Eine professionelle Massage nach dem Skifahren ist eine Wohltat für die Muskeln. Gut, dass viele Hotels eine solche Dienstleistung anbieten. Enttäuschend wird es aber, wenn der Hotelgast nicht bekommt, was er eigentlich will: Statt einer kräftigen Sportmassage bekommt er Streicheleinheiten in Form einer «Aura-Massage». Muss er dennoch dafür bezahlen?
Nein. Der Skifahrer muss nur für eine Leistung bezahlen, die er auch gewünscht hat. Weicht der Masseur ohne Einwilligung seines Kunden ab und erbringt eine andere Dienstleistung, kann er dafür kein Honorar verlangen.
In der Praxis könnte es in diesem Bereich Abgrenzungs- und Definitionsprobleme geben. Um Enttäuschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Buchung zu fragen, was genau die Behandlung beinhaltet.
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