Der Vorwurf:
«Bei Rahmtäfeli denke ich an Rahm und Zucker», sagt «Kassensturz»-Zuschauer Giancarlo Tomaselli. Umso enttäuschter war er dann, als der die Zutatenliste der Rahmtäfeli aus dem Läckerlihuus genau las: In der süssen Versuchung hat es genau 1 Prozent Rahmpulver drin. Der Rest besteht aus Kondensmilch und Vollmilchpulver. Von Rahm keine Spur.
«Kassensturz» hat bei mehreren Konditoreien und Herstellern von Rahmtäfeli nachgefragt. Auch im Raum Basel. Resultat: Viele verwenden für ihre Rahmtäfeli «echten» Rahm und nicht Pulver.
Giancarlo Tomaselli meint zum Produkt vom Läckerlihuus: «Für mich ganz klar ein Etikettenschwindel.»
Wahl zum Etikettenschwindel des Jahres
Die Mehrheit des Publikums teilt die Ansicht von Giancarlo Tomaselli. Die Zuschauer von «Kassensturz» haben die Rahmtäfeli ohne echten Rahm deutlich zum «Etikettenschwindel des Jahres 2013» gekürt. 62 Prozent der teilnehmenden Zuschauer gaben im Finale der letzten drei Kandidaten ihre Stimme den Rahmtäfeli aus dem Läckerlihuus.
Auch schon in der Vorauswahl auf der Web-Seite von SRF-Konsum erhielten die Rahmtäfeli deutlich die meisten Stimmen.
Stellungnahme Läckerlihuus
Geschäftsführerin Miriam Blocher schreibt «Kassensturz»: In der Schweiz gilt gemäss Verordnung des EDI (Eidgenössisches Departement des Innern) über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse (817.022.101) folgendes:
Milchbonbon und Rahmbonbon:
Milch- und Rahmbonbons sind Bonbons, die die Anforderungen nach Anhang 2 erfüllen.
Das sagt das Gesetz:
Anhang 2 besagt:
Gehalt an Milchfett bei Rahmbonbons: Mindestens 4 Massenprozent.
Unsere Rahmtäfeli weisen einen Milchfettgehalt von 5 Prozent aus – erfüllen also die gesetzlichen Anforderungen, resp. übertreffen diese sogar zugunsten des Genuss. Das qualitativ hervorragende und traditionelle Produkt «verdient» also keinen Pranger.
Rahm-Caramels von Migros mit genau gleicher Zusammensetzung
Ein weiterer Zuschauer meldete auch die Rahm-Caramels von Migros. Die Zusammensetzung dieser Süssware ist genau gleich, wie jene aus dem Läckerlihuus. Auch er stört sich daran, dass gerade einmal 1 Prozent Rahm enthalten ist - und erst noch in Pulverform.
Migros schreibt dazu:
Beim Migros Rahm-Caramel handelt es sich um einen Traditionsartikel. Die Anforderungen an Rahmbonbons sind in der Verordnung über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse geregelt. Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung müssen Rahmbonbon danach mindestens 4 Massenprozent Gehalt an Milchfett aufweisen. Dies ist die einzige Anforderung. Unser Produkt enthält Kondensmilch, Vollmichpulver und Rahmpulver. Der Fettgehalt des Produktes stammt aus diesen Zutaten und beträgt 5 g. Somit ist die Anforderung an Rahmbonbons erfüllt.
Da die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind und das Produkt klar «rahmig» wahrgenommen wird, steht eine Namensänderung nicht zur Diskussion.