Das Gesetz
Nein, das darf man nicht. Anhalten und Parkieren auf der linken Strassenseite sind laut Verkehrsregelverordnung grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahmen in Einbahnstrassen oder bei wenig Verkehr
Von dieser Regel gibt es einige wenige Ausnahmen. Linksparken ist in folgenden Situationen gestattet:
- Wenn auf der rechte Strassenseite ein Halte- oder Parkverbot signalisiert ist
- Wenn auf der rechten Strassenseite ein Tramgleise verläuft
- In schmalen Strassen mit wenig Verkehr
- In Einbahnstrassen
Der Grund für das Linksparkverbot: Nicht das Hineinfahren in eine Parklücke auf der anderen Strassenseite ist gefährlich, sondern das Wegfahren.
Falschparker werden zur Kasse gebeten
Dies vor allem, wenn die Sicht durch grössere Fahrzeuge oder wegen viel Verkehr eingeschränkt ist.
Falschparker müssen auf der Hut sein: Sie riskieren eine saftige Busse.