Eine Reparatur brachte nichts, sodass er nun ein neues Gerät erhalten hat. «Endet auch bei diesem Gerät die Garantie diesen Oktober?», fragt Ruedi Schär.
Nein, gibt Rechtsexpertin Doris Slongo Entwarnung. Auch auf dem neuen Gerät gilt eine Garantiefrist von zwei Jahren.
Diese beginnt an dem Datum, an dem Ruedi Schär das neue Gerät erhalten hat. Eine Garantie bedeutet nicht nur, dass der Verkäufer verpflichtet ist, das defekte Gerät zu ersetzen, sondern sie bedeutet auch, dass das Gerät während mindestens zwei Jahren einwandfrei funktionieren sollte.
Eine automatische Verlängerung der Garantie hätte es nur dann nicht gegeben, wenn Ruedi Schär beim ursprünglichen Kauf eine andere Regelung ausdrücklich akzeptiert hätte. Dazu hätte er jedoch z.B. beim Kauf seine Unterschrift unter allgemeine Geschäftsbedingungen setzen müssen, die eine automatische Verlängerung der Garantie explizit ausschliessen.