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Reiseveranstalter Thomas Cook ist pleite: Was tun?
Aus Espresso vom 24.09.2019. Bild: Keystone
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Thomas Cook ist Konkurs Reiseveranstalter pleite: Was tun?

Ob Betroffene die vollen Kosten zurückerstattet bekommen, ist fraglich.

Das Reiseunternehmen Thomas Cook ist Pleite, betroffen sind rund 600'000 Touristen. In der Schweiz ist Thomas Cook mit der Fluglinie Condor und der Marke Neckermann Reisen präsent. Die Branche schätzt, dass hierzulande ein paar hundert Reisende betroffen sind.

Grundsätzlich sind Personen, die von der Schweiz aus eine Pauschalreise bei Thomas Cook gebucht haben, abgesichert. Denn Thomas Cook bzw. Neckermann Reisen hat eine Kundengeldabsicherung so wie es das Pauschalreisegesetz vorschreibt. Und zwar bei der Zürich Versicherung mit Sitz in Frankfurt. Allerdings: Die Versicherungssumme liegt bei 110 Millionen Euro. Bei der grossen Anzahl Betroffenen könnte es also sein, dass Kunden nur anteilsmässig entschädigt werden.

So oder so brauchen Betroffene Geduld, sagt der Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Franco Muff: «Das ist eine langwierige Geschichte – vor allem, weil es sich um einen derart grossen Veranstalter handelt.»

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Laut Reise-Ombudsman Franco Muff bekommen Geschädigte ihr Geld zurück
aus Espresso vom 24.09.2019. Bild: ombudsman-touristik.ch
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Reisebüro-Pleite? Hier die wichtigsten Tipps:

  • Melden Sie sich zuerst bei Ihrem Vertragspartner, also bei Ihrem Reisebüro. Wenn Sie dort nicht weiterkommen, hilft unter Umständen die Geschäftsstelle des Garantiefonds weiter. Im Falle der Pleite von Thomas Cook können Forderungen über die Zürich Versicherung in Frankfurt geltend gemacht werden.
  • Klären Sie ab, ob Ihre Reiseversicherung für den Schaden aufkommt: Prüfen Sie Ihre Police. Manche Versicherungen decken im Konkursfall gewisse Risiken, so auch die Insolvenz eines Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft.
  • Falls Sie mit Kreditkarte bezahlt haben: Kontaktieren Sie Ihren Kreditkartenanbieter. Innerhalb einer Frist (siehe AGB) kann die Rückerstattung vom Kreditkartenanbieter verlangt werden, aufgrund nicht erbrachter Leistungen.
  • Generell gilt: Prüfe dein Reisebüro!

    Es lohnt sich, vor dem Gang ins Reisebüro darauf zu achten, dass dieses eine Kundengeldabsicherung abgeschlossen hat. Zum Beispiel kann man prüfen, ob der Veranstalter Mitglied des Garantiefonds ist – oder ob wie bei Thomas Cook die Kundengeldabsicherung über einen Versicherungskonzern arrangiert ist. Gesetzlich ist eine solche Absicherung zwar vorgeschrieben, wegen fehlender Kontrolle fehlt sie aber bei rund 20 Prozent aller Anbieter. Immer wieder verlieren Kundinnen und Kunden dadurch Geld. Mehr

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