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Winterferien Skischule verpasst - Gibt es Geld zurück?

Die Rechtsfrage des Tages: Das Kind ist für die Skischule angemeldet. Doch ausgerechnet in den Ferien wird es krank und muss das Hotelbett hüten. Müssen die Eltern trotzdem bezahlen?

Ausgerechnet in den Skiferien wird das Kind krank und liegt mit Fieber im Bett. Die Skischule ist somit gestrichen. Die Eltern haben allerdings die Lektionen im Schnee bereits für die ganze Woche bezahlt. Bekommen die Eltern von der Skischule Geld zurück?

Recht im Winter

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Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner stellt täglich eine typische Rechtsfrage zum Thema Ferien im Schnee vor. Die Antworten darauf sind gesammelt auf der Spezial-Seite «Rechtsfrage Winterferien».

Nein. Das Risiko, dass das Kind wegen Krankheit oder Unfall die Skischule nicht besuchen kann, tragen die Eltern. In der Praxis kommen aber manche Skischulen ihren Kunden entgegen und erstatten einen Teil der Kosten zurück. Freiwillig.

Wenn das nicht der Fall ist, haben die Eltern die Möglichkeit, das Skischulabonnement einem anderen Kind zu verkaufen oder zu verschenken. Wenn sie eines finden, das vom Können her in die betreffende Klasse passt, muss die Skischule eine solche Lösung akzeptieren.

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