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Expertenchat Coronavirus und Arbeit: Weitere Fragen und Antworten

Nach wie vor haben Arbeitnehmende und Arbeitgeber viele offene Fragen. Arbeitsrechtsexperten gaben Antwort im Chat.

Die Experten:

  • Gabriela Baumgartner, Rechtsexpertin «Kassensturz/Espresso»
  • Martin Brügger, Fachspezialist Arbeitsmarktpolitik Kanton Zürich
  • Adrian Kieffer, Projektteam Corona-Erwerbsentschädigung SVA ZH
  • Marina Huber, Leiterin Familienzulagen SVA AG
  • Danilo Martinelli, Leiter Beiträge Arbeitgeber SVA AG
  • David Aeby, Rechtsdienst Unia
  • Marco Geu, Zentralsekretär Syna
  • Michael Affentranger, Projektteam Corona-Erwerbsentschädigung SVA ZH
  • Stephan Nauer, Experte für Kurzarbeit AWA AG

Das Protokoll

P. S.: Mein Arbeitgeber verlangt von allen Mitarbeitenden eine Zustimmung zur Kurzarbeit, auch wenn nicht alle Mitarbeiter betroffen sind. Ist das legitim?

David Aeby: Nein. Nur die Betroffenen müssen sich mit der Kurzarbeit einverstanden erklären, weil sie dann nur 80% ihres gewöhnlichen Lohnes erhalten.

D. W.: Guten Abend Ich 55, 100% Pensum angestellt(Risikogruppe chronische Krankheit) bin mit Arztzeugnis bis 19.4. krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber (eine Papeterie) hat Kurzarbeit angemeldet. Meine Fragen: 1 erhalte ich gemäss Verordnung Bundesrat 100% Lohnfortzahlung oder 80% für Kurzarbeit 2 muss ich das wegen der BR Verodnung selbst beantragen, oder läuft es automatisch über das Geschäft Besten Dank für Ihre Antwort Doris Wyss

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, wenn Sie krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ob Sie den vollen Lohn oder 80% bekommen, hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat und wie lange Sie krank sind. Gute Besserung und alles Gute.

A. H.: Darf der Arbeitgeber zwangsferien verordnen oder die Mitarbeiter in zuhaise lassen und Minusstunden kompensieren lassen?

Marco Geu: Hallo. Zwangsferien sind nur im äussersten Notfall zulässig, aber mit Ihrer Zustimmung dürfen Überstunden kompensiert werden. Falls Sie vertraglich überhaupt Minusstunden machen können, sollten periodisch immer wieder Ihre Arbeit anbieten und nicht einfach nichts tun, sonst könnte Ihnen das als Arbeitsverweigerung angesehen werden, was ein Kündigungsgrund ist.

D. W.: Guten Abend Mein Arbeitgeber hat kurzarbeit beantragt. ich bin aufgrund der Pandemie krankgeschrieben. Muss ich auch mein Einverständnis geben? Was tun wenn ich nicht dazu aufgefordert worden bin? freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Guten Abend. Sie müssen mit der Kurzarbeit einverstanden sein. Wenn Sie aber krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung, bis Sie wieder gesund sind. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie die Situation. Alles Gute und gute Besserung.

S. H.: Die Erwerbsentschädigung von uns Selbstständige wird ja durch die Ausgleichskasse finanziert. Dafür wir das Bruttoeinkommen vom 2019 gerechnet. Da ja das 2019 noch nicht dev. abgerechnet wurde weil die Steuererklärung noch nicht raus ist. Ich habe den Geschäftsabschluss vom 2019 nun fertig und festgestellt, dass ich viel zu wenig Akonto bezahlt habe. Kann ich jetz mein Bruttoeinkommen noch anpassen lassen, damit dann der richtige Betrag für die Erwerbsentschädigung gerechnet wird?

Michael Affentranger: Gegen Vorlage des Geschäftsabschlusses 2019 können Sie bei einigen Ausgleichskassen Ihr provisorisches Einkommen 2019 anpassen lassen. Setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Ausgleichskasse in Verbindung. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch auch die Beitragsrechnungen erhöhen.

B. N.: Als Selbständig Erwerbende hätte ich gem. neusten Infos theoretisch Anspruch auf EO. Leider wird die Höhe auf Basis AHV Beitragseinkommens 2019 ermittelt. Da ich hohe Fixkosten habe und mich im Aufbau meiner Praxis befinde, war dies im 2019 bei knapp 7000.- total, was einen Tagessatz von ca. 16.- Chf ergibt. Warum wird nicht der Umsatz genommen? Ich muss ja mit dem Umsatz meine Kosten decken, welche weiterlaufen, zumal mit der Vermieter nicht entgegenkommt. Was habe ich für Möglichkeiten?

Adrian Kieffer: Guten Tag, die Erwerbsersatzentschädigung wird aufgrund des massgebenen Einkommens 2019 welches bei der Ausgleichskasse hinterlegt ist berechnet. Der Sinn der Entschädigung ist den Lebensbedarf zu decken, allfällige geschäftliche Fixkosten müssen andersweitig z.B. über Kredite finanziert werden.

J. S.: Guten Abend, am Montag-Morgen, 23.03.2020 verkündete der Arbeitgeber, dass 100% Angestellte für die nächsten 2 Wochen 2 Ferientage und die Teilzeitler 1 Ferientag beziehen müssen, wegen der Corona Situation, um allenfalls Kurzarbeit zu verhindern. Es ist weniger Arbeit zu tun, ich habe aber immer noch genügend. Darf der Arbeitgeber dies so kurzfristig mit 1 oder 2 Tage Ferienbezüge bestimmen? Dürfen einzelne Tage verordnet werden? Erholung stellt dies so keine dar.Besten Dank für Ihre Hilfe

Marco Geu: Guten Abend. So kurzfristig ist das nicht zulässig. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, wann Sie Ferien machen müssen, aber Sie müssen dazu einbezogen werden und Ihre Wünsche müssen berücksichtigt werden. Ferien dienen ausserdem - wie Sie richtig sagen - Ihrer Erholung und sollten nicht zur Abfederung von Auftragsschwankungen genutzt werden. Da die Ferien aber bezahlt sind, sollten Sie keine finanzielle Einbusse erleiden. Wenn Ihr Arbeitgeber wirklich nicht mehr genug Arbeit hat, sollte er Kurzarbeit anmelden und nicht vermeiden.

L. M.: Muss ich eine Schutzmaske tragen, wenn der Chef es will, obwohl ich gesund bin?

Marco Geu: Grundsätzlich müssen Sie den Weisungen Ihres Chefs Folge leisten, solange das Ihrer Gesundheit nicht schadet. In diesem Fall ist das wohl so und Sie müssen die Maske wohl tragen.

