Rund 120 Personen haben in der Stadt Zürich kürzlich von der wTell GmbH aus Pfäffikon Schwyz eine mysteriöse Rechnung mit folgendem Text erhalten:
Wir erlauben uns wie folgt Rechnung zu stellen: Einmalige obligatorische Zahlung 2016 – 1 Glasfaser: 69.10 Franken
Der Sohn einer Rentnerin aus Zürich konnte seine Mutter nur knapp davon abhalten, diese Rechnung aus Angst vor einer Betreibung zu bezahlen und kontaktierte das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Denn wenige Tage davor hatte ein Techniker im Auftrag des Elektrizitätswerks Zürich EWZ tatsächlich versucht, in der Wohnung seiner Mutter einen Glasfaseranschluss zu installieren. Die Mieter waren allerdings zuvor informiert worden, diese Installation sei für sie «kostenlos».
Und plötzlich ist es nur ein «Test»
«Espresso» versucht, den Geschäftsführer der Firma wTell, Robert Milicevic, telefonisch und per E-Mail zu kontaktieren. Auf der offiziellen Firmennummer, die auch auf der Rechnung steht, erreicht man jedoch nur einen Telefonbeantworter. Dort heisst es, diese Rechnungen seien «ein Test», wie viele Menschen in der Schweiz sich 69.10 Franken leisten könnten. Und weiter: «Wenn Sie sich das nicht leisten können, fragen wir uns, weshalb Sie überhaupt zur Arbeit gehen.» Am Schluss folgt noch der Vermerk, die Rechnung sei übrigens nicht verbindlich.
«Ein dreister Versuch»
Das Elektrizitätswerk Zürich sagt gegenüber «Espresso», man habe keinerlei Geschäftsbeziehung mit der Firma wTell, und man sei überrascht, dass sich da offenbar jemand erdreiste, fingierte Rechnungen zu verschicken. Dies in der Hoffnung, dass sie irgendjemand bezahlt.
Das SRF-Konsumentenmagazin erhält wenige Tage später ein E-Mail des wTell-Geschäftsführers in gebrochenem Deutsch. Ein Mitarbeiter habe sich «einen Jugendstreich» erlaubt, man bitte höflich, diesen Fehler zu entschuldigen. Als «Espresso» Robert Milicevic von wTell jedoch mit weiteren Fragen konfrontieren will, meldet er sich nicht mehr – weder per Telefon, noch per Mail.
Rechtlich noch kein Betrug
Für die Stadtpolizei Zürich ist dieser Vorfall alles andere als ein «Bubenstreich». Doch unternehmen könne man derzeit nichts, denn in diesem Fall könne man in rechtlichem Sinne noch nicht von Betrug sprechen.
Was sollen Betroffene tun?
Das Elektrizitätswerk Zürich rät allen Betroffenen, die Rechnung auf keinen Fall zu bezahlen und sich sofort beim EWZ-Kundendienst zu melden. Wer das Geld schon überwiesen hat, solle mit wTell Kontakt aufnehmen und das Geld zurückfordern, rät die Polizei. Am besten mit einer schriftlichen Abmahnung inklusive Frist. Falls diese Frist unbeachtet verstreiche, solle man sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.