Beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco konstatiert man nach drei Jahren Sterneintrag, dass sich die Situation kaum verbessert hat. Guido Sutter, Leiter Recht beim Seco: «Wir haben uns davon mehr erhofft. Deshalb müssen wir jetzt prüfen, wie wir das Problem lösen können.»
Gelegenheit dazu gibt die Revision des Fernmeldegesetzes, die der Bundesrat Ende 2015 in die Vernehmlassung schickt. Dabei sollen auch weitergehende Gesetzesverschärfungen thematisiert werden, wie das in Deutschland angewendete Opt-In-System. Es bedeutet, dass Werbeanrufe grundsätzlich nicht erlaubt sind, ausser der Angerufene hat zuvor ausdrücklich sein Einverständnis gegeben. Bis jetzt scheiterten griffigere Massnahmen jedoch meist im Parlament, das gut mit Krankenkassen-Lobbyisten besetzt ist.
Die Flucht ins Ausland
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Seit 2012 sind beim Seco rund 20‘000 Beschwerden gegen Nichtbeachten des Sterneintrags eingegangen. Mehr als die Hälfte davon wurden 2014 eingereicht. Beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ist man überzeugt, dass dies mit den technisch immer einfacheren Methoden zusammenhängt, mit denen diese Regelung umgangen werden kann.
Matthias Hürlimann ist Leiter der Abteilung Telekomrecht im Bakom. Er stellt fest, dass der Sterneintrag vor allem eines bewirkt hat: «Werbeanrufe mit gefälschten Nummern aus dem Ausland zu tätigen, ist technisch sehr einfach geworden. Entsprechend häufig wird es gemacht. Das führte dazu, dass der Erfolg, den wir uns mit dem Sterneintrag erhofft hatten, nicht eingetroffen ist.» Der Sterneintrag dürfte mitgeholfen haben, dass viele Callcenter ins Ausland flüchteten, wo sie vor dem Zugriff der Schweizer Justiz gut versteckt sind.