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Winterferien Muss ich falsche Massage bezahlen?

Im Ski-Hotel werden auch Massagen angeboten. Klar, dass man diese nutzt. Was aber, wenn der Masseur nicht die gewünschte Behandlung durchführt, sondern von sich aus eine andere Massage-Art anwendet? Hat der Kunde trotzdem zu bezahlen?

Eine professionelle Massage nach dem Skifahren ist eine Wohltat für die Muskeln. Gut, dass viele Hotels eine solche Dienstleistung anbieten. Enttäuschend wird es aber, wenn der Hotelgast nicht bekommt, was er eigentlich will: Statt einer kräftigen Sportmassage bekommt er Streicheleinheiten in Form einer «Aura-Massage». Muss er dennoch dafür bezahlen?

Recht im Winter

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner stellt täglich eine typische Rechtsfrage zum Thema Ferien im Schnee vor. Die Antworten darauf sind gesammelt auf der Spezial-Seite «Rechtsfrage Winterferien».

Nein. Der Skifahrer muss nur für eine Leistung bezahlen, die er auch gewünscht hat. Weicht der Masseur ohne Einwilligung seines Kunden ab und erbringt eine andere Dienstleistung, kann er dafür kein Honorar verlangen.

In der Praxis könnte es in diesem Bereich Abgrenzungs- und Definitionsprobleme geben. Um Enttäuschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei der Buchung zu fragen, was genau die Behandlung beinhaltet.

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