M. B.: Ich bin Student und finanzieremein Studium mit 2 jobs im Stundenlohlmeistens auf Abruf kann ich Entschädigung einfordern

David Aeby: Falls sie in diesen beiden Jobs bisher regelmässig gearbeitet haben und die Arbeitgeber Sie nun wegen der Coronakrise nicht mehr aufbieten, können Sie von beiden Arbeitgebern verlangen, dass sie Ihnen den Lohn, den Sie in den letzten Monaten durchschnittlich von ihnen erhalten haben, weiterzahlen. Auch bei Arbeiten im Stundenlohn und Arbeiten auf Abruf darf der Arbeitgeber nämlich nicht von heute auf morgen keine Einsätze mehr anbieten und keinen Lohn mehr zahlen. Er muss ordentlich kündigen und während der Kündigungsfrist den durchschnittlichen Lohn weiterzahlen.

B. H.: Guten Abend, ich bin als Putzfrau in mehreren Haushalten tätig. Nun kann ich in den meisten Haushalten nicht mehr arbeiten. Entweder sind meine Arbeitgeber chronische erkrankt oder arbeiten im Homeoffice und möchten nicht, dass ich vorbeikomme. Wer kommt für meinen Lohnausfall auf? Besten Dank!

Marco Geu: Hallo. Wenn Sie angestellt sind, muss Ihnen Ihr Lohn bezahlt werden und allenfalls Kurzarbeit für Sie angemeldet werden, wenn nicht mehr genug Arbeit da ist. Wenn Sie selbständig sind, können Sie bei der EO Taggelder für den entgangenen Verdienst beantragen. Wenden Sie sich dafür an Ihre Ausgleichskasse.

S. H.: Guten Abend ich habe an Ostern 2 Wochen Ferien beantragt. Können diese auf meinen Wunsch gestrichen werden? Oder muss das der AG rechtlich nicht akzeptieren? Der Arbeitgeber hat Kurzarbeit für alle AN beantragt. Dh. Während meinen Ferien bin ich unter Kurzarbeit.

Marco Geu: Hallo. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, wann Sie Ferien nehmen müssen und er muss deshalb nicht akzeptieren, wenn Sie bereits eingegebene Ferien nun doch nicht nehmen wollen - mit oder ohne Kurzarbeit. Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arbeitgeber. Meistens stösst man dann auf Verständnis.

H. M.: Mein Chef will, dass ich mein Zeitguthaben von 74 Stunden (wir haben flexible Arbeitszeiten, Sollarbeitszeit ist 40 Stunden) auf 0 reduziere, bevor er Kurzarbeit anmelden will. Ist das legal?

Martin Brügger: Guten Abend. Es ist legitim und logisch, dass der Arbeitgeber vor der Kurzarbeit zuerst die Überzeiten abbauen lässt. Allfällige Berechnungen/Erklärungen finden Sie unter B13 in nachfolgendem Kreisschreiben. Alles Gute, Martin Brügger https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/AVIG-Praxis_KAE.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_KAE.pdf

E. F.: Guten Abend, als selbständige Ärztin einer im November 2019 neu eröffneten Spezialarztpraxis habe ich derzeit grosse finanzielle Probleme durch ausbleibende Patientenkonsultationen aufgrund der Coronakrise. Habe ich Anspruch auf finanzielle Entschädigung? Wenn ja, nach welcher Berechnungsgrundlage und an wen muss ich ein Gesuch richten? Besten Dank.

Marina Huber: Guten Abend. Nein, wenn Sie Ihren Betrieb nicht aufgrund der Massnahmen des Bundes schliessen mussten, haben Sie keinen Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung. Auch wenn Sie massive Umsatzeinbussen haben. Bsp. Taxifahrer haben keinen Anspruch, da sie nicht zu den erwähnten Betrieben gehören, die ihren Betrieb einstellen mussten.

H. K.: Das BAG beschreibt unter Risikopatient_Innen "chronische Lungenerkrankungen". Ich arbeite in einem Spital und mein Arbeitgeber erklärt mir dass Asthma nicht dazu gehöre. Es gäbe die Lösung unter Eigenleistung (Zeitkompensation) zum Selbstschutz zuhause zu bleiben. Wieso steht mir als Risikopatient keine Lohnfortzahlung zu? Weshalb bewertet mein Arbeitgeber ob ich als Risikopatient einzustufen bin?

David Aeby: Es ist nicht am Arbeitgeber zu entscheiden, wer Risikopatient ist und wer nicht, auch wenn der Arbeitgeber Arzt ist. Das BAG erwähnt auf seiner Website Personen mit einer chronischen Atemwegserkrankung als Risikopersonen. Asthma ist eine typische chronische Atemwegserkrankung und entsprechend ist ihr Arbeitgeber aufgrund Art. 10c der COVID-19-Verordnung-2 des Bundesrates verpflichtet, Ihnen den Lohn weiterzuzahlen, auch wenn Sie nicht mehr zur Arbeit gehen können. Er darf Ihnen dabei auch keine Stunden abziehen.

A. S.: Ich habe als Selbständigerwerbende (Einzelfirma) eine Voranmemdung von Kurzarbeit eingereicht (bevor bekannt war, dass es über EO läuft) und diese wurde bewilligt, kann ich jetzt über die Arbeitslosenkasse abrechnen oder bekomme ich trotz genehmigter Voranmeldung nichts?

Martin Brügger: Guten Abend. Wenn Sie die Voranmeldung von der Amtsstelle ALV bewilligt bekommen haben, bedeutet dies nur, dass quasi eine Rahmenbewilligung vorliegt, aber es heisst noch nicht, dass Ihre gewählte Arbeitslosenkasse einen Anspruch gewähren kann, weil diese dann die Abrechnungsgrundlagen noch prüfen muss. Bitte melden Sie sich umgehend bei Ihrer zuständigen Sozialversicherungsanstalt (SVA) an. Alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

L. P.: Ich arbeite 50% und bin beim RAV als Arbeitslos gemeldet. Wenn ich nun auf Kurzarbeit gesetzt werde, muss ich das angeben oder was muss ich genau machen? Wie sieht das finanziell aus?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, Sie müssen beim RAV angeben, wenn Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit bewilligt bekommen hat. Man wird möglicherweise von Ihnen erwarten, dass Sie sich auch für Stellen mit höheren Pensen bewerben. Alles Gute und viel Erfolg.

P. B.: Ich bin selbständiger Informatik Berater (Einzelfirma). In der aktuellen Situation ist es beinahe unmöglich ein Auftrag zu bekommen, da die Firmen verständlicherweise etwas sparsam umgehen. Habe ich Anrecht auf eine Unterstützung und was muss ich tun?

Danilo Martinelli: Hallo. Nein, wenn Sie Ihren Betrieb nicht aufgrund der Massnahmen des Bundes schliessen mussten, haben Sie keinen Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung. Auch wenn Sie massive Umsatzeinbussen haben.

