«Espresso»-Hörer Oskar Burri aus Sempach fühlt sich belogen und betrogen. Im Sommer erhielt er einen Anruf eines Schlüsselfundservices. Man wollte ihm ein Abonnement verkaufen.
Schlüsselfund-Service dreht einem Kunden noch einen Vertrag an
Musterbrief
Burri wies den Verkäufer darauf hin, dass er vor zwei Jahren bereits einen solchen Vertrag unterschrieben habe. Doch der Verkäufer verkaufte ihm einen angeblichen «Zusatz» zum bestehenden Vertrag. Erst als die Rechnung ins Haus flattert, realisiert Oskar Burri, dass er einen zweiten Vertrag abgeschlossen hat. Alles Reklamieren nützte nichts. «Vertrag ist Vertrag», hiess es beim Schlüsselfundservice.
Um solchen Firmen das Handwerk zu legen, fordern Konsumentenschützer ein Widerrufsrecht für Verträge, die am Telefon oder online abgeschlossen werden. Eine parlamentarische Initiative mit diesem Ziel wurde im Sommer vom Ständerat gut geheissen. Doch der Nationalrat stutzte die Forderungen zurück: Er hiess ein Widerrufsrecht zwar gut, aber nur für Verträge am Telefon und erst ab 200 Franken.
Im EU-Raum haben Konsumenten schon lange ein Widerrufsrecht
Wegen dieser Differenz kommt die Vorlage heute noch einmal in den Ständerat. Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), kann nicht verstehen, weshalb Unternehmen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten benachteiligen wollen: «In der EU gilt bereits seit 10 Jahren ein 14-tägiges Widerrufsrecht für solche Verträge. Schweizer Gewerbetreibende, die ins Ausland liefern, müssen den Konsumenten dort dieses Recht zugestehen. Den Schweizer Konsumenten dagegen gewähren sie dieses Recht nicht.» Für Birrer-Heimo eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung.
Das in der Schweiz geltende Gesetz punkto Widerrufsrecht genüge vollauf, ist Dieter Kläy vom Schweizerischen Gewerbeverband überzeugt. Seiner Meinung nach hätte ein Widerrufsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten sogar Nachteile: Wolle jemand zum Beispiel ein Auto kaufen oder benötige einen Kredit, müsse man zuerst die Widerrufsfrist abwarten. Das sei nicht im Interesse der Kunden.
Das Gewerbe fürchtet sich vor Missbrauch
Zudem fürchtet Kläy, das Widerrufsrecht könne missbraucht werden. «Stellen Sie sich vor, jemand bestellt auf das Wochenende hin ein neues Kleid, trägt es und schickt es dann wieder zurück». Ein Argument, das Prisca Birrer-Heimo nicht gelten lässt. Es sei völlig klar, dass die Gegenstände nicht benutzt werden dürfen und das Gesetz sehe genügend Ausnahmen zum Schutz des Gewerbes vor.
Sie hofft auf eine zeitgemässes Gesetz: «Immer mehr Menschen kaufen online ein. Der Kunde kann die Produkte nicht anschauen oder ausprobieren.» Konsumentinnen und Konsumenten erleben immer wieder Enttäuschungen, wenn die Farbe nicht so sei, wie auf dem Foto oder der Staubsauber einen Riesenlärm mache. Deshalb brauche es ein zeitgemässes Gesetz mit einen Widerrufsrecht für diese Verträge.