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Multimedia Mobilfunkanbieter geben nach: AGB werden kundenfreundlicher

Swisscom, Sunrise und Orange passen endlich ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. So gehören zum Beispiel Roll-Over-Verträge nun bei allen drei Anbietern der Vergangenheit an. Die Anpassung erfolgt, nachdem die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen mit einer Klage gedroht hatte.

Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz SKS zeigt sich auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» auf Radio SRF 1 zufrieden: «Alle Punkte, die wir bemängelt haben, sind verbessert worden.» Die AGB seien in dieser Form bei keinem der Anbieter mehr missbräuchlich.

Verbesserungen bei den Verträgen

Neben dem Verzicht auf Roll-Over-Verträge wurden bei allen drei Anbietern Klauseln gestrichen, wonach Kunden bei blossem Verdacht auf Zahlungsunfähigkeit gekündigt werden konnte.

Zudem können Kunden nun aus dem Vertrag aussteigen, wenn sie beispielsweise bei sich zu Hause keinen Empfang mehr haben. Weiter werden sogenannt «unlimitierte» Angebote nicht mehr so beworben, wenn es in den AGB in Tat und Wahrheit eine Limite gibt.

Die AGB sind teilweise bereits angepasst worden, weitere Änderungen werden in Kürze in Kraft treten. Laut Sara Stalder werde man genau verfolgen, ob und wie die neuen AGB eingehalten werden.

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Am kooperativsten habe sich in den Verhandlungen Sunrise gezeigt, welche die Vorschläge der Konsumentenschützer praktisch unverändert übernommen habe. Orange habe auf möglichst kurze Allgemeine Geschäftsbedingungen gepocht und Swisscom habe die Änderungen zwar auch vorgenommen, jedoch eher widerwillig.

Was die AGB angehe, sei die Arbeit der Konsumentenschützer nun vorläufig abgeschlossen, sagt Sara Stalder gegenüber «Espresso». Dies, auch wenn der Allianz zum Beispiel die hohen Telefonkosten im In- und Ausland nach wie vor ein Dorn im Auge seien. Gegen diese werde man weiter kämpfen.

In den nächsten Monaten entscheide sich, gegen welche Branche die Allianz der Konsumentenschutzorganisationen wegen missbräuchlicher AGB als nächstes vorgehen werde. Auch eine Klage sei nach wie vor möglich, betont Sara Stalder.

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