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Zustellung zur Unzeit «Was passiert, wenn während der Ferien eine Betreibung kommt?»

Nach einer Betreibung hat man zehn Tage Zeit für den Rechtsvorschlag. Was, wenn die Betreibung in den Ferien kommt?

In der Schweiz kann jede Person eine andere betreiben. Bei der Einleitung des Verfahrens verlangt das Betreibungsamt keine Beweise, dass wirklich eine Schuld besteht. Sind Betroffene mit einer Forderung nicht einverstanden, können sie Rechtsvorschlag erheben und das Verfahren damit einstweilig stoppen. Der Rechtsvorschlag muss innerhalb von zehn Tagen ab der Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgen. Was aber, wenn eine betriebene Person abwesend ist und ihr der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden kann?

Gabriela Baumgartner

Rechtsexpertin

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Gabriela Baumgartner ist Juristin und arbeitet als Redaktorin der Konsumenten-Sendungen «Kassensturz» und «Espresso» bei Schweizer Radio und Fernsehen SRF.

Wie wird eine Betreibung in der Praxis zugestellt?

Ein Zahlungsbefehl muss der betriebenen Person laut Gesetz persönlich übergeben werden. Die Betreibungsämter gehen dabei unterschiedlich vor: Entweder überbringt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Betreibungsamts den Zahlungsbefehl der betriebenen Person an ihre Wohnadresse oder man schickt eine Abholungseinladung. Es gibt auch Betreibungsämter, die ihre Zahlungsbefehle mit der Post zustellen. Dann muss die betriebene Person den Zahlungsbefehl am Postschalter abholen.

Was passiert, wenn die betriebene Person verreist ist und ihr der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden kann?

Ist die betriebene Person nicht zu Hause oder holt sie trotz Aufforderung den Zahlungsbefehl nicht ab, gilt dieser als nicht zugestellt. Das bedeutet: Die zehntägige Frist, um die Betreibung mit dem Rechtsvorschlag zu stoppen, beginnt nicht zu laufen. Kann ein Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden, muss das Betreibungsamt weitere Versuche zur Kontaktaufnahme unternehmen. Die Ämter versuchen dann, die betriebene Person telefonisch oder per Mail zu erreichen. Gelingt auch das nicht, beauftragt das Betreibungsamt die Polizei mit der Zustellung des Zahlungsbefehls.

Dürfen neben der betriebenen Person noch andere Personen den Zahlungsbefehl entgegennehmen?

Laut Gesetz dürfen «im gleichen Haushalt lebende Personen» einen Zahlungsbefehl entgegennehmen. Dazu gehören Personen, die eine enge Bindung zueinander haben, wie zum Beispiel Ehepartnerinnen, Konkubinatspartner oder Familienangehörige. Mitglieder einer Wohngemeinschaft dagegen gelten laut Rechtsprechung des Bundesgerichts betreibungsrechtlich nicht als «im gleichen Haushalt» lebende Personen.

Ich verreise für längere Zeit. Was kann ich vorkehren, um Probleme zu vermeiden?

Wer längere Zeit verreist, sollte eine Vertrauensperson damit beauftragen, regelmässig den Briefkasten zu leeren. So lassen sich Probleme vermeiden. Auch möglich: Der Vertrauensperson eine Vollmacht der Post erteilen. Mit dieser Vollmacht kann die Vertrauensperson eingeschriebene Briefe, Gerichtsurkunden und auch einen allfälligen Zahlungsbefehl entgegennehmen.

Alle Rechtsfragen im Überblick

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner
Legende: SRF

Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner beantwortet im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» regelmässig Rechtsfragen. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.


Radio SRF1, Espresso, 11.6.2026, 8:10 Uhr

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