D. H.: Mein Arbeitgeber hat 80% ins Homeoffice geschickt. Einige, wie ich, müssen aus Betriebsgründen vor Ort bleiben. Der Arbeitgeber schreibt vor, die ÖV zu meiden. Darf ich eine Kilometerentschädigung geltend machen?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, der Weg an den Arbeitsort ist Sache des Arbeitnehmers. Vor diesem Hintergrund haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Sprechen Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber. Vielleicht kommt er Ihnen entgegen. Viel Erfolg.

T. M.: Bei uns im Geschäft (1200 Mitarbeiter) gilt seit heute eine Maskentragepflicht. Außerdem werden an den Eingängen Temperaturmessungen an und Mitarbeiten durchgeführt. Ist das überhaupt erlaubt?

David Aeby: Guten Abend. Ja das ist erlaubt, denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit seiner Mitarbeitenden zu schützen. Die angeordneten Massnahmen müssen verhältnismässig sein. Angesichts der grossen Anzahl an Mitarbeitern, die sich mit dieser doch schweren Krankheit infizieren könnten, scheinen sowohl Temperaturmessungen wie auch das Tragen von Masken verhältnismässig zu sein.

F. N.: Guten Tag,Ich bin selbtändiger Taxifahrer.Der Bund verbietet jedoch Taxis nicht, durch die Schließenungen von Versanstaltungen, Messen, Bars, Clubs, Meetings etc. habe ich etwa 90% Umsatzeinbussen.Jedoch kann im Taxi den von Bund verordneten Mindestabstand von 2Meter nicht eingehalten werden sowie darf man nich länger als 15 min. in einem Raum bleiben.Es wird auch weiterhin im Taxi geniesst und gehustet.Sowie zeigen sich auch Erkältungssymptohme bei mir.Doch ich muss trotzdem weiterarbeiten, da ich auf jeden Fahrgast angweiesen bin vorallem für längere Fahrten.Wie soll ich das Problem lösen?Ich muss weiterhin Miete, Unterhalt, Krankenkasse etc. bezahlen

Adrian Kieffer: Guten Tag, zum aktuellen Zeitpunkt haben nur die von den Massnahmen des Bundesrates geschlossenen Betriebe nach der Verordnung 2 Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung. Ich würde Ihnen empfehlen die aktuellen Änderungen in der Lage zu beobachten und sobald die Situation sich geändert hat, sich mit Ihrer zuständigen Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen. Alles Gute.

K. K.: Meine Tochter hat einen Coiffeursalon und ist alleine. Ist es jetzt wirklich so, dass von der EO nur die bei der AHV gemeldeten Einkommen, was in diesem Beruf nicht sehr gross ist, 80% erstattet bekommen. Dieser Betrag deckt ja dann nur den kleinen Eigenbedarf, was ist mit den Rechnungen des Betriebes? Miete, Telefon, Versicherungen etc.? Besten Dank

Michael Affentranger: Guten Tag. Der Sinn der Entschädigung ist es, den Lebensbedarf zu decken. Anderweitige geschäftliche Fixkosten müssen z.B. über Kredite finanziert werden. Alles Gute.

S. K.: Guten Tag Ich wurde heute in der Probezeit gekündigt. Mein Chef könnte mich zur Kurzarbeit anmelden er möchte das wohl nicht... Ist die Kündigung rechtens? Auch wenn er die wirtschaftlichen Gründe angibt und es nichts mit mir zu tun hat? Besten Dank für Ihre Antwort

Martin Brügger: Guten Abend. Trotz Corona-Krise gilt das Obligationenrecht (OR). Ein Arbeitgeber darf während der Probezeit einen Arbeitsvertrag kündigen. Die Planung der Auftragslücke hinsichtlich Kurzarbeit ist momentan schwierig - trotzdem sollte ein Arbeitgeber wenn immer möglich Kurzarbeit einer Kündigung vorziehen. Bei gekündigte Mitarbeitern kann übrigens keine Kurzarbeit abgerechnet werden. Bitte melden Sie sich sofort beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zur Arbeitsvermittlung an, damit Sie einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung einreichen können. Die meisten RAV nehmen wegen der Corona-Krise Anmeldungen nur telefonisch entgegen (Konsultieren Sie die entspr. Homepage). Alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

P. K.: Guten Abend. Ich arbeite 50% als Sachbearbeiterin im Büro mein Mann 100% bei der Post . Die Betreuung unseres kleinen 13 Monate übernehmen normalerweise meine Eltern. Nun geht dies nicht da sie zur Risikogruppe zählen. Jetzt schaut meine Schwester bei uns zuhause auf ihn. Das Problem ist, dass sie auch bei meinen Eltern wohnt, also Kontakt hat zu ihnen. Wie sind meine Rechte bezüglich Homeoffice oder Kurzarbeit? Muss ich unter diesen Umständen arbeiten gehen? Besten Dank für Ihre Antwort.

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, ein Recht auf Homeoffice haben Sie nicht. Vielleicht lässt sich mit Ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden. Rechtlich gesehen haben Sie keinen Grund, der Arbeit fern zu bleiben. Dass Ihre Eltern Ihr Kind nicht betreuen sollen, hat damit zu tun, dass Personen über 65 Jahre Risikopatienten sind. Solange Ihre Eltern und ihre Schwester nicht infiziert sind, darf Ihre Schwester Ihr Kind betreuen. Wichtig ist, dass sich alle an die Abstand- und Hygienevorschriften halten. Alles Gute.

A. K.: Ich bin Arbeitslos. Muss ich jetzt immer noch zum Beratungsgespräch gehen?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend. Ja, das müssen Sie. Schöne Grüsse

J. L.: Mein Sohn studiert an der ZHdK. Wie - falls überhaupt - werden Werksstudenten unterstützt? Danke Linhart

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, für Werkstudenten gilt grundsätzlich das Gleiche wie für Teilzeitangestellte. Die genauen Ansprüche finden Sie hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-78515.html Alles Gute.

N. D.: Guten Abend. Wir sind eine Physiotherapie AG. Für unsere Mitarbeiterin können wir Kurzarbeit beantragen, oder? Wir sind aber noch 2 Geschäftsinhaber, selber aber als Physiotherapeuten voll tätig. In welcher Form haben wir eventuell Anspruch auf einen Lohnersatz (ev erst durch Gesetzesanpassung möglich).

Danilo Martinelli: Guten Abend. Ja, Gesellschafter einer GmbH oder AG, die im Betrieb mitarbeiten und einen Lohn beziehen, können auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/kurzarbeit.html Schönen Abend.

J. E.: Guten Tag, Ich bin selbständig als Artistin mit einer Akrobatik Schule. Wir sind erst seit 2 Jahren in unserem eigenen 4 Wänden und haben doppelt so viele kosten. Auf was wird die EO Taggeld berechnet? Wird es anhand der angegeben Nettolohn der AHV gerechnet? Bei der Steuererklärung habe ich erst das 2018 abgeschlossen oder wird dies zählen?

