Fritz Brun ist ein leidenschaftlicher Imker. Nicht die Bienen haben dem 68-Jährigen zugesetzt, sondern die Telefonrechnungen der Swisscom. Und die waren alles andere als süss. Monatelang fielen ihm die hohen Beträge nicht auf, da er die Rechnungen automatisch von seiner Bank begleichen liess. So zahlte Fritz Brun über 3000 Franken für Sex-SMS, die er nie bestellt hatte. Jede SMS kostete fast 3 Franken. Brun weiss heute noch nicht, warum er damit belästigt wurde.
Keinesfalls bezahlen
Bei der Stiftung für Konsumentenschutz türmen sich die Beschwerden. Die SMS-Abzockerei ist für Sara Stalder ein Dauerärger: «Die Konsumenten werden noch und noch übers Ohr gehauen.» Auch Familienvater Stefan von Wyl tappte in die SMS-Falle. Er erhielt ständig SMS und wusste nicht, wie er das Ganze hätte stoppen können. Fritz Brun und Stefan von Wyl mussten für unbestellte SMS hunderte von Franken bezahlen.
Die drei grossen Telekommunikationsfirmen kassieren kräftig mit. Für solche SMS erhalten die Telekommunikationsfirmen laut Insidern zwischen 30 und 50 Prozent. Davon will man bei der Swisscom aber nichts wissen. Pressesprecherin Myriam Ziesack wiegelt ab: «Der Anteil der Swisscom ist massiv tiefer, der grösste Teil eines solchen Angebots geht an den Anbieter des Dienstes.»
Wer in die SMS-Falle tappt, darf eines nicht: Die Rechnung bezahlen. Weil es sonst sein könne, dass man damit sein Einverständnis gebe zu einem Vertrag, den man gar nicht abgeschlossen habe, warnt die Stiftung für Konsumentenschutz. Doch genau diesen Fehler machten Fritz Brun und Stefan von Wyl. Sie vertrauten der Swisscom und zahlten die Rechnungen.
Schuld abgeschoben
Das einträgliche Millionengeschäft mit Sex-SMS wird in Zug abgewickelt. Am Sitz der Info Media Group AG an der Bahnhofstrasse 27 laufen die Fäden zusammen. Philippe Gilomen, Besitzer der Info Media Group, streitet alle Vorwürfe ab. Er schiebt die Schuld auf die Konsumenten ab. Die würden sich entweder nicht mehr erinnern oder es bei Erhalt der Rechnung einfach nicht mehr wahrhaben wollen, eine erotische Dienstleistung konsumiert zu haben – sei es über Telefon, Internet oder Handy.
Fritz Brun und Stefan von Wyl beteuern, nie die Dienste dieser Firma willentlich in Anspruch genommen zu haben. Und welch ein Zufall: Im Fall Brun gesteht Gilomen plötzlich Fehler ein. Fritz Brun erhält 2500 Franken zurück. «Und zwar aufgrund eines technischen Problems, das wir gehabt haben», sagt Gilomen.
Musterbrief für Opfer
«Kassensturz» und «K-Tipp» empfehlen, bei täuschenden Angeboten folgenden Brief zu schreiben. Er kann gemäss «K-Tipp»-Rechtsberatung per E-Mail geschickt werden.
Betrifft: Forderung auf Grund Ihrer Hompage www.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ihre Forderung begründet sich auf Täuschung. Ich bin daher nicht bereit, die Rechnung, die Sie mir zugestellt haben, zu bezahlen. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und mich nicht weiter zu belästigen.
Mit freundlichen Grüssen
(Unterschrift)
Wichtig: Drucken Sie den Brief aus und behalten Sie ihn als Beweis bei Ihren Akten. Leider ist es nicht realistisch, bereits bezahlte Beträge zurückzuerhalten.