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Risiko Vorauskasse Onlineshopping: Vorausbezahlt, doch Ware nie erhalten

Alumax-Kunden bangen um ihr Geld. Der Hersteller von Hundeboxen kassiert im Voraus, liefert die Ware aber oft nicht.

Hundebesitzerin Claudia M. wollte für ihre beiden Mischlinge eine Alu-Doppelbox fürs Auto kaufen. Auf der Internetseite Swiss-Dogbox stiess sie auf das grosse Angebot der Firma Alumax. Die Firma schien ihr vertrauenswürdig: «Mir war wichtig, dass ich einen Schweizer Hersteller berücksichtigen kann. Und dann warb Alumax mit dem Bild eines Polizeiautos. Ich dachte mir, wenn sogar die Polizei dort bestellt, ist das garantiert seriös», erinnert sich Claudia M..

Verkäufer verlangt Vorauskasse

Sie entschied sich für eine Doppelbox in Mass-Anfertigung für rund 1000 Franken. Der Geschäftsführer von Alumax schickte postwendend eine verbindliche Offerte und bestand auf Vorkasse des gesamten Betrags. Das sei ihr nicht suspekt vorgekommen, sagt Claudia M., denn die bestellte Box sei doch immerhin eine Massanfertigung.

Webseite - Massanfertigungen
Legende: Die Angaben im Internet überzeugten Claudia M. Sie bestellte eine teure Massanfertigung. SRF

Gleichentags zahlte Claudia M. den Gesamtbetrag ein. Doch dann passierte monatelang nichts. Alumax reagierte weder auf Mails, noch auf Telefonanrufe. Erst als sie von einer neuen Telefonnummer aus anrief, bekam sie den Chef an die Strippe. Doch trotz allen Versprechungen des Firmeninhabers bekam sie die Box nie.

Service:

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Rechtsweg mit grossen Risiken

Claudia M. forderte von Alumax die schon bezahlten 1000 Franken mit einer Betreibung zurück. Alumax reagierte erneut nicht. Darauf bekam sie vom Betreibungsamt die Information, der nächste Schritt auf dem Rechtsweg sei zwingend eine sogenannte Konkursandrohung. Dazu müsse sie aber zuerst 2000 Franken an die Verfahrenskosten vorschiessen. Claudia M. überlegte sich: «Soll ich das Geld investieren und Gefahr laufen, dass ich am Schluss, wenn Alumax Konkurs geht, fast 3000 Franken verliere?» Sie machte es dennoch.

Die Aussichten auf Erfolg waren in diesem Fall in der Tat äusserst zweifelhaft: Der Betreibungsregister-Auszug von Alumax erstreckt sich über neun Seiten. «Kassensturz» nahm mit einigen Gläubigern aus der Liste Kontakt auf. Sie schilderten übereinstimmend, dass der Alumax-Geschäftsführer das Geld jeweils einstrich und dann abtauchte. In einigen Fällen bezahlte er im letzten Moment und wandte so den Konkurs ab. Mit dieser Hoffnung bezahlte auch Claudia M. den Kostenvorschuss ans Gericht. Ein Grund, dieses Risiko einzugehen, war auch ihr Ärger: «So einfach will ich den Alumax-Inhaber nicht davonkommen lassen.»

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Am Tag der Ausstrahlung des «Kassensturz»-Beitrags bekam Claudia M. Bescheid vom Betreibungsamt: Der Inhaber von Alumax habe am Tag zuvor die Schuld beglichen. Das Risiko, welches Claudia M. auf sich genommen hatte, hat sich letztendlich doch gelohnt. Sie wird nun ihre 3000 Franken, die sie gesamthaft bezahlt hat, wieder zurückbekommen.

Gegenüber «Kassensturz» beteuerte der Inhaber von Alumax am Telefon, er verlange aktuell keine Vorkasse mehr, und er werde auch die verbliebenen Schulden an die anderen Gläubiger zurückbezahlen.

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