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Fussball-Euphorie Darf ich im Fussball-Trikot zur Arbeit kommen?

Die Fussball-Weltmeisterschaft ist im vollen Gang. Viele fiebern mit. Es gibt aber Grenzen.

So langsam, aber sicher beginnt die heisse Phase der Fussball-Weltmeisterschaft in den USA, Mexiko und Kanada. Und so schön – oder frustrierend – das Mitfiebern sein kann: Es gibt Grenzen.

Gabriela Baumgartner

Rechtsexpertin

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Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumenten-Sendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Darf ich die Spiele auf meinem Balkon verfolgen?

Ja. Mieterinnen und Mieter dürfen die Spiele auf dem Balkon verfolgen und dort sogar ein kleines Public-Viewing mit Freundinnen und Bekannten veranstalten. Um es sich mit der Nachbarschaft nicht zu verderben, lohnt es sich, diese zu informieren und den Bogen nicht zu überspannen. Wichtig: Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe. Spätestens dann muss die Party nach innen zügeln.

Darf ich dazu auch Landesfahnen an meiner Balkonbrüstung anbringen?

Grundsätzlich darf eine Mieterin oder ein Mieter den Balkon dekorieren. Vielen Vermieterinnen oder Hauseigentümern passt das aber nicht. Es gibt Hausordnungen, die das Anbringen von Fahnen ausdrücklich verbieten. Ob solche generellen Verbote rechtens sind, ist umstritten. Grundsätzlich müssen Verbote in einer Hausordnung verhältnismässig, also sachlich begründet sein.

Anders bei Flaggen, die an der äusseren Balkonbrüstung oder an der Hausfassade angebracht sind. Die äussere Balkonbrüstung gehört nicht zur gemieteten Wohnung. Aus diesem Grunde darf eine Vermieterin dort das Anbringen von Flaggen verbieten.

Was gilt im Innenhof der Siedlung? Darf ich dort ein Public-Viewing mit Grill-Party veranstalten?

 Bei der Nutzung von Gemeinschaftsplätzen ist die Einwilligung der Vermieterin oder Verwaltung einzuholen. Diese kann dann Auflagen und Vorschriften aufstellen.

Darf ich Spiele während der Arbeitszeit anschauen, wenn ich daneben weiterarbeite?

Ob Angestellte während der Arbeit ein Spiel verfolgen dürfen, hängt von der Betriebsleitung ab. Grundsätzlich ist das Erledigen von privaten Angelegenheiten nur im Notfall erlaubt. Es gibt jedoch Betriebe, die das Verfolgen von Spielen unter der Bedingung erlauben, dass die Angestellten die Arbeitszeit nachholen. Deshalb: Fragen und klare Abmachungen treffen.

Darf ich im Fussball-Trikot zur Arbeit erscheinen?

Das hängt davon ab, welche Kleidervorschriften in einem Betrieb gelten. In Betrieben mit Kundenkontakt ist an vielen Orten neutrale Kleidung vorgeschrieben. Andernorts, beispielsweise im Gesundheitswesen, tragen Angestellte vom Betrieb zur Verfügung gestellte Kleidung oder Uniformen. Auch hier gilt: Besser fragen, als einen Konflikt riskieren.

Darf mich meine Chefin verwarnen, weil ich nach einer Übertragung in der Nacht übermüdet zur Arbeit gekommen bin?

Eine formelle Verwarnung, weil ein Angestellter einmal übermüdet zur Arbeit gekommen ist, wäre unverhältnismässig und rechtlich nicht haltbar. Aber: Arbeitgebende haben ein Weisungsrecht. Sie dürfen verlangen, dass ihre Angestellten auch während einer Fussball-Weltmeisterschaft ausgeruht und ausgenüchtert zur Arbeit erscheinen.

Mein Team hat gewonnen. Darf ich vor Freude hupend und Fahnen schwingend durch die Strassen fahren?

Wer Auto fährt, darf die Hupe nur bei Gefahren verwenden (zum Beispiel um jemanden zu warnen). Aber nach Fussballspielen drückt die Polizei meist ein Auge zu und lässt die Fans kurzfristig gewähren – sofern diese nicht stundenlang herumhupen.

Alle Rechtsfragen im Überblick

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

 

Radio SRF 1, Espresso, 25.06,2026, 8:10 Uhr

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