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Kaufrecht Muss ich im Restaurant etwas bestellen?

Viele Vereinsversammlungen finden in einem Restaurant statt. Der Wirt bietet nebst dem Saal auch die Verpflegung an. Eine «Espresso»-Hörerin stört sich aber an den hohen Getränkepreisen und fragt sich: Kann ich in einem Restaurant auch einfach nichts bestellen?

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Rechtsfrage: Muss ich im Restaurant etwas bestellen?
aus Espresso vom 27.03.2013. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 39 Sekunden.

«Espresso» Hörerin Rosmarie Steimer gehört einem Verein an. Wie in jedem Verein findet einmal im Jahr die Generalversammlung statt. Dazu trifft man sich im Sääli eines Restaurants. Rosmarie Steimer stört sich an den hohen Getränkepreisen: «Ein Fläschchen Mineralwasser kostet 5.40 Franken.» Zu teuer, findet sie. Am liebsten würde sie nichts bestellen. Rosmarie Steimer möchte deshalb wissen, ob sie in einem Restaurant überhaupt etwas konsumieren muss.

Niemand kann gezwungen werden

Wer im Restaurant einen Kaffee oder das Mittagsmenü bestellt, schliesst mit dem Wirt einen Vertrag ab. Juristen nennen es einen Bewirtungsvertrag. Der Wirt ist verpflichtet, dem Gast einen Stuhl und einen Tisch anzubieten und das Essen zu kochen. Die Pflicht des Gastes besteht darin, sich manierlich aufzuführen und die Zeche zu bezahlen.

In der Schweiz kann niemand gezwungen werden, einen Vertrag abzuschliessen. Das gilt grundsätzlich auch für Wirte. Sie müssen einen Gast nicht bedienen, wenn sie nicht wollen. Von dieser Regel gibt es aber Ausnahmen. Einzelne Kantone kennen eine so genannte Bewirtungspflicht. Das ist in Kanton Aargau der Fall, in Freiburg, in Genf, im Jura und in Solothurn.

Ein Vereinslokal als Variante

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet jeweils am Mittwoch in «Espresso» eine Rechtsfrage. Die Antworten darauf finden sie hier.

Will nun ein Gast sich zwar in die Stube setzen, aber nichts konsumieren, kommt kein Vertrag zu Stande. Der Wirt ist nicht verpflichtet, Teile seines Angebots gratis zu erbringen.

Heute verlangen viele Restaurants und Hotels für ihre Sitzungszimmer oder Säle eine Miete. Diese Miete wird entweder pauschal verrechnet, meist sind dann Getränke und technisches Material inbegriffen. Andere Wirte verrechnen keine Miete, sondern erheben einen Konsumationszuschlag.

Bei Konzerten oder Aufführungen kann mit dem Wirt ein so genanntes Zapfgeld vereinbart werden: Der Veranstalter bringt die Getränke selber mit, bezahlt dafür aber eine Entschädigung.

Vor diesem Hintergrund kann Rosmarie Steimer ihrem Verein vorschlagen, an künftigen Generalversammlungen die Getränke aller Mitglieder zu bezahlen oder die GV an einem anderen Ort abzuhalten. Zum Beispiel im Vereinslokal.

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