An einem hektischen Sommerabend letztes Jahr tauchte im Restaurant plötzlich eine junge Frau an der Theke auf, und fragte, ob sie kurz telefonieren könne. Ihr Akku sei leer, behauptete die junge Frau gegenüber dem Wirt. Er gab ihr das Telefon und beachtete sie nicht weiter. Ein Fehler: Innert fünf Minuten hat die Unbekannte achtmal eine kostenpflichtige Nummer gewählt.
Acht Anrufe – 800 Franken auf der Rechnung
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Was passiert war, realisierte der Wirt erst, als er die Telefonrechnung in der Hand hielt. Jeder der wenige Sekunden dauernden Anrufe hatte 100 Franken gekostet, insgesamt 800 Franken. Schnell war ihm klar, dass er abgezockt worden war und meldete sich bei seinem Telefonanbieter WWZ (Wasserwerke Zug). Der Anbieter beharrte zunächst auf der Begleichung der Rechnung.
Erst als «Espresso» nachfragt, geht es schnell. Die Verantwortlichen der WWZ haben den Fall in der Zwischenzeit erneut geprüft und haben sich dazu entschlossen, dem Wirt den Betrag zurückzuerstatten. Aus Kulanz und weil es sich um einen Einzelfall handle, heisst es auf Anfrage.
Verfahren gegen Unbekannt ist eingestellt worden
Der Wirt hat sich auch bei der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Nach einigen Monaten ist das Verfahren jedoch eingestellt worden. Simon Kopp von der Kantonspolizei Luzern bestätigt auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso», dass es nicht gelungen sei, die junge Frau zu finden. Das Problem war eine ungenaue Beschreibung und dass es in der Region keine weiteren vergleichbaren Fälle gegeben habe.
Der Anbieter der kostenpflichtigen Telefonnummer ist in der Zwischenzeit untergetaucht. Die Nummer ist ausser Betrieb, die Firma aufgelöst, der Geschäftsführer nicht mehr auffindbar. Die Vermutung liegt nahe: Die junge Frau dürft mit dem Betreiber der Telefonnummer unter einer Decke gesteckt haben, um sich das eingenommene Geld zu teilen.
Parallelen zu einem weiteren Fall
Früherer Beitrag:
Gleich dürfte es auch in einem Fall gelaufen sein, über den «Espresso» im Juni 2015 berichtet hatte. Damals hatten zwei junge Frauen eine Passantin in der Stadt Zürich angesprochen und um Ihr Handy gebeten. Auch sie hatten eine kostenpflichtige Nummer angerufen und so für einen Schaden von 300 Franken verursacht. In diesem Zusammenhang läuft ein Strafverfahren, welches zurzeit noch hängig ist.
Überrissene Preise sind erlaubt
Ein Anruf – 100 Franken: Von Gesetzes wegen sind solch hohe Tarife erlaubt. Laut Bundesamt für Kommunikation dürfen Mehrwertdienstnummern bis 100 Franken pro Anruf und 10 Franken pro Minute kosten. Dabei dürfen 400 Franken nicht überschritten werden, und Kunden müssen vorgängig über die Kosten informiert werden.
Wer Betrugsfälle ausschliessen will, kann solche Nummern beim Telefonanbieter sperren lassen. Dies ist in der Regel gratis, meist können auch einzelne Gruppen (0901, 0906) gesperrt werden. Wer das nicht möchte, sollte das eigene Telefon nicht aus der Hand geben und allenfalls eine Nummer selber eingeben, wenn jemand das Telefon benutzen möchte.