Ein Sturz auf der Skipiste, das Bein ist gebrochen. Und das alles, weil die Skibindung falsch eingestellt war. Haftet da das Sportgeschäft?
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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den
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Theoretisch ja. Unter der Voraussetzung, dass die falsch eingestellte Bindung die Verletzung tatsächlich verursacht hat und dass das Unfallopfer die falsche Einstellung der Bindung und den Zusammenhang zum Unfall beweisen kann.
In der Praxis wird zunächst die Unfallversicherung des Unfallopfers für die Behandlungskosten und einen allfälligen Lohnausfall aufkommen.
Liegen der Unfallversicherung Hinweise auf ein Drittverschulden vor, wird sie entsprechende Abklärungen vornehmen und gegen den Verkäufer vorgehen.
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