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Missachtete Fluggastrechte Warten auf Entschädigung von Vueling

Eine junge Frau verzichtet freiwillig auf ihren Platz im überbuchten Flug von Zürich nach Lissabon. Im Gegenzug verspricht ihr die Fluggesellschaft Vueling 400 Euro. Doch auf das Geld wartet die Passagierin fast ein Jahr lang vergeblich. Bis sich «Espresso» einschaltet.

Da meldet man sich freiwillig und wird dann derart schlecht behandelt! Eine junge Frau wollte Ende Juli 2016 mit dem Flug VY 7982 der Vueling Airlines von Zürich nach Lissabon fliegen. Nach dem Check-in wurde den Passagieren mitgeteilt, dass der Flug überbucht sei. Vueling suche Freiwillige, die für 400 Euro auf ihren Platz im Flieger verzichten und vier Stunden später über Barcelona nach Lissabon reisen würden. Mit einer Übernachtung in Barcelona.

Monatelang immer dieselbe Antwort von Vueling

Fluggastrechte

Die junge Frau aus Zürich meldet sich gemeinsam mit rund sieben anderen Passagieren freiwillig. Zwar verlor sie so einen Ferientag. «Aber», meint sie: «400 Euro sind für mich viel Geld.»

Die Freiwilligen erhielten vom Vueling-Personal Essensgutscheine, Informationen zur Übernachtung und ein Formular, um die vereinbarte Entschädigung zu erhalten. Die junge Passagierin füllte dieses gemäss den Anweisungen aus und brachte es in Barcelona an denVueling-Schalter.

Knapp einen Monat lang geschah überhaupt nichts. Dann erhielt die junge Frau eine E-Mail von Vueling Airlines. Ein ziemlich schräges E-Mail, denn plötzlich war von einer Verspätung die Rede und nicht mehr von Überbuchung. Fazit der Mitteilung (offenbar eine falsche Standard-E-Mail): «Bezüglich Ihrer Entschädigungsforderung informieren wir Sie nach Prüfung Ihres Falles, dass die Entschädigungsverordnung der EU für Ihren Fall nicht gilt.»

Anlaufstellen für Passagiere

Das wollte die geprellte Passagierin nicht hinnehmen. Sie wehrte sich und sandte erneut sämtliche Unterlagen, Formularkopien und Belege an Vueling. Daraus entwickelte sich ein monatelanger Mail-Wechsel. «Ich habe es versucht und versucht – und erhielt immer wieder dieselbe Antwort», schildert sie ihre Odyssee.

Als sie im April 2017 aufgefordert wurde, noch einmal das Meldeformular und sämtliche Belege einzusenden, hatte sie genug. Sie meldete sich beim Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1.

Zunächst nur 200 statt 400 Euro

Und plötzlich konnte es Vueling mit der Auszahlung der Entschädigung nicht schnell genug gehen. Allerdings überwies sie nicht die versprochenen 400 Euro, sondern nur die Hälfte. Begründung: «Wie in der EU-Regelung 261/2004 festgelegt, besteht bei freiwilligem Verzicht wegen Überbuchung Anspruch auf eine Entschädigung von 200 Euro pro Passagier.»

Das ist schlicht und einfach falsch. Die erwähnte EU-Verordnung legt bei freiwilligem Verzicht eben gerade keine feste Entschädigung fest. Sie besagt, dass die Höhe der Entschädigung zwischen Passagier und Fluggesellschaft vereinbart werde. «Ich wusste nicht, ob ich mich freuen soll oder nicht», sagt die junge Passagierin, «aber ich habe mich dann mit diesen 200 Euro nicht zufrieden gegeben.»

«Eine bodenlose Frechheit!»

Nach einer erneuten Intervention lenkt Vueling endlich ein – fast ein Jahr nach dem überbuchten Flug. Und plötzlich soll alles ein Versehen gewesen sein, heisst es in der Erklärung der Airline gegenüber «Espresso»: «Leider – das haben wir überprüft – wurde aufgrund einer mangelhaften Kommunikation nur ein Teil der Entschädigung ausbezahlt. Wir haben genaue Anweisungen erteilt, den Rest der vereinbarten Summe unverzüglich zu überweisen.»

Die junge Frau kann über diese Erklärung nur den Kopf schütteln. Sie ist vom Verhalten von Vueling enttäuscht: «Das ist eine bodenlose Frechheit!» Als Passagier werde man überhaupt nicht ernst genommen. Wenn sich dann eine öffentliche Institution einschalte, passiere gleich etwas. Zu Recht kritisiert sie: «Dabei sollte man Reklamationen der Passagiere genauso ernst nehmen und genauso professionell handeln.»

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