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Raiffeisen kündigt Kunden, weil er die US-Deklaration verweigert
Aus Espresso vom 26.09.2016. Bild: key
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Geld Raiffeisen kündigt Kunden, weil er die US-Deklaration verweigert

Seit 2014 ist das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA in Kraft. Es zwingt Bankinstitute, bei den Kunden abzuklären, ob diese in den USA steuerpflichtig sind. Ein Raiffeisen-Kunde weigerte sich, Auskunft zu geben. Daraufhin hat ihm die Bank gekündigt. Was gilt für Bankkunden punkto FATCA?

Er war seit zehn Jahren Kunde bei der Raiffeisen. Dann wollte er ein Konto eröffnen für seinen neugeborenen Sprössling. Kommentarlos flatterte ein Formular der Bank zur Deklaration seines US-Status ins Haus, mit der Aufforderung, dieses auszufüllen.

Der Mann sah den Sinn nicht ein und liess die Bank telefonisch wissen: «Es geht niemanden etwas an, ob ich eine Beziehung zu den USA habe. Ich weiss nicht, was dies mit dem Geschenksparkonto meines Kindes zu tun haben soll.» Nach zwei weiteren Aufforderungen seitens Raiffeisen kam schliesslich die Quittung: Dem Kunden wurden sämtliche Konti gekündigt.

«Vertrauensverhältnis beeinträchtigt»

Auf Anfrage des Konsumentenmagazins «Espresso» von Schweizer Radio SRF 1 heisst es bei Raiffeisen, es stehe einer Bank frei, das Formular «Selbstdeklaration US-Status» einzuholen, wenn ein bestehender Kunde ein neues Produkt eröffne. Gemäss FATCA-Abkommen sei dieses Vorgehen explizit zulässig.

Weshalb die Bank dem Kunden schliesslich die Konti kündigte und somit eine recht drastische Massnahme ergriff, begründet Mediensprecherin Monika Waldburger so: «Erachtet eine Bank das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und der Bank als beeinträchtigt, kann eine Bank die Kundenbeziehung auflösen. Das ergibt sich aus der Vertragsfreiheit.»

Neukunden müssen in der Regel den US-Status deklarieren

Wer als neuer Kunde bei einer Schweizer Bank ein Konto eröffnen will, wird in der Regel seit 2014 dazu aufgefordert, das Formular «Selbstdeklaration US-Status» auszufüllen. Eine Ausnahme ist die Postfinance, welche es nur von Kunden mit einem Kontostand von mindestens 50'000 Franken verlangt. Auch dies ist Teil des FATCA-Abkommens und darf so von den Banken umgesetzt werden.

Nächster Schritt: Entbindung vom Bankkundengeheimnis

Wer zum Beispiel tatsächlich eine Greencard besitzt, oder in den USA geboren wurde, bei dem wird im Formular der Bezug zu den USA klar. Sofort reagiert die Bank und schickt dem Kunden nun ein nächstes Formular zu, welches die Bank vom Bankkundengeheimnis entbindet. So darf die Bank gewisse Informationen an die US-Steuerbehörden weitergeben.

«Espresso» hat sich die verschiedenen Formulare zur Entbindung des Bankkundengeheimnisses angeschaut und stellt fest: Die meisten grossen Banken formulieren dieses Schreiben so, dass klar ersichtlich wird, dass gewisse Daten nur an die US-amerikanische Steuerbehörde weitergegeben werden können.

Ausnahme Postfinance

Nur bei der Postfinance schliesst das Formular sämtliche Abkommen ein, welche die Schweiz in Steuerfragen mit anderen Ländern abgeschlossen hat. Also gibt der Kunde mit seiner Unterschrift das Einverständnis, dass gewisse Informationen auch an die Behörden der EU oder ganz generell an in-und ausländische Behörden weitergeleitet werden dürfen.

Weshalb diese «Generalvollmacht»? Johannes Möri, Mediensprecher bei der Postfinance formuliert es so: «Unsere Absicht war, ein Formular zu erstellen, das möglichst sämtliche Fälle abdeckt, bei denen wir gegenüber ausländischen Behörden Daten offenlegen müssen und für die das Bankgeheimnis aufgehoben werden muss. Dies hat zwei Gründe: Zum einen zeigen wir dem Kunden damit transparent auf, in welchen Fällen wir als Bank allenfalls Daten von ihm offenlegen müssen. Zum andern hängt es mit unserem Geschäftsmodell zusammen.»

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