Michael Affentranger: Guten Tag. Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Ausgleichskasse ein. Sollte Ihr Anspruch bestätigt werden, erhalten Sie 80 % Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor Beginn des Anspruchs, höchstens aber CHF 196.00 pro Tag. Massgebend wäre in Ihrem Fall das provisorische Einkommen 2019, auf welchem Sie die AHV-Beiträge abrechnen.

F. H.: Guten Abend,darf der Arbeitgeber ausgesprochene Lohnerhöhung zurück halten und zu einem späteren Zeitpunkt (später im Jahr) auszahlen?

Marco Geu: Hallo. Wenn Sie eine fixe vertragliche Zusicherung der Lohnerhöhung haben, ist das nicht zulässig, denn Verträge müssen eingehalten werden. Allenfalls könnte der AG aber eine Änderungskündigung aussprechen.

S. U.: Guten Abend. Als Arbeitgeberin stellen wir fest, dass der Missbrauch seitens einiger Arbeitnehmer sich etablieren. Es ist sehr einfach zu Arztzeugnissen bis zu 14 Tagen zu kommen (einfache Angabe von Husten und Fieber). Aber auch die Symptome besonders gefährdeter Gruppen (z.B. Bluthochdruck) lassen sich einfach dem Internet entnehmen und so kommunizieren. Als Arbeitgeber sind uns die Hände gebunden. Wie können wir gegen solche missbräuchliche Mitarbeiter vorgehen? Ehrl. MA werd. damit gestraft.

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, ich bin mir nicht so sicher, ob sich wirklich ein grosser Teil der Angestellten missbräuchlich verhalten. Im Zweifelsfall könnten Sie Angestellte zum Vertrauensarzt schicken. Das wird in der aktuellen Situation aber nicht ganz einfach sein. Viel Erfolg und alles Gute.

d. s.: ich bin Risikopatient und bin maurer. ich bin saeit leztem dienstag zuhause,mit Bestätigung vom Hausarzt.wie lange muss,darf,ich zu hause bleiben,und wird das von meinen ferien abgezogen?oder zahlt das die krankentaggeldversicherung

Marco Geu: Hallo. Wenn Sie ärztlich krankgeschrieben sind, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber den Lohn zahlen und hat dafür im besten Fall eine Krankentaggeldversicherung, die Ihnen ein Taggeld zahlt, bis Sie wieder arbeiten können.

H. M.: Guten Tag Darf auf Grund finazieller Probleme des Arbeitsgeber durch das Corona Virus jetzt gekündigt werden? Besten Dank

Marco Geu: Hallo. Grundsätzlich ist eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen immer möglich - also auch jetzt.

P. P.: Als Grundlage für die Pandemie-Entschädigung gilt ja die provisorische Beitragsverfügung für 2019. Wird diese korrigiert, wenn sich später in der definitiven Veranlagung diese als zu niedrig oder zu hoch herausstellt? Sonst wäre sie ja stark manipulierbar…

Michael Affentranger: Guten Tag. Die Corona Erwerbsersatzentschödigung ist an die EO angelehnt. Daher ist stark davon auzugehen, dass die Entschädigung analog der EO korrigiert wird, sobald die definitive Steuerveranlagung vorliegt.

M. P.: Ich bin selbständig Erwerbend im Bereich Weiterbildung - was durch den Bund untersagt wird bis zum 19. April , da Präsenzunterricht. Kriege ich Erwerbsausfall auf die gesammte Summe, oder einfach nur eine Entschädigung?

Adrian Kieffer: Guten Tag, die Entschädigung bei Selbständigen beträgt 80% des Erwerbseinkommens 2019. Gerne können Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse eine Anmeldung für die Erwerbsersatzentschädigung einreichen.

T. I.: Als Coiffeuse erhalte ich jeden Monat einen anderen Lohn (je nach Umsatz mehr oder weniger). Nun habe ich aufgrund von Kurzarbeit 80% vom Grundlohn erhalten. Ist das korrekt oder sollte ich 80% vom durchschnittlichen Einkommen erhalten?

Marco Geu: Hallo. Sie sollten 80% Ihres normalen Monatslohns bekommen, also vom durchschnittlichen Einkommen und nicht nur vom Grundlohn.

S. H.: Ich arbeite bei einer Gemeinde im Bereich der Sozialhilfe. Wir machen home office. Kann der Arbeitgeber von uns verlangen, dass wir unsere privaten Handys für die Annahme der Klientengespräche und Rückrufe zu benutzen?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die nötigen Arbeitsgeräte zur Verfügung stellen. Ist das aus Zeitgründen nicht möglich, so kann er verlangen, dass Sie mit den vorhandenen Geräten arbeiten. Er muss aber für die damit verbunden Mehrkosten aufkommen. Schöne Grüsse

i. G.: Ich bin tech. Operationsfachfrau. Meine Tochter ist erkrankt und ich bin für 10 Tage freigestellt. Wer bezahlt mir den Ausfall? Läuft das auch über die Kurzarbeitszeitbezahlung?

Danilo Martinelli: Guten Abend. Personen, die sich in Quarantäne befinden und ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie im Zeitpunkt des Erwerbsunterbruchs: obligatorisch bei der AHV versichert sind (also in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind); und einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Entschädigung ist an folgende Bedingungen geknüpft: - Die Quarantäne wurde von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt verordnet -Sie sind erwerbstätig -Die können nicht von zuhause aus arbeiten -Sie wohnen oder arbeiten in der Schweiz und sind somit bei der AHV versichert Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an, bei welcher Ihr Arbeitgeber die AHV-Beiträge für Sie entrichtet. Ich wünsche Ihrer Tochter eine gute Besserung.

P. R.: Meine Firma ist aufgrund des Coronovirus geschlossen und hat uns darüber informiert, dass wir auf Kurzarbeit gestellt werden. Ich als Arbeitnehmer (Stundenlohn) bekomme dadurch ja nur 80% meines Lohnes. Woher bekomme ich die restlichen 20% bzw. habe ich überhaupt Anrecht darauf?

David Aeby: Guten Abend. Alle von der Kurzarbeit Betroffenen erhalten nur 80% ihres Lohnes, egal ob im Stunden- oder Monatslohn angestellt. Deshalb ist Kurzarbeit nur mit dem Einverständnis der Arbeitnehmer erlaubt. Sind Sie nicht einverstanden, muss Ihnen der Arbeitgeber weiterhin den vollen Lohn zahlen. Aber dann laufen Sie natürlich Gefahr, dass er Ihnen kündigt, weil er vorerst keine Arbeit mehr für Sie hat, das heisst Sie würden während der Kündigungsfrist zwar 100% Lohn erhalten, aber danach nichts mehr.

j. h.: Grüezi und danke dass sie für uns informieren. Ich bin freischaffender Fotograf und habe praktisch bereits alle Hochzeitsreportagen abgesagt bekommen und auch Reportagen für den Industriebereich ist alles abgesagt, ich verkaufe auch kein Sujet mehr aus dem Onlinearchiv. Habe gestern schon bei der ALV von meinem Kanton dieses Ominöse Coronaformular eingegeben. Es hiess mal wie sie sagten wir lassen niemand allein, es wird schnell unkompliziert und unbürokratisch hilfe kommen. Danke.

