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Neues Auto: Kann ich nach dem Kauf von einer Aktion profitieren?
aus Espresso vom 26.10.2011.
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Entscheidend ist der Kaufvertrag, welcher im März abgeschlossen wurde. Dabei gilt der Preis vom Frühling, der Verkäufer muss den aktuellen Aktionspreis nicht weitergeben. Dabei spielt keine Rolle, dass das Auto noch nicht geliefert wurde. Herr Durrer hätte mit dem Abschluss des Kaufvertrags warten müssen, um von einer solchen Aktion profitieren zu können.