«Espresso»-Hörerin Brigitta Wenger hatte sich auf die Kreuzfahrt mit ihrer Freundin gefreut. Im November buchte die 60-jährige Frau aus Reinach eine Fahrt übers Mittelmeer, von Savona über Barcelona nach Marseille. Preis für die fünftägige Reise in der Doppelkabine pro Person: 840 Franken. Weil Brigitta Wenger früh dran war, sparte sie dank dem Frühbucherrabatt noch 150 Franken.
Die Enttäuschung kommt kurz nach der Buchung
Im Oktober sollte es losgehen. Doch im April bekommt Brigitta Wengers Freundin die Möglichkeit, eine vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung zu besuchen. Der Kurs startet ausgerechnet im Oktober. «Deshalb sagte mir meine Freundin ab und stornierte ihre Reise», erzählt Brigitta Wenger.
Die Freundin bezahlte beim Reiseveranstalter für die Annullierung eine Gebühr von 40 Franken. Weil Brigitta Wenger keine andere Reisebegleitung hat finden können, soll sie jetzt zusätzlich 336 Franken für die Alleinbenützung der Kabine bezahlen. Viel Geld für die Teilzeitangestellte.
Vor allem findet es Brigitta Wenger unfair, dass sie quasi die finanziellen Folgen der Absage ihrer Freundin alleine tragen soll. «Ich kann ja nichts dafür.»
Tatsächlich: Es scheint ungerecht, dass Bettina Wenger fast das Doppelte bezahlen muss, weil die Freundin nicht mitkommt. Vor allem, weil sie selber nichts falsch gemacht hat. Die Reise wurde auf zwei separate Namen gebucht und Bettina Wenger hat zudem eine Annullationsversicherung abgeschlossen.
Recht und Gerechtigkeit ist nicht das Gleiche
Das alles nützt aber nichts. Bettina Wenger wird wahrscheinlich auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben. Die rechtliche Verbindung zwischen ihr und der Freundin bietet keine Grundlage, um diese Zusatzkosten auf die Freundin abzuwälzen.
Auch eine Reiseversicherung nützt nichts. Diese zahlt die Annullationskosten, wenn jemand eine Reise zum Beispiel wegen Krankheit oder wegen eines Stellenverlusts oder dem Tod eines Angehörigen nicht antreten kann. Zudem: Gedeckt sind immer nur die versicherten Personen selbst, bei einigen Gesellschaften ihre Kinder oder Konkubinatspartner. Nicht gedeckt ist, wenn eine Begleitperson absagt und eine Reise deshalb nicht stattfinden kann.
Die Freundin könnte sich an den Kosten beteiligen
Weitere Informationen
Brigitta Wenger bleiben nur zwei Möglichkeiten: Sie annulliert die Reise selber, dann fallen auch bei ihr nur 40 Franken Gebühr an. Oder sie akzeptiert eine fremde Person in ihrer Kabine. Beides kommt für sie nicht in Frage. Brigitta Wenger möchte reisen, aber nicht mit einer ihr unbekannten Begleitung in der Kabine.
Bleibt noch eine letzte Möglichkeit: Die Reise annullieren und neu buchen. Dazu müsste Brigitta Wenger aber ein Angebot finden, welches günstiger ist als die aktuelle Reise plus Zuschlag.
Auch wenn sie rechtlich dazu nicht verpflichtet ist, könnte sich die Freundin an den anfallenden Kosten beteiligen, die sie mit ihrer Absage ausgelöst hat. Sollte sie eine Beteiligung nicht von sich aus anbieten, darf Brigitta Wenger ruhig nachfragen. Fragen kostet schliesslich nichts.