Das ganze Jahr über meldeten Zuschauerinnen und Zuschauer ihre Kandidaten für den «Etikettenschwindel des Jahres 2022». «Kassensturz» hat sie in einer Galerie gesammelt und drei besonders freche Anwärter auf den unliebsamen Preis ins Deutschschweizer Finale geschickt. Mehr zu den Finalisten finden Sie unten.
Das Publikum aus der Deutschschweiz hat online abgestimmt und den «Sieger» gekürt.
Das Ergebnis:
Mehr zu den Kandidaten
Kandidat A - Drachenfrucht-Getränk ohne Drachenfrucht: Volg verkauft ein Drachenfrucht-Getränk unter dem Label «Vitamin Active». Doch im Drachenfrucht-Getränk hat es nicht die Spur von Drachenfrucht, dafür Orangensaft, Äpfel, Kirschen, Rettich und Süsskartoffeln – nur eben keine Drachenfrucht. Auf den exotischen Etikettenschwindel angesprochen, erklärt Volg, das Produkt werde in Abstimmung mit dem Produzenten korrekt als «Erfrischungsgetränk mit Orangen- und Drachenfruchtgeschmack» ausgewiesen. Dies sei «gut lesbar» auf der Flaschenseite deklariert. Nun: «gut lesbar» wäre anders. Zum Beitrag
Kandidat B - 1 Prozent Erdbeeren im Erdbeer-Snack:
Bei «Kassensturz» haben sich mehrere Migros-Kundinnen und -Kunden gemeldet, die sich über den kleinen Erdbeer-Anteil bei den «Fruit Rolls Erdbeere» der Marke Bear Snacks beschwert haben. Es sind vor allem Äpfel und Birnen drin, Erdbeeren sind nur gerade mit 1 Prozent vertreten – obwohl sie prominent auf der Verpackung prangen. Kommt hinzu: Die Fruchtrollen werden in Südafrika produziert. Die Migros schreibt: «Gemäss Rücksprache mit dem Hersteller ist der Grund für diese Produktbezeichnung, dass diese Fruit Rolls Erdbeere als unterscheidende Zutat beinhalten.» Früchterollen mit anderen Geschmacksvarianten würden ebenfalls aus den Grundzutaten Äpfel und Birnen
Zum Beitrag
Kandidat C - «Apfel Direktsaft 100%» mit Birnen drin:
Im «Apfel Direktsaft 100%» des Getränkeherstellers Ramseier sind gar nicht 100 Prozent Äpfel enthalten. Entdeckt hat der Hörer das im Kleingedruckten auf der Rückseite der Flasche. Bei den Inhaltsangaben wird klar: Das Getränk besteht lediglich zu 90 Prozent aus Apfelsaft. Die restlichen 10 Prozent sind Birnensaft. Dabei habe ihm die Etikette etwas anderes versprochen: «Für mich hat diese suggeriert, dass es sich tatsächlich um 100 Prozent Apfelsaft handelt.» Laut Lebensmittelgesetz darf Apfelsaft bis 10 Prozent Birnensaft enthalten. Inhaltlich ist das also in Ordnung. Ob auch die Etikette ok ist, bleibt offen. Ob es sich bei der Angabe «100%» um eine Täuschung handelt, müsste die zuständige Lebensmittelkontrolle beurteilen. Diese unterliegt aber der Schweigepflicht und kann die Meldung von «Espresso» lediglich entgegennehmen. Eine Strassenumfrage zeigt aber klar: Die Konsumentinnen und Konsumenten sehen es gleich wie der «Espresso»-Hörer.
Ramseier sieht das nicht so eng. Es handle sich um 100 Prozent Direktsaft, der nicht aus Konzentrat hergestellt wurde. «Das 100% bezieht sich auf die Auslobung ‹Direktsaft›.» Trotzdem hat Ramseier in der Zwischenzeit die Rezeptur geändert. Heute ist drin, was draufsteht: 100% Äpfel eben.
Zum Beitrag