Martin Brügger: Guten Abend. Es ist wesentlich, welchen Status Sie haben. Falls Sie eine GmbH oder AG sind, können Sie Kurzarbeitsentschädigung abrechnen und sich viea ALV Voranmelden, als Einzelfirma/Selbständiger nicht, da ist die Sozialversicherungsanstalt (SVA) mittels EO zuständig. Diese werden sich aber nur zuständig fühlen, wenn Ihre berufliche Aktivität auf Grund der Weisungen nicht mehr zugelassen ist. Sie müssten geltend machen können, dass Ihre Tätigkeit eine "öffenliche Zugängigkeit" einschliesst und sie darum nicht mehr tätig sein können. Konsultieren Sie dafür die Homepage des BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/haeufig-gestellte-fragen.html Alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

B. K.: Ich bin selbständigerwerbend als Einzelfirma, Einmannbetrieb. Ich bin in der graphischen Branche tätig und nicht von den Maßnahmen des Bundes betroffen. Allerdings geht mir die Arbeit aus, da viele unternehmen geschlossen sind und keine Aufträge erteilen. Welche Möglichkeiten habe ich auf Unterstützung?

Adrian Kieffer: Guten Tag, zum aktuellen Zeitpunkt haben leider nur die von den Massnahmen des Bundesrates geschlossenen Betriebe Anspruch auf eine Entschädigung. Da weitere Massnahmen zur Zeit diskutiert werden, würde ich Ihnen empfehlen die Informationen der nächsten Tage abzuwarten und sich dann mit Ihrer Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen. Alles Gute.

T. M.: Ich habe meinen Job per Ende Monat gekündet und habe eine 3 monatige Kündigsfrist bis Ende Juni. Bei uns wurde jetzt Kurzarbeit eingeführt was natürlich weniger Lohn bedeudet. Meine Frage: Darf der Arbeitgeber mir Kurzarbeit verordnen wenn ich gekündet habe?

Stephan Nauer: Für Arbeitnehmer in einem gekündigten Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber keine Kurzarbeit geltend machen. Sie haben während der Kündigungsfrist Anspruch auf den vollen vertraglichen Lohn.

H. B.: Aktuell ist die Arbeitsbelastung grösser als in "normalen Zeiten"; wir haben viele Rückfragen von Kunden, die ihre bestehenden Projekte überprüfen lassen und anpassen wollen. Da unser Honorar auf der Basis der Investitionen berechnet wird, sinkt die Rentabilität. Nun will der Arbeitgeber Kurzarbeit einführen, was nicht logisch ist, weil wir so schon bedeutend mehr als unsere 40 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Ist das erlaubt?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, Angestellte müssen mit der Kurzarbeit einverstanden sein. Ich kenne weder die Situation Ihrer Firma noch die Überlegungen des Inhabers. Suchen Sie das Gespräch. Dabei sollten auch Überlegungen eine wichtige Rolle spielen, wie die Arbeitsplätze erhalten werden können. Alles Gute.

M. K.: Kann mich der Arbeitgeber verpflichten in einem anderen Betrieb zu arbeiten? Trotz gleicher Branche ist die Arbeit komplett anders.

Marco Geu: Hallo. Ihr Arbeitgeber kann von Ihnen verlangen, dass Sie andere Arbeit in einem anderen Bereich der eigenen Firma machen, solange dies zumutbar ist. In eine andere Firma bei bleibender Anstellung bei Ihm darf er Sie nur schicken, wenn er dazu eine Bewilligung hat, denn das wäre Personalverleih und dieser darf nur von Firmen mit einer entsprechenden Bewilligung getätigt werden.

B. M: Guten Abend. Darf ich einer Teamsitzung fernbleiben, wenn die 2 Meter Abstand nicht eingehalten werden können?

David Aeby: Guten Abend. Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vom Bundesrat empfohlenen Schutzmassnahmen einzuhalte und dazu gehören 2 Meter Abstand. Schlagen Sie vor, die Teamsitzung per Skype abzuhalten und wenn Ihr Arbeitgeber auf die physische Teamsitzung von weniger als 2 Metern Abstand beharrt, dann dürfen Sie dieser fernbleiben, ohne dass Ihnen dafür die Stunden abgezogen werden dürfen.

S. L: Ich arbeite als Abwart, meine Partnerin ist Risikopatientin. Muss ich weiterhin arbeiten oder kann ich von einem Arzt ein Zeugnis verlangen, damit ich der Arbeit fernbleiben kann, um meine Partnerin zu schützen?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, wir haben in den letzten Tagen viele Anfragen von besorgten Angehörigen bekommen. Rechtlich ist es so, dass wenn Sie bei der Arbeit die Abstand- und Hygienemassnahmen einhalten können, dürfen Sie nicht einfa ch der Arbeit fern bleiben. Alles Gute.

S. M.: Habe unser Geschäft schliessen müssen und Kurzarbeit für 100% angemeldet. Ich werde anstatt 80% aber den vollen Lohn auszahlen. Kann ich von den Arbeitnehmern verlangen, trotzdem sporadisch ein paar stunden arbeiten kommen für die 20%? Verhältnismässig natürlich prozentual an das Arbeitspensum. Viele dank

Stephan Nauer: Sie können als Arbeitgeber in Eigenkompetenz die Kurzarbeitsentschädigung auf 100% aufstocken. Da die Kurzarbeitsentschädigung aber den Ausfall deckt, der auch von der Arbeitslosenversicherung übernommen wird, müssen alle gearbeiteten Stunden deklariert werden, was bei der Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung in Abzug gebracht wird.

T. M.: Mein Arbeitgeber hat Kurzbeit eingeführt und mein das es da keine Zustimmung der Arbeitnehmer braucht. Ist das rechtlich korrekt?

David Aeby: Nein, er muss vorgängig die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer einholen, denn diese erhalten ja von der Kurzarbeitsentschädigung nur 80% ihres gewöhnlichen Lohnes.

G. G.: Als Physiotherapeutin musste ich die Physiotherapie Praxis nicht schliessen. Wegen den strengen Regeln des BAG dürfen wir nur noch ganz wenige Patienten behandeln ( statt 15-16 Patienen 1-2 täglich). Darf ich jetzt für mich als Praxisinhaberin Entschädigung für Selbständigerwebende beantragen?

