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Winterferien Wer zahlt bei Rippenbruch bei Massage?

Eine entspannende Massage nach dem Skifahren ─ der krönende Abschluss eines Ferientages. Was aber wenn der Masseur zu hart zugreift und eine Rippe bricht? Wer bezahlt die Behandlungskosten?

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Die Rechtsexpertinnen Gabriela Baumgartner und Raphaela Reichlin beantworten jeden Donnerstag im «Espresso» eine Rechtsfrage. Hier geht es zu den bisherigen Antworten.

Falls auch Sie eine Frage haben, schreiben Sie uns.

Das hat gerade noch gefehlt: Nach dem Skifahren gönt sich eine Hotel-Kundin eine Wellness-Massage. Doch statt Entspannung verursacht diese Schmerzen. Denn der Masseur legt kräftig Hand an und bricht der Kundin eine Rippe. Wer bezahlt die anfallenden Kosten?

Für die Heilungskosten und einen allfälligen Lohnausfall wird der Masseur aufkommen müssen, respektive seine Berufshaftpflichtversicherung.

Zudem kann die Kundin Genugtuungsansprüche geltend machen. Vor allem, wenn dem Masseur ein grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Davon ist auszugehen, wenn er sich vor der Massage nicht über den Gesundheitszustand seines Kunden informiert hat.

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