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Ein Skihelm schützt - ist aber nicht obligatorisch
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Winterferien - Auch ohne Helm versichert?
Die Rechtsfrage des Tages: Ein Unfall auf der Skipiste und das ohne Skihelm. Darf die Versicherung die Leistungen kürzen, weil beim Skifahren der Helm nicht getragen wurde?
Darf mir die Versicherung die Leistungen kürzen, wenn ich beim Skifahren keinen Helm trage?
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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.
In der Schweiz gibt es kein Helmobligatorium auf Skipisten. Deshalb darf einem die Unfallversicherung keine Leistungen kürzen, wenn man ohne Helm gefahren ist.
Kürzen darf die Unfallversicherung dagegen Taggelder und Renten, wenn man ein Wagnis eingegangen ist. Als Wagnisse auf Pisten gelten zum Beispiel Ski-Geschwindigkeits-Rekordfahrten, Speedflying oder Fahrten ausserhalb der markierten Pisten bei Missachtung üblicher Vorsicht.