Michael Affentranger: Guten Tag. Anspruch auf die Entschädigung haben Stand jetzt nur Betriebe, die aufgrund der Massnahmen des Bundesrates die Tätigkeit einstellen mussten. Gesundheitseinrichtungen wie z.B. jene von Physiotherpeutinnen und Physiotherapeuten zählen momentan nicht dazu. Sollte sich daran etwas ändern, werden die Durchführungsstellen auf den jeweiligen Internetseiten informieren. Alles Gute.

R. B.: Schönen guten Abend. Ich arbeite in einer psychiatrischen Klinik. Auf Grund des Corona Virus, wurde die Station auf der ich arbeite geschlossen. Nun werden diverse Stationen zusammengelegt. Für mich bedeutet dies, dass ich bis einschliesslich Ende März nicht mehr arbeiten muss/darf. Kann der Betrieb hier unsere Überstunden/Überzeiten (den genauen Unterschied kenne ich leider nicht) abbauen oder müsste der Stand der Stunden beibehalten werden? Vielen Dank

Marco Geu: Hallo. Grundsätzlich dürfen Überstunden (=Arbeitszeit über das vertraglich vereinbarte Pensum hinaus) in so einer Situation kompensiert werden, wenn Sie dem zustimmen. Die Kompensation von Überzeiten (Arbeitszeit über das gesetzliche Maximum hinaus) regelt das Gesetz und der Arbeitgeber muss diese Kompensation zwingend anordnen, auch wenn Sie dies nicht wollen.

P. E.: Guten Abend, zuerst möchte ich mich auch bei Euch bedanken für Eure Hilfe und Einsatz.Ich bin 50 % selbstständig mit meiner Einzelfirma (Ladengeschäft das ich am Nachmitttag geöffnet habe) und 50% angestellt. Meine Frage erhalte ich da auch Corona Erwerbsersatzentschädigung? Oder was sind die Bedingungen betreffend dem Anspruch? Ich muss ja auch schauen dass ich meine Sachen bezahlen kann. Besten Dank für Ihre Hilfe

Danilo Martinelli: Guten Abend. Selbständigerwerbende, denen aufgrund der Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle entstehen (Betriebsschliessungen und Veranstaltungsverbot), haben Anspruch auf die Entschädigung. Bitte melden Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse, diese wird den Anspruch berechnen. Alles Gute und schönen Abend.

S. K.: Guten Abend Ich bin Therapeutin und wegen dem Praxis Stop vom 17.3.20 ist sie eingestellt. Ich werde mich bei der AHV für Erwerbsausfallentschädigung für Selbständige anmelden. Darf ich denn trotzdem Notfall-Telefonate durchführen und verrechnen?Besten Dank für die Klärung

Stephan Nauer: Die Erwerbsausfallentschädigung deckt den Erwerbsunterbruch, den Sie erleiden. Wenn Sie in dieser Zeit einen Verdienst erzielen, können Sie diesen bei der Anmeldung bei der Ausgleichskasse, bei der Sie die AHV abrechnen, deklarieren.

M. H.: Guten Abend, Ich arbeite in einem Hotel an der Reception, unser Restaurantbetrieb ist bereits geschlossen worden. Jedoch kann ich mir nicht erklären wieso wir uns der Gefahr noch stellen müssen und wieso nicht auch die Hotellerie bereits zum Lockdown gehören. Ist das ein Entscheid des Arbeitgeber oder kann ich da als Arbeitnehmer irgendwas tun?

David Aeby: Guten Abend. Der Bundesrat beschliesst, wer alles vom Lockdown betroffen ist und wer weiterhin geöffnet haben darf. Hotels dürfen noch immer geöffnet haben. Ihr Arbeitgeber ist aber verpflichtet, sein Personal zu schützen, indem Sie 2 Meter Abstand zu Arbeitskollegen und Gästen haben dürfen, Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen, und er muss Sie allenfalls von der Arbeit freistellen (und weiterhin den vollen Lohn zahlen), falls Sie einer Risikogruppe (älter als 65, chronische Erkrankung etc.) angehören.

M. R.: Guten Tag. Warum erhält man nichts, obwohl man massive Erwerbsausfälle hat? Ich musste meine Praxis nicht schliessen, über 2/3 meiner Klientinnen dürfen (RisikopatientInnen) aber nicht in die Beratungen kommen - und genau diese Altersgruppe will/kann nicht einer Skype-Beratung teilnehmen. Auch telefonische Beratungen werden abgelehnt - meine KlientInnen wünschen 1:1 Beratungen. Ich habe also Ausfall von über 60% aber keine Ersatzzahlungen?Besten Dank

Michael Affentranger: Guten Tag. Anspruch auf die Entschädigung haben Stand jetzt nur Betriebe, die aufgrund der Massnahmen des Bundesrates die Tätigkeit einstellen mussten. Wer zumindest teilweise weiterarbeiten kann, ist momentan nicht berechtigt. Sollte sich daran etwas ändern, werden die Durchführungsstellen auf den jeweiligen Internetseiten informieren. Alles Gute.

R. G.: Der Bundesrat hat die Ruhezeiten für Spitalpersonal aufgehoben. Der Arbeitgeber soll aber möglichst sicher stellen, das Pause und Ruhezeiten gemacht werden können und Überzeit im Rahmen geleistet werden soll. Wie soll ich vorgehen, wenn ich nach 10h arbeiten müde bin aber sehe und erkenne, dass es noch genügend Arbeit auf der Station hätte? Wie soll man ethisch entscheiden was "wichtiger" ist: meine Gesundheit oder die des Patienten?

Marco Geu: Hallo. Eine schwierige Frage. Kommunizieren Sie möglichst früh gegenüber Ihrem Arbeitgeber, aber auch gegenüber Ihrem Team, wenn Sie eine Pause oder Ruhezeit brauchen, dann kann man sich ev. besser organisieren. Ich muss Ihnen raten, im Zweifel für Ihre eigene Gesundheit zu schauen, denn wir brauchen Sie langfristig gesund und leistungsfähig an Ihrem Arbeitsplatz. Danke für alles, was Sie im Moment und auch sonst für unsere Gesellschaft leisten und alles Gute für Sie!

L. K.: Sehr geehrte Damen und Herren, die Covid19 Verordnung statuiert eine Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers für Risikogruppen, die ins Homeoffice müssen, selbst für diese, die nach Hause müssen, aber Homeoffice nicht realisierbar ist. Ich bin im Stundenlohn, allerdings regelmässig seit über einem Jahr, angestellt. Mein Arbeitgeber meinte dazu spöttisch, der Bundesrat könne ihm doch nicht vorschreiben, einen "Stundenlöhner" weiterbezahlen zu müssen. Hat er etwas damit recht?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, Ihr Arbeitgeber liegt falsch. Massgebend ist nicht die Lohnart. Die rechtliche Grundlage für Ihren Lohnanspruch finden Sie hier: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#1311478477 Viel Erfolg.

