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Nachtschwärmer mit Casual Card unzufrieden
Aus Kassensturz vom 23.12.2014.
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Familie und Freizeit Nachtschwärmer mit Casual Card unzufrieden

Die «Casual Card» kostet 399 Franken und verspricht dafür vergünstigte Eintritte in Clubs und Bars. Nur: In vielen der genannten Lokale ist die Karte gar nicht gültig. Auf der «Kassensturz»-Redaktion häufen sich Klagen frustrierter Nachtschwärmer.

Isabelle S. fühlt sich getäuscht. Am Telefon hat ihr ein Call-Center-Mitarbeiter vor ein paar Jahren eine «Casual Card» angedreht. Dabei handle es sich um «eine der wertvollsten Dienstleistungskarten der Schweiz» mit über 22‘000 Nutzern. Angeblich sollte die 22-Jährige mit dieser Karte nur profitieren: Sie erhalte Vergünstigungen in über 600 Clubs, Bars und Geschäften weltweit.

Tatsächlich hält die Karte nicht, was sie verspricht. Viele der angeblichen Partnerfirmen wissen nämlich gar nichts von einer Vereinbarung mit der «Casual Card». So sagt etwa der Sprecher des Zürcher Clubs «Escherwyss», Arnold Meyer: «Wer mit dieser Karte zu uns kommt, brennt an. Sie ist ungültig.» Das Personal kenne die «Casual Card» gar nicht. Später teilen die Casual Card-Verantwortlichen mit, dass es doch einen Vertrag mit dem «Escherwyss» gäbe – dieser sei beim Sprecher des Clubs, Arnold Meyer, in Vergessenheit geraten. Der Club habe sich für die falsche Aussage im Interview nachträglich entschuldigt.

Ein stolzer Preis

«Casual Card»
Legende: Die «Casual Card». SRF

Auch andere vom «Kassensturz» angefragte Clubs und Bars wissen nichts davon, dass sie als Partnerfirma der «Casual Card» genannt werden. Sogar Clubs, die heute gar nicht mehr existieren, sind auf der Liste der angeblichen Partnerfirmen aufgeführt. Die Casual Card-Verantwortlichen bestätigen, dass es durchaus zu Problemen mit Partnern aus der Gastronomie kommen könne; dies weil in der Branche ein ziemlich reger Besitzer- und Pächterwechsel stattfinde. Oft erfahre die Casual Card dies leider erst durch Rückmeldungen von Kunden. Casual Card sei daran, solche Probleme durch ein neues Kontrollsystem zu minimieren.

Kommt hinzu, dass die «Casual Card» für einen stolzen Preis verkauft wird: 399 Franken pro Jahr kostet die Karte. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre und wird danach automatisch verlängert.

«Eine absolute Frechheit»

Die Konsequenz: Isabelle S. und andere, vornehmlich junge «Casual Card»-Kunden, die sich beim «Kassensturz» gemeldet haben, erhalten laufend neue Rechnungen für einen Service, den sie gar nicht nutzen können. «Ich finde das eine absolute Frechheit», sagt Isabelle S.

Einer rechtlichen Überprüfung halten die AGB über die Mindestdauer und die automatische Verlängerung nicht stand. Das sagt Rechtsanwalt und Privatdozent Arnold Rusch gegenüber «Kassensturz». Diese Klauseln seien missbräuchlich, sie verletzten das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG.

«Wer ein Einjahresabo will, will sich nicht für zwei Jahre oder sogar mehr verpflichten. Also muss er sich nicht gefallen lassen, dass ihm eine solche Verpflichtung im Kleingedruckten untergeschoben wird», erklärt Rusch.

Der Rechtsvertreter der Casual Card dagegen weist darauf hin, dass dies seiner Ansicht nach nicht so sei: Die Rechtsfrage sei als solche bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. In den AGB sei die Verpflichtungsdauer fett markiert und es werden beim telefonischen Vertragsabschluss deutlich darauf hingewiesen. Wenn ein Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses explizit einen Einjahresvertrag möchte, dann bekommt er auch einen solchen Einjahresvertrag.

AGB nicht Bestandteil des Vertrags

Dies trifft allerdings nur zu, wenn die Karte nach dem 1. Juli 2012 ausgegeben wurde, also nach Inkrafttreten des entscheidenden (neuen) Artikels im UWG. Doch auch ältere Verträge mit diesen Bestimmungen sind nach Experte Rusch nicht gültig, weil ein Konsument mit solch ungewöhnlichen Regelungen nicht rechnen müsse.

Zudem sei ohnehin davon auszugehen, dass die AGB grundsätzlich keine Gültigkeit haben, weil sie gar nicht Bestandteil des Vertrags zwischen der Kundin und «Casual Card» geworden sind. Arnold Rusch: «Nach der Schilderung der Kundin wurden die AGB im telefonischen Gespräch nicht erwähnt. Also gelten sie auch nicht.»

Die Firma, welche hinter dem fragwürdigen Service steckt, heisst Global Management Group und hat ihren Sitz in Zug. Auf die Vorwürfe antwortet sie schriftlich: Ihre Vertragsbedingungen seien fair und vergleichbar mit jenen von Telefonanbietern oder Krankenkassen. Ausserdem verspricht die Firma Massnahmen, die 2015 ergriffen würden, um «Verwechslungen» künftig vorzubeugen. Zum konkreten Vertragsabschluss mit Isabelle Schmid hält sie unter Vorlage entsprechender Beweise fest, dass der Vertrag telefonisch abgeschlossen worden sei. Es ist dabei explizit erwähnt worden, dass die Karte für zwei Jahre ausgestellt werde. Frau Schmid habe dem zugestimmt – der Vertrag sei korrekt zustande gekommen. Die Global Management Group stellt der Redaktion Kassensturz auch eine Telefonaufzeichnung des Verkaufsgesprächs zu, in welchem diese Punkte thematisiert und seitens Schmid bestätigt wurden.

«400 Franken für nichts»

Den enttäuschten Nachtschwärmern nützen diese Versprechen wenig. Der 25-jährige Lorenzo V., dem vor Jahren ebenfalls eine «Casual Card» verkauft wurde, sagt: «Wir haben diese Karte für 400 Franken gekauft. Uns wurde versprochen, wir kommen billiger in Clubs und es gäbe Vergünstigungen beim Shoppen. Als wir dies ausprobieren wollten, hat nichts funktioniert. Die 400 Franken waren für nichts.»

Zum Vertragsabschluss mit Lorenzo V. teilt die Management Group mit, dass dieser Vertag schriftlich zustande gekommen sei. Nach einem Entgegenkommen von CC sei der Vertrag bereits im Jahre 2011 ausserterminlich aufgelöst worden.

Ganz allgemein hält Casual Card fest, dass es wichtig sei, dass die Kunden sich melden würden, wenn etwas mit der Karte nicht klappe – nur dann könne sie intervenieren und das Angebot verbessern. Gemäss AGB hat jeder Kunde ein Anrecht auf Rückgabe der Karte und Rückerstattung der Prämien, wenn sie von mind. 3 Partner nachweislich nicht akzeptiert wurde. Dies jedoch nur innert 3 Monate nach Erwerb und nur wenn es auch jeweils gemeldet wurde und somit der Casual Card die Möglichkeit gegeben wurde die betreffende Leistung wieder wiederherzustellen.

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