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Fernbedienung auf einen Fernseher gerichtet
Legende: Pech, wenn ausgerechnet der Lieblingssender gestrichen wird. Colourbox

Multimedia Lieblingssender wird abgeschaltet - Was nun?

Wenn Swisscom TV den Lieblingssender aus dem gebuchten Zusatzpaket streicht, sollte man das Paket kündigen können. Zu dieser Ansicht ist – auf Nachhaken von «Espresso» – auch die Swisscom gekommen.

Es war ein enttäuschender Brief, den die Bernerin Michèle Widmer vor gut zwei Wochen erhielt. «Die Swisscom teilte mir mit, dass Ende Juli mein Lieblingskanal abgeschaltet wird.»

Diesen hat sie zusätzlich zu den bestehenden Sendern abonniert, um die Spiele der Amerikanischen Eishockeyliga NHL zu verfolgen.

Swisscom beharrt zuerst auf Kündigungsfrist

«Nun, da es diesen Sender nicht mehr im Angebot gibt, wollte ich das Zusatzangebot kündigen.» Beim Swisscom-Kundendienst teilte man ihr aber mit, dass dies erst nach einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ginge. So stehe es auch in den AGB.

Auf Anfrage von «Espresso» teilt die Swisscom nun mit, dass es sich dabei um einen Fehler gehandelt habe. «Unsere Kunden können das Zusatzpaket per Ende Monat kündigen», teilt Sprecher Olaf Schulze mit.

Verträge sind einzuhalten

Alles andere wäre nicht in Ordnung gewesen, findet Christoph Locher, der Vertragsrecht an der Fachhochschule St. Gallen lehrt. «Verträge sollten grundsätzlich so eingehalten werden, wie zu Beginn abgemacht.»

Kleine Änderungen seien zulässig, doch sollten diese im Voraus angekündigt werden. Der Kunde sollte ausserdem die Möglichkeit haben, den Vertrag aufzulösen, wenn er mit dem neuen Angebot nicht mehr einverstanden ist.

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