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Reiserecht Meine Begleitung fällt aus – kann ich die Reise noch stornieren?

Wenige Wochen vor den geplanten Ferien verstirbt die Begleitung unerwartet. Was wird nun aus dem gebuchten Arrangement?

«Ich habe eine Reise für meinen Freund und mich gebucht», schildert eine Frau dem Konsumentenmagazin «Espresso». Doch kurz vor der Abreise sei der Freund unerwartet verstorben. Etwas Ähnliches ist einer anderen Frau passiert: Sie wollte mit einer Freundin zusammen in die Ferien. Doch diese wird krank und kann die Reise nicht antreten. Was nun aus den gebuchten Reisen werde, möchten beide wissen. Gibt es bei einer Annullation Geld zurück?

Gabriela Baumgartner

Rechtsexpertin

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Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumenten-Sendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Meine Reisebegleitung kommt nicht mit. Was gilt, wenn ich die Reise storniere?

Es gibt grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, weil eine mitreisende Person ausfällt. Das gilt auch, wenn die Reisebegleitung wegen Krankheit absagen muss oder wenn sie stirbt. Wer eine gebuchte Reise storniert, muss die vertraglich vereinbarten Kosten oder die vertraglich vereinbarte Annullationsgebühr dennoch bezahlen. Es lohnt sich aber trotzdem, der Reiseveranstalterin oder dem Hotel die Umstände zu schildern und um Kulanz zu bitten.

Wann übernimmt die Reiseversicherung bei einer Annullierung die Kosten?

Üblicherweise bezahlt eine Reiseversicherung Annullationskosten, wenn die versicherte Person selbst eine geplante Reise zum Beispiel wegen Krankheit oder wegen eines Stellenverlusts nicht antreten kann. Oder weil jemand im näheren Umfeld erkrankt oder gestorben ist.

Wie ist es, wenn ich die Reise absage, weil meine Reisebegleitung ausfällt?

Ob eine Reiseversicherung die Kosten für eine Stornierung für eine gemeinsam geplante und gebuchte Reise übernimmt, weil eine mitreisende Person ausfällt, bestimmt sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Die entsprechenden Bedingungen sind sehr unterschiedlich.

In der Regel übernehmen Reiseversicherungen die Annullationskosten für ein Arrangement, wenn die mitreisende Person im selben Haushalt lebt wie die versicherte Person. Verschiedene Gesellschaften übernehmen gemäss ihren Bedingungen darüber hinaus Annullationskosten, wenn eine mitreisende Person aus gesundheitlichen Gründen absagt, weil jemand in ihrem nahen Umfeld erkrankt oder verstorben ist und es für die andere Person nicht zumutbar ist, allein zu reisen.

Meine Begleitung kommt nicht mit. Ich habe annulliert und neu gebucht. Jetzt bezahle ich neben den Annullationskosten einen Einzelzimmerzuschlag. Übernimmt die Reiseversicherung diese Kosten?

Je nach Gesellschaft übernimmt in diesem Fall die Reiseversicherung die Kosten der Annullation. Den Zuschlag für die Alleinbenützung des Hotels übernimmt eine Reiseversicherung aber nicht, höchstens aus Kulanz. Grundsätzlich könnte sich die Reisebegleitung an den nun anfallenden Kosten beteiligen – immerhin sind sie durch die Absage von ihr entstanden.

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Radio SRF1, Espresso, 9.7.2026, 8.10 Uhr;liea

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