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Kaufrecht Kann ich nach dem Kauf von einer Aktion profitieren?

«Espresso»-Hörer Georg Durrer hat im März ein neues Auto gekauft. Auch ein halbes Jahr nach der Bestellung ist es jedoch noch nicht geliefert worden. Nun gibt es das gleiche Modell zum Aktionspreis. Davon kann Herr Durrer laut Rechtsexpertin Doris Slongo aber nicht profitieren.

Entscheidend ist der Kaufvertrag, welcher im März abgeschlossen wurde. Dabei gilt der Preis vom Frühling, der Verkäufer muss den aktuellen Aktionspreis nicht weitergeben. Dabei spielt keine Rolle, dass das Auto noch nicht geliefert wurde. Herr Durrer hätte mit dem Abschluss des Kaufvertrags warten müssen, um von einer solchen Aktion profitieren zu können.

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