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Cybergauner
Legende: Keystone

Multimedia Datenschutz gilt auch am Arbeitsplatz

Arbeitgeber dürfen ihre Angestellten nicht nach Belieben überwachen. «Espresso» zeigt, was erlaubt ist und was nicht. Besonders wichtig, so die Datenschützer, sei das Kommunizieren klarer Regeln

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte informiert mit einer neuen Broschüre über das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz am Arbeitsplatz. Grenzen hat dieses Recht dort, wo es mit den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers in Konflikt gerät.

Eventuell lesen Sie diese Zeilen vom Heimcomputer aus. Oder aber Sie sitzen im Büro und surfen auf unserer Homepage, obwohl dies gar nicht zu ihren eigentlichen Aufgaben gehört. Dürfen Sie das?

Ihre Erfahrungen?

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Wurden Sie überwacht am Arbeitsplatz? Schildern Sie uns ihre Erfahrungen. Schreiben Sie ein Mail an espresso@srf.ch

Es braucht klare Regeln

Der Eidgenössische Datenschutz schreibt in einer soeben erschienen Broschüre: «Für die Arbeitnehmer muss ersichtlich sein, in welchem Rahmen sie privat surfen dürfen. Es braucht klare Regeln.»

Auch nicht alles erlauben, können sich Arbeitgeber bei der Videoüberwachung. Zwar kann es Sinn machen, dass Produktionsprozesse per Video überwacht werden. Bei einem Tankstellenshop wirkt eine Kamera abschreckend und beugt damit Überfällen vor.

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Gemäss Datenschutz ist dabei aber Rücksicht auf die Mitarbeiter zu nehmen. «Toiletten und Umkleidekabinen sind tabu!», so Francis Meier, Mitarbeiter des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten.

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