Roger Schüpfer ist Mitte Dezember mit dem Auto auf dem Weg zu Freunden in Frankreich, als ihn ein Geräusch erschreckt. Er geht von einem Steinschlag auf der Windschutzscheibe aus und fährt weiter. Eine halbe Stunde später knallt es jedoch erneut, und das montierte Navigationsgerät verabschiedet sich mit einem Blitz.
Roger Schüpfer trennt das Gerät geistesgegenwärtig vom Strom und fährt auf die nächste Raststätte.
Was tun, um andere zu warnen?
Dort schaut er sich das Navigationsgerät genauer an. Schnell wird ihm klar: Der Akku ist offenbar explodiert. Er legt das Gerät beiseite und fährt weiter. Das Ereignis lässt ihm jedoch keine Ruhe. Er selber hat Glück gehabt. Was aber, wenn das Gleiche anderen Besitzern des Geräts passiert?
Er Informiert den Hersteller Navigon über ein Kontaktformular auf der Internetseite über die Explosion. Eine Antwort erhält er zunächst nicht. Roger Schüpfer möchte auch die Behörden informieren. Er durchsucht dafür verschiedene Internetseiten des Bundes, findet jedoch die richtigen Informationen nicht. Nun wendet er sich an «Espresso».
Meldeformular beim Staatssekretariats für Wirtschaft
Dass Roger Schüpfer nicht fündig wird, erstaunt nicht: Das kryptisch betitelte «Meldeformular für Marktbeobachter» ist wenig prominent auf der Internetseite des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco platziert. Über dieses Formular kann jeder Bürger Fälle melden, in denen ein Produkt nicht sicher oder gar gefährlich erscheint.
Das Seco leitet den Fall dann an die zuständige Behörde weiter. Die Zuständigkeit scheint in solchen Fällen nicht immer ganz einfach zu bestimmen. Nach einigen Abklärungen wird aber klar: Das Navi von Herrn Schüpfer ist ein Fall für das Eidgenössische Starkstrominspektorat Esti. Dort ist mittlerweile die Meldung eingegangen, die Roger Schüpfer mittlerweile über das Seco-Formular doch noch einschicken konnte.
Das Starkstrominspektorat geht dem Fall nach
Das Esti geht dem Fall nun nach. Auf Anfrage von «Espresso», dem Konsumentenmagazin von Radio SRF 1, heisst es, Konsumenten sollten auf alle Fälle zunächst versuchen, den Händler zu informieren, wo das Gerät gekauft wurde. Als weiterer Schritt könne man dann die Behörden informieren.
Geht eine Meldung wie in diesem Fall beim Esti ein, nehme man zunächst Kontakt mit dem Urheber der Meldung auf. Dies auch um nähere Informationen über die Herkunft des Geräts zu erhalten, und Fehlmanipulationen seitens des Besitzers auszuschliessen.
Einzelfall oder gefährliches Gerät?
Dann fordert die Behörde eine Stellungnahme des Inverkehrbringers (Hersteller, Importeur oder Händler) ein. In vielen Fällen stelle sich ein solches Ereignis als Einzelfall heraus, oder es wird klar, dass das Gerät falsch bedient wurde, also dass es zum Beispiel vorgängig heruntergefallen ist. In diesem Fall bleiben Konsequenzen aus.
Stellt sich jedoch heraus, dass tatsächlich eine Gefährdung besteht, kann die zuständige Behörde Massnahmen verlangen. Dies sind zum Beispiel Nachbesserungen, ein Verkaufsverbot oder ein Rückruf. Rückrufe werden via Medienmitteilung verbreitet und auf der Internetseite des Eidgenössischen Büros für Konsumentenfragen aufgeschaltet.
Hersteller spricht vom ersten Vorfall dieser Art
Auf Anfrage von «Espresso» hat sich auch Garmin zu Wort gemeldet, der Konzern zu welchem der Navi-Hersteller Navigon gehört. Es handle sich um den ersten Vorfall dieser Art, von dem Garmin Kenntnis habe, sagte ein Sprecher in einer ersten Reaktion.
In der Zwischenzeit hat Garmin dem Kunden ein neues Navigationsgerät zugestellt. Das defekte Gerät werde nun gründlich untersucht. Es deute aber alles auf einen defekten Akku hin.