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Neuer Gesetzesartikel Internetgeschwindigkeit wird transparenter

Ein Gesetzesartikel soll dafür sorgen, dass Kunden wirklich die Internetgeschwindigkeit erhalten, für die sie bezahlen.

20, 50 oder 100 Megabit pro Sekunde – oder doch gleich ein Gigabit pro Sekunde: Wer ein Internetabo lösen will, verlässt sich bezüglich Geschwindigkeit auf die Angaben der Hersteller. Doch diese Angaben stellen sich oft als falsch heraus, die versprochene Geschwindigkeit wird nicht erreicht. Dies kann an mangelhafter technischer Ausrüstung beim Kunden liegen, aber auch daran, dass der Anbieter die versprochene Leistung gar nicht erbringen kann.

Im revidierten Fernmeldegesetz gibt es einen Artikel, der die Anbieter von Internetdiensten zu Transparenz verpflichtet. Sie müssen die Öffentlichkeit über die «Qualität» ihrer Dienste informieren, sprich über die effektiv erreichten Geschwindigkeiten. Zudem kann der Bund die Bevölkerung selber darüber informieren.

Internetkunden müssen besser informiert sein

Wie dies konkret umgesetzt werden soll, wird derzeit erarbeitet. Beim Bundesamt für Kommunikation Bakom ist Projektleiter Jens Kaessner zuständig. Gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» erklärt er, es sei entscheidend, dass Internetkunden nicht nur über den Preis von Internetdiensten informiert seien, sondern auch über die Qualität der Dienste. Nur so könnten sie sich für ein passendes Angebot entscheiden.

Der «Kassensturz»-Test:

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Ein Breitband-Atlas der Schweiz wäre möglich

Die EU ist in dieser Frage einen Schritt weiter. Internetanbieter müssen den Kunden mitteilen, wieviel Geschwindigkeit sie normalerweise zu erwarten haben und auch wieviel ihnen mindestens zusteht. In Deutschland gibt es zudem einen Breitband-Atlas, der von der Bundesnetzagentur betrieben wird. Kunden können ihre Internetgeschwindigkeit messen lassen, die Resultate werden in einer Karte sichtbar gemacht.

Dies findet Jens Kaessner auch für die Schweiz eine gute Möglichkeit. Kunden eines Anbieters könnten sich so auf einfache Art darüber informieren, welche Erfahrungen Kunden eines anderen Anbieters bezüglich Geschwindigkeit in ihrer Region gemacht haben. Wichtig sei dabei eine einheitliche Messmethode, betont Jens Kaessner. Nur so seien die Ergebnisse vergleichbar.

Umsetzung dauert noch bis 2020

Bis Ende Jahr will der Bund einen Vorschlag vorlegen, wie der Artikel im Fernmeldegesetz genau umgesetzt wird. Zum Beispiel wer für die Messungen verantwortlich ist, die Anbieter oder der Bund. Nach einer Vernehmlassung und allfälligen Anpassungen soll im zweiten Halbjahr 2020 dann endlich mehr Transparenz für Kunden von Internetanbietern herrschen.

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