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Parkzeit erben erlaubt - aber nicht verlängern
Aus Espresso vom 22.04.2013. Bild: SRF
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Familie und Freizeit Parkzeit erben erlaubt - aber nicht verlängern

Auf der Parkuhr waren noch 30 Minuten vom Vorgänger. Die neue Nutzerin liess diese Zeit verstreichen und bezahlte dann für ihren Parkplatz. Das ist nicht erlaubt, sagt die Polizei. Die Gebüsste kritisiert: «Die Stadt kassiert so doppelt». «Espresso» sagt, was dahinter steckt.

Ruth Gentil aus Bern erwischte in Zürich einen Parkplatz für den noch 30 Minuten Parkzeit bezahlt waren. Sie liess diese Zeit ablaufen und warf erst dann Geld in die Parkuhr. Dafür wurde sie von der Polizei wegen Nachzahlens gebüsst.

Die «Espresso»-Hörerin kann diese Busse nicht verstehen: «Ich habe doch gar nicht nachgezahlt! Es war das erste Mal, dass ich zahlte.» Für Marco Bisa, Sprecher der Stadtpolizei Zürich scheitert diese Begründung an der Kontroll-Praxis: «Ein Polizist, der die Parkuhren kontrolliert, erkennt nicht, ob zuvor Sie bezahlt haben oder jemand anders. Das kann er unmöglich herausfinden.»

«Würde Zweck der Parkuhr unterlaufen»

Schild auf der Parkuhr - Nachzahlen verboten
Legende: Nachzahlen verboten. Doch was heisst Nachzahlen genau? SRF

Diese Argumentation wird auch vom Bundesamt für Strassen (Astra) gestützt. Wenn auf der Parkuhr «Nachzahlen verboten» steht, ist der Fall für Astra-Sprecher Thomas Rohrbach klar: Wenn Ruth Gentil zuerst die Parkzeit des Vorgängers nutzte und dann Geld einwarf, dann sei dies als Nachzahlen zu werten. «Ansonsten würde die Parkuhr als einfaches Kontroll-Instrument nicht mehr funktionieren», meint er.

Nicht verboten ist das reine Erben der nicht aufgebrauchten Parkzeit. In der Stadt Zürich gilt gemäss Marco Bisa: «Wenn ein Autofahrer auf einen Parkplatz fährt, auf dem noch Restzeit ist und diese für dessen Besorgungen reicht, dann darf er diese Restzeit erben.» Ist diese abgelaufen, muss er aber vom Parkplatz wegfahren.

«Ungerecht: Stadt kassiert doppelt»

Reicht die verbleibende Parkzeit nicht, dann muss der Autofahrer von Anfang an neu bezahlen. Die Restzeit des Vorgängers verfällt. «Espresso»-Hörerin Ruth Gentil kritisiert: «Bei dieser Praxis kassiert die Stadt Zürich für denselben Parkplatz zweimal.» Stadtpolizei-Sprecher Bisa entgegnet, man könne dies auch anders betrachten: «Wer auf einen Parkplatz mit Restzeit fährt, kann diesen gratis nutzen.»

Astra-Sprecher Thomas Rohrbach erklärt dazu: «Die Bezahlung der Parkgebühr ist nicht als «Miete» des Parkfeldes zu verstehen. Es verleiht nur den Anspruch, höchstens für die angegebene Zeit auf diesem Parkfeld zu parkieren.» Mit der vorzeitigen Wegfahrt gebe der Fahrzeuglenker das Parkfeld frei und sein Anspruch sei damit vollständig abgegolten.

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