In diesem Fall hat die neue Besitzerin nämlich auch die Schulden des Vorgängers übernommen. Dazu gehört auch die Annahme von Gutscheinen, die der Vorgänger ausgestellt hat. Anders wäre es, wenn die Wirtin die Pizzeria lediglich gepachtet hätte.
In diesem Fall hätte sie die Schulden des Vorgängers nicht übernommen und müsste deshalb auch die Gutscheine des Vorgängers nicht akzeptieren.