A. C.: Grüezi mitenand, ich bin diplomierte Gesangslehrerin und unterrichte zu Hause. Meine Schüler bleiben aufgrund der Richtlinien des Bundes aus (Verwendung von öV, über 65jährig, Abstand halten). Da ich Familie habe, finde ich es auch nicht günstig, Kundschaft bei mir zu empfangen. Unterricht über Skype ist schwierig, da die Klangqualität schlecht ist und Begleiten am Klavier nicht möglich - viele Schüler sind auch nicht offen dafür. Somit habe ich Lohnausfall. Was kann ich tun?

Martin Brügger: Guten Abend, Wenn Sie auf Grund der Massnahmen des Bundes keine Tätigkeit mehr ausüben können (personenbezogene Dienstleistungen) und selbständig sind, dann können sie sich an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihres Kantons wenden, zum möglichen Bezugs einer Entschädigung für den Erwerbsausfall (EO). Alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

H. Z.: Ich habe per Ende Mai gekündigt (selber). Ich arbeite im Tourismus und in unserer Firma sind eigentlich alle in Kurzarbeit seit gut 1 Woche. Ich habe noch ca. 12 Ferien-+Ruhetage. Muss mich meine Firma trotzdem bezahlen, wenn ich keine Arbeit mehr habe, da unsere Gäste fehlen? Danke

Marco Geu: Hallo. Ihr Noch-Arbeitgeber darf verlangen, dass Sie Ihre Ferien- und Ruhetage jetzt beziehen, denn diese sind ja grundsätzlich alle bezahlt. Nur was nicht kompensiert werden kann, muss am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Grundsätzlich haben Sie bis zum Ende Ihrer Anstellung Anrecht auf den vollen Lohn, wenn Kurzarbeit für Sie angemeldet wurde auf 80% davon.

R. S.: Ich arbeite als Familien Hilfe und kann nur noch ein Teil meiner Stunden Arbeiten und habe daher eine Lohn Einbuße was kann ich tun hätte ich Anspruch auf eine Entschädigung das ich den ganzen Lohn habe.

Stephan Nauer: Grundlage ist Ihr Beitragsstatus gegenüber der Ausgleichskasse. Rechnen Sie die AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende ab, dann können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse den Ausfall via Erwerbsausfallentschädigung geltend machen. Sind sie hingegen Lohnempfängerin und somit Arbeitnehmerin, muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit geltend machen.

M. B.: Guten Abend...Ich arbeite im Verkauf (Modebranche)seit mehreren Jahren habe ich fixe Arbeitstage allerdings im Stundenlohn..Werde ich meinen Zahltag wie gewohnt erhalten oder allenfalls mit Reduktionen...?Vielen Dank für Ihre Antwort.

David Aeby: Guten Abend. Sie müssen ihren Zahltag wie gewohnt erhalten, und zwar mit gleich viel Lohn wie vor der Coronakrise, auch wenn Sie jetzt vielleicht weniger eingesetzt wurden. Der Arbeitgeber muss nämlich die wirtschaftlichen Folgen von Krisen tragen und nicht die Arbeitnehmer.

W. K.: Ich bin selbstständige Physiotherapeutin mit einer Teilzeitmitarbeiterin (40%). In unserem Job ist es unmöglich, die Abstandsregel von zwei Metern einzuhalten. Viele unserer Patienten gehören zur Risikogruppe, welche wir nach Weisungen des BAG nicht mehr behandeln sollen. Unsere Praxis ist somit vorübergehend geschlossen, weil praktisch alle Behandlungen von den restlichen Patienten abgesagt wurden. Kommt der Bund in unserem Fall für eine Entschädigung auf? Mit bestem Dank

Adrian Kieffer: Guten Tag. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Physiotherapie-Praxen nicht in der Entschädigung inbegriffen. Sollte es hierfür zu einer Änderung kommen, werden Sie auf den Internetseiten der Durchführungsstellen Informationen hierzu finden. Alles Gute.

M. B.: Ich bin jetzt zu Hause, weil ich Risikopatientin bin. Arbeite sonst in einem Personalrestaurant. Habe schon Ferien eingetragen gehabt ab 4.4. für 2 Wochen. Arbeitgeber hat gesagt, ich muss sie nehmen. Meine Frage, habe ich das Recht, meine 2 Wochen Ferien zu einem anderen Zeitpunkt zu nehmen? Ich kann ja hier überhaupt nichts unternehmen und bin zu Hause gefangen...

Marco Geu: Hallo. Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, wann Sie Ferien nehmen. Er kann also darauf bestehen, dass Sie Ihre bereits eingegebenen Ferien jetzt auch nehmen.

A. L.: Guten Abend, bin Physioterapeutin, selbstständig, Einzelfirma. Habe auf Weisung des Bundes bzw. unseres Verbandes den meisten Patienten abgesagt. (Ca.90%). So wie es bis jetzt aussieht, können wir keine Erwerbsausfallentschädigung beantragen, da wir nicht vollständig schliessen müssen. Ist da eine Änderung in Sicht? Und muss ich mein (kleines!) Privatvermögen anzapfen um Firmenrechnungen/Miete zu bezahlen? Freundliche Grüsse, A.L.

Michael Affentranger: Guten Tag. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen nicht sagen, ob vom Bundesrat eine Entschädigung für solche Fälle kommen wird. Sollte sich etwas in diese Richting ergeben, werden die Durchführungsstellen auf den jeweiligen Internetseiten informieren. Allenfalls könnten Sie sich mit Ihrer Bank bezüglich eines Kredites oder ähnlichem in Verbindung setzen. Alles Gute.

T. G.: Meine Freundin arbeitet im Stundenlohn im Gastgewerbe. Das Kurzarbeitsgesuch wurde gestellt. Meine Frage ist: Wie wird bei Arbeitnehmer im Stundenlohn die Entschuldigung berechnet und wer ist für die Auszahlung zuständig.

Stephan Nauer: Grundlage für die Kurzarbeitsentschädigung ist der erzielte Lohn im letzten Monat vor Beginn der Kurzarbeit. Weicht dieser Lohn um mind. 10% vom Durchschnittslohn der letzten 12 Monate ab, so ist dieser die Grundlage. Für die Auszahlung ist der Arbeitgeber verantwortlich, d.h. er zahlt den Lohn vorschussweise aus und erhält dann die Kurzarbeitsentschädigung von der Arbeitslosenkasse zurückerstattet.

C. H.: Ich arbeite im Stundenlohn als Lagermitarbeiterin. Wegen dem Virus hat die Firma das Team reduziert und mich Nachhause geschickt. Habe ich anrecht auf Lohn in dieser Zeit, auch in der Probezeit? Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber/ Arbeitnehmer? Freundliche Grüsse C. Hess

Marco Geu: Hallo. Sie haben Anrecht auf Ihren üblichen Lohn (Durchschnitt der letzten tatsächlichen Monatslöhne), auch in der Probezeit. Sie müssen allerdings ihre Arbeitsleistung immer wieder anbieten und dem Arbeitgeber regelmässig sagen, dass Sie arbeiten möchten.

