Im gesamten Ibis-Budget-Hotel in Basel herrscht Rauchverbot. Und das kriegt jeder Gast gleich beim Einchecken zu spüren. Zusammen mit dem Zimmerschlüssel erhält er ein Kärtchen in die Hand gedrückt: «Das Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Bei nicht Einhaltung der Regelung, droht eine Busse von 2000 Franken. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihr Ibis Budget Basel Team»
Hotel-Betreiberin gesteht Fehler ein
Wie rechtfertigt das Hotel die Höhe dieser Busse? Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 fragt bei Accor Hotels, der Betreiberin der Ibis-Kette, nach.
Die Accor-Medienstelle krebst in der Antwort zurück: «Nach Rücksprache mit dem Hotel müssen wir eine kleine Korrektur vornehmen: Bei den 2000 Franken handelt es sich nicht um eine Busse, sondern um die direkte Weiterverrechnung der Kosten, welche dem Hotel nur im expliziten Falle eines Fehlalarms bzw. beim Ausrücken der Feuerwehr entstehen würden.»
Auf dem Infoblatt im Hotel Ibis Budget in Basel sei fälschlicherweise von einer «Busse» die Rede. «Dies ist inkorrekt und wir werden das selbstverständlich umgehend korrigieren.»
Die Feuerwehr der Stadt Basel bestätigt gegenüber «Espresso», dass ein Einsatz wegen eines Fehlalarms 1620 Franken koste. «Die Reinigung des Zimmers, inklusive Beseitigung des Rauchgeruchs, würde weitere 380 Franken kosten», schreibt Accor Hotels. Die Praxis, solche Kosten einem Gast weiter zu verrechnen, wird vom Verband Hotelleriesuisse gestützt.
Bisher musste das Ibis Budget Hotel in Basel seine Drohung jedoch noch nie wahr machen: «In erster Linie hat diese Information einen abschreckenden Charakter. Seit die Information sichtbar aufgestellt ist, hat kein Gast mehr im Zimmer geraucht», heisst es in der Stellungnahme.
Büssen darf nur der Staat
Das Ibis Budget Hotel in Basel will nun also die Angaben auf dem Check-in-Kärtchen korrigieren. Ohnehin wäre eine solche «Busse» rechtlich nicht durchsetzbar, da ein Hotel nicht büssen darf.
«Eine Busse im rechtlichen Sinne ist eine Strafe für falsches Verhalten», sagt «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «Büssen darf nur der Staat – und auch das nur, wenn das in einem Gesetz so vorgesehen ist.»
Erlaubt ist es Unternehmen jedoch, von Kunden oder Gästen verursachte Schäden den Verursachern weiterzuverrechnen. «Aber nur die effektiven Kosten», so die Rechtsexpertin. «Zudem muss zum Beispiel ein Hotel beweisen könne, dass auch tatsächlich Gast XY den Schaden verursacht hat.»