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Multimedia Kein Handyempfang mehr: Salt-Kundin bleibt im Vertrag gefangen

Beim Zügeln merkt eine junge Frau, dass ihr Smartphone kein Netz findet, nicht in der neuen Wohnung und nicht auf der Terrasse. Ihr Vertrag mit Salt würde noch ein Jahr dauern. Wenn sie vorzeitig aussteigen will, kostet es 800 Franken.

Die junge Frau war ziemlich überrascht, als sie realisierte, dass sie in ihrer neuen Wohnung keinen Empfang hat. Auf der Terrasse fand ihr Handy zwar manchmal Netz, telefonieren war damit aber unmöglich, sie konnte ihre Gesprächspartner nicht hören.

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Beim Kundendienst des Mobilfunkanbieters Salt hiess es, man wisse, dass das Mobilfunknetz in ihrer Gegend etwas schwach sei, allerdings sollte sie doch mit der Leistung des 2G-Netzes telefonieren können. 
Sie versuchte es mehrere Male, immer erfolglos.

Sie hätte ja nicht umziehen brauchen

Wieder meldete sich die Zürcherin beim Kundendienst von Salt. Sie erkundigte sich, wie sie den Anbieter wechseln und wie sie vorzeitig aus dem Handy-Abo-Vertrag bei Salt aussteigen könne.

Man teilte ihr mit, dass für sie dabei Kosten in der Höhe von 800 Franken entstünden, weil ihr Vertrag ja noch ein Jahr dauere. Die Kundin wehrte sich mit dem Argument, dass sie ja auch nicht hätte wissen können, dass sie in der neuen Wohnung keinen Empfang habe. Darauf sagte ihr die Kundenberaterin, sie hätte ja auch nicht umziehen müssen.

Dank «Espresso»: Ausstieg aus dem Vertrag doch ohne Folgekosten möglich

Erst als sich das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 einschaltet, prüft Salt die Situation der Kundin noch einmal genau und teilt mit, dass man die Kundin nun doch ohne Folgekosten aus dem Vertrag entlassen werde.

Salt schreibt: «Es kann vorkommen, dass die geografischen und architektonischen Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung eines Antennenstandorts die ausgestrahlte Leistung teilweise abschwächen. Dies kann durch Messungen vor Ort festgestellt werden. In einem solchen Fall zeigt sich Salt kulant und kann die Gebühren für vorzeitige Kündigung gegebenenfalls erlassen oder reduzieren.»

Netz

Wie halten es die anderen Mobilfunkanbieter?

Beim Anbieter Sunrise stellt sich das Problem so nicht, weil die Kündigungsfrist bei den Handy-Abo-Verträgen generell nur einen Monat beträgt. Bei der Swisscom heisst es auf Anfrage, man müsse den Einzelfall individuell beurteilen, vor allem wenn der Empfang in der Wohnung fehlt.

In den Geschäftsbedingungen heisst es, wenn ein Kunde an sieben Tagen hintereinander keinen Empfang an seiner Wohnadresse in besiedeltem Gebiet hat, darf er ohne Kosten aus dem Vertrag aussteigen.

Gehört ein minimaler Handyempfang zur Gundversorgung?


Im Fernmeldegesetz ist geregelt, dass jede Person in der Schweiz ein Anrecht hat auf Telefon und Internetzugang. Noch ist der Mobilfunk nicht in der Grundversorgung vorgesehen.

Auf Anfrage hiess es aber vom zuständigen Bundesamt für Kommunikation: «Die aktuelle Konzession für die Grundversorgung (derzeit bei der Swisscom) läuft Ende 2017 aus. Im Rahmen der neuen Ausschreibung der Grundversorgung ab 2018 ist es nicht ausgeschlossen, dass der Mobilfunk integriert wird.»

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