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Multimedia Datenchaos bei der Swisscom wegen Namensvettern

P.B. aus dem Kanton St. Gallen wollte bei der Swisscom ein Abo abschliessen. Weil er einen Namensvetter aus dem Kanton Schwyz mit gleichem Jahrgang hat, klappte dies erst nach Tagen. Doch die Verwechslung ging noch weiter: P.B. hatte während Wochen Zugang zu den Daten des anderen P.B.

Als P.B. in den Swisscom-Shop ging, fing der Ärger bereits an. Bis sein Vertrag bereit war, gab es einige technische Probleme. Als P.B. dann den Vertrag durchlas, fiel ihm die falsche Adresse und das falsche Geburtsdatum auf. Den Mitarbeitern im Shop gelang es an diesem Tag nicht, einen korrekten Vertrag auszudrucken, also ging P.B. nach vier Stunden wieder nach Hause.

Zugang zu Daten eines anderen Kunden mit gleichem Namen

Am nächsten Tag beschied ihm die Swisscom am Telefon, er könne nun in den Shop, es sei alles bereit. Nach einiger konnte P.B. an diesem Tag dann tatsächlich mit einem korrekten Vertrag und einem neuen Handy nach Hause. Als er sich dort online in sein Kundenzentrum einloggte, traute er seinen Augen nicht: Eine fremde Nummer, fremde Verträge, Verbindungsnachweise, die er nicht nachvollziehen konnte.

P.B. war schnell klar: Dies sind die Daten seines Namensvetters. Dies bestätigte ein Telefon auf die fremde Nummer. Der andere P.B. aus dem Kanton Schwyz erklärte, ihm sei die Verwechslung auch schon aufgefallen. Umgehend meldet sich P.B. bei der Swisscom. Wochenlang passiert jedoch nichts.

«Das darf nicht passieren»

«Espresso» vom 04.08.2014:

Erst als «Espresso», das Konsumentenmagazin von Radio SRF 1, bei der Swisscom nachfragt, wie es zu den Verwirrungen kommen konnte, werden die fremden Daten aus dem Kundenzentrum von P.B. gelöscht. Swisscom-Sprecherin Annina Merk: «Das darf nicht passieren. Aber der Fall zeigt auch, dass es passieren kann.» Die Hauptschuld trage ein Mitarbeiter des Swisscom-Shops, der die Daten des Kunden zu wenig sorgfältig geprüft habe. Wegen des gleichen Namens und Jahrgangs wurde P.B. die Kundennummer seines Namensvetters zugewiesen.

Verwechslungen müssten innert 24 Stunden behoben sein

Wieso der Fall wochenlang liegen blieb, kann Annina Merk noch nicht nachvollziehen. Die Swisscom überprüfe derzeit, warum das Problem nicht sofort gelöst wurde. Eigentlich gelte bei der Swisscom die Weisung, dass im Fall einer solchen Verwechslung diese innert 24 Stunden behoben sein müsse.

Eine Reihe von Pannen, die die Swisscom als Verkettung unglücklicher Umstände darstellt. Dazu passt, dass der Gutschein für P.B., als Entschädigung gedacht, auch erst wochenlang liegen blieb. In den nächsten Tagen sollte er allerdings bei P.B. eintreffen, wie Annina Merk versichert. Die Frage bleibt, bei welchem der beiden P.B. der Gutschein landen wird…

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