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«Pornofalle» Obligo: Das Seco bleibt hartnäckig
Aus Espresso vom 14.12.2017. Bild: SRF
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Geld «Pornofalle» Obligo: Das Seco bleibt hartnäckig

Es hört nicht auf: Immer wieder beschweren sich bei der SRF-Konsumredaktion und dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco Leute, die von der Firma Obligo mit Rechnungen für angeblich gekaufte Online-Pornos belästigt werden. Das Seco will nun durchsetzen, dass die Strafbehörde weiter ermittelt.

«Das Seco ist dezidiert der Meinung, dass diese Geschäftspraktiken unlauter sind», erklärt Mediensprecher Fabian Maienfisch. Das Staatssekretariat für Wirtschaft nimmt Meldungen über dubiose Geschäftspraktiken entgegen. Obligo ist dort altbekannt. Man erhalte immer wieder Klagen, so Maienfisch.

Die Staatsanwaltschaft March im Kanton Schwyz, wo die Firma ihren Sitz hat, hat im Januar 2015 eine Strafuntersuchung gestartet. Der Verdacht: Personen aus dem Umfeld der Firmen Obligo und ihrer Vorgängerin Paypay hätten «bewusst Telefonnummern ausgeforscht» und an Inkassofirmen weitergeleitet. Dabei habe man den ahnungslosen Leuten am anderen Ende der Leitung vorgegaukelt, ihre Adresse würde für eine Krankenkasse oder eine Telekomfirma benötigt.

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Asylbewerber in Angst

Am Telefon überrumpelt fühlen sich tatsächlich auch viele Hörerinnen und Zuschauer der SRF-Konsumentenmagazine «Espresso» und «Kassensturz»: Man habe ihnen gesagt, man brauche ihre Adresse. Kurze Zeit später sehen sie sich mit einer Rechnung für angeblich gekaufte Online-Pornos konfrontiert. Die Betroffenen erklären aber unisono, sie hätten so etwas nie gebucht.

Darunter zum Beispiel auch ein Asylbewerber aus dem Tibet. Aus Angst vor einer Betreibung oder sogar einer Ausweisung habe er die Rechnung und die darauf gepackten Inkasso-Forderungen am Ende doch bezahlt, erklärt Flüchtlingsbetreuerin Monika Notz. Sie habe von weiteren ähnlichen Fällen gehört.

Der Ball liegt beim Kantonsgericht

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen in diesem Herbst ein: Der Verdacht habe sich nicht erhärten lassen, hiess es in einer Mitteilung. Man stelle deshalb die Untersuchung zu den Porno-Bezahldiensten ein. Doch weil das Seco beim Schwyzer Kantonsgericht eine Beschwerde gegen die entsprechende Einstellungsverfügung eingelegt hat, könnte es jetzt sein, dass die Staatsanwaltschaft die Akte wieder öffnen muss. Entschieden sei aber noch nichts, heisst es beim Gericht auf Anfrage von «Espresso».

Bereits 2014 waren die Ermittlungen eingestellt worden und mussten danach wiederaufgenommen werden, weil das Seco hartnäckig geblieben war.

Obligo: «Hohe Standards»

Bei Obligo fühlt man sich zu Unrecht beschuldigt. «Immer dieselbe, alte Leier», schreibt ein Verantwortlicher der Firma. Er dementiert den Vorwurf, man betreibe unlautere Geschäfte. Im Gegenteil, man verfüge über hohe Sicherheitsstandards und eine komplexe Software.

So wehren Sie sich

Wer eine Rechnung erhält und überzeugt ist, die entsprechenden Bezahldienste nie bewusst gebucht zu haben, der kann die Rechnung in einem ersten Schritt schriftlich bestreiten. Falls das nichts nützt und der Rechnungssteller die Betreibung einleitet, kann man Rechtsvorschlag erheben. Der Rechnungssteller muss dann beweisen, dass ein bewusster Vertragsabschluss vorliegt.

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