Unnötige Gebühren für den Kabelanschluss: Betroffen sind einerseits Leute, welche den Anbieter gewechselt haben. Andererseits betrifft es Leute, welche bei UPC eines der neuen Abos haben. In diesen ist der Kabelanschluss bereits inbegriffen.
In beiden Fällen haben die Betroffenen etwas vergessen: In ihrem Mietvertrag steht, dass sie den Kabelanschluss über die Mietnebenkosten oder integriert in die Miete bezahlen. Und dies hätten sie kündigen sollen.
Beim Mieterverband melden sich immer wieder Leute, welche das vergessen haben, bestätigt Felicitas Huggenberger vom Zürcher Mieterverband: «Das fällt ihnen erst auf, wenn sie ein Jahr später in der Nebenkosten-Abrechnung den Posten Kabelanschluss entdecken.» Dann ist es aber bereits zu spät. Zurückfordern kann man die Gebühr nicht.
Mieterverband hilft unnötige Gebühren vermeiden
Damit niemand vergebens Kabelanschluss-Gebühren zahlt, hat der Mieterverband eine Aktion gestartet. Jeder kann über ein Online-Formular gratis seinen Mietvertrag und die letzte Mietzins-Anpassung einsenden. Der Mieterverband überprüft dann, wie der Betreffende überflüssige Kabelanschluss-Gebühren korrekt kündigen muss.
Aufs Jahr 2017 lohnt sich dies speziell: Ab Januar steigt die Anschlussgebühr der UPC nämlich um drei Franken auf 36.90 Franken. Für bisherige UPC-Abonnenten zahlt es sich dann aus, wenn sie auf eines der neuen Angebote mit integriertem Kabelanschluss umsteigen.
Die UPC helfe dann mit, dass diese Kunden nicht unnötig doppelte Anschlussgebühren bezahlen, versichert UPC-Sprecher Bernhard Strapp: «Wir legen ein vorgefertigtes Kündigungsschreiben zuhanden der Vermietung bei.» Absenden muss der Kunde dieses jedoch selber. Da der Kabelanschluss Teil des Mietvertrags ist, kann die UPC diesen für den Kunden nicht kündigen.
Will ein Kunde ganz von UPC weg, erhält er keine Unterstützung, um unnötige Gebühren zu vermeiden. In diesem Fall muss er alle Verträge und Kabelanschlüsse selber kündigen – bei der UPC und beim Vermieter.