L. B.: Guten Abend Ich habe erst seit dem 1.1.2020 eine Einzelfirma, ich selbständig mit 7 Angestellten. Wie werden da die Beiträge berechnet für die EO berechnet? Herzlichen Dank

Adrian Kieffer: Guten Tag, in dem Fall, dass Sie erst im Jahr 2020 die Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, wird die Entschädigung aufgrund des Selbständigen Erwerbseinkommens berechnet, welches provisorisch angegeben wurde. Für Ihre Angestellten müssten Sie sich bezüglich einer Kurzarbeitsanmeldung an das Amt für Wirtschaft und Arbeit wenden. Alles Gute.

I. M.: Ich bin sslebständig im Bereich Führungs- und Organisationsentwicklung sowie Executive Search. Einige Aufträge für die Monate März/April wurden bereits storniert oder auf unbestimmte Zeit verschoben. Ich habe eine eigene GmbH und mein Mann ist mit in der GmbH angestellt. Wohin muss/kann ich mich für finanzielle Unterstützung wenden? ALV oder Kredit von meiner Bank?

Danilo Martinelli: Guten Abend. Kurzarbeitsentschädigung kann neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer Gmbh, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Auch Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Alles Gute.

A. B.: Kann verlangt werden, dass sämtliche Arbeiten im Büro erledigt werden müssen, trotz bestehender Möglichkeit diese zu ca. 70% per Homeoffice zu bearbeiten? Die Empfehlungen des BAG werden im Büro nicht oder nur schlecht eingehalten (fehlender Mindestabstand, keine zur Verfügung gestellte Desinfektionsmittel (ausser Putzmittel). Besten Dank.

David Aeby: Guten Abend. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seine Mitarbeitenden ins Homeoffice zu schicken. Es hadelt sich hier lediglich um eine Empfehlung. Aber er muss die Schutzmassnahmen des Bundesrates für seine Mitarbeitenden jederzeit einhalten können, sonst dürfen diese der Arbeit fern bleiben und weiterhin Lohn erhalten. So wie Sie es beschreiben, hält er de Schutzmassnahmen nicht ein. Mahnen Sie ihren Arbeitgeber schriftlich ab und falls sich nichts ändert, bleiben Sie zuhause.

I. G.: Müssen die Lernenden Arbeiten kommen, weil die Schulen geschlossen?! Ich Arbeite in einem Alters- und Pflegeheim !?

David Aeby: Guten Abend. Ja, solange die Schulen geschlossen sind, kann Sie der Arbeitgeber verpflichten, in dieser Zeit arbeiten zu kommen.

T. S.: Wenn ich einen Ferienstopp verordnet bekomme und die Ferien infolge Aufgabe Arbeitsstelle nicht mehr beziehen kann. Wie muss ich vorgehen, um zur Lohnzahlung zu kommen, wenn sich der Arbeitgeber gehen eine Bezahlung weigert. Danke für Ihre Antwort. Viele Grüsse

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, Ferien sollten wenn immer möglich bezogen und nicht ausbezahlt werden. Wenn Ihr Chef betriebliche Gründen geltend machen kann, dass Sie Ihre Ferien nicht beziehen können, so muss er Sie Ihnen selbstverständlich auszahlen. Wenn er sich weigert, können Sie sich ans Arbeitsgericht wenden. Ich hoffe aber, dass das nicht notwendig sein wird. Alles Gute.

P. P.: Wenn ich jetzt eine Voranmeldung für Kurzarbeit einreiche (also morgen früh persönlich vorbeibringe), wann können wir frühestens die Kurzarbeit umsetzen?

Stephan Nauer: Wenn die Kurzarbeit infolge behördlicher Massnahmen wegen der Corona Pandemie erfolgen muss, beträgt die verkürzte Voranmeldefrist 3 Tage. Morgen ist der 25.3., also Beginn ab 28.3.

A. M.: ICH ARBEITE IM VERKAUF NON STOP MIT KUNDEN...ZU HAUSE IST MIEN RISIKO KRANKE MUTTER UND MEIN BRUDER DER HERZ KRANK BEIDE SIND VOM ARZT ALS RISIKO EINGESTUFT... MEIN FRAGE IST KANN ICH ZU HAUSE BLEIBEN ODER WAS SOLL ICH MACH ... WEI MEIN GRÖSSTE RORGE IST DAS ICH SIE MIT CORONA KRANK MACHE.

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, wenn Ihr Arbeitgeber die Einhaltung der Abstand- und Hygienemassnahmen nicht durchsetzt, dürfen Sie zu Hause bleiben und können weiter den Lohn fordern. Bevor Sie aber einfach der Arbeit fern bleiben, sollten Sie Ihren Arbeitgeber ermahnen, am besten schriftlich. Alles Gute!

R. D: Meine Chefin will, dass ich meine angesparte Überzeit nun beziehe. Ich sollte diese jedoch in den kommenden Monaten einsetzen da ich da aus anderen Gründen (Ausbildung) abwesend sein muss. Habe dies meiner Cheffin bereist vor einigen Wochen gesagt. Kann sie mich nun dazu "zwingen" meine Überzeit aufzubrauchen?

Martin Brügger: Guten Abend. Wie Sie ausführen, haben Sie als selbständig Erwerbende eine Einzelfirma. Da Sie offenbar in Folge Bundesratsbeschluss wegen "personenbezogenen Dienstleistungen schliessen mussten, sollte eine Erwerbsersatz-Entschädigung (EO) über die Sozialversicherungsanstalt (SVA) möglich sein. Nutzen Sie die Online-Anmeldung der SVA Zürich. Sie brauchen aber ev. etwas Geduld, da das Onlineformular wegen Überlastung des Systems bisher oft nicht zur Verfügung stand. Alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

M. M.: Grüezi metenand, ich bin Selbständig und habe die letzten 2 Jahre viel Geld darin investiert und nur wenig verdient. Jetzt, als es zu laufen beginnt, kam das de facto Berufsverbot. Die Ausgleichskasse berechnet nun die Taggelder auf Basis Netto-Einkommen 2019 (Einnahmen minus Ausgaben = Minus), während der reale Ausfall wegen dem anlaufenden Geschäft 2020 viel höher ist. D.h. 2020 ist viel realistischer als 2019. Kann ich 2020 geltend machen? Herzlichen Dank für Eure Unterstützung & LG, Markus M

Michael Affentranger: Guten Tag. Nach aktuellen Mitteilungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen ist das massgebende Einkommen jenes aus dem Jahr 2019. Stand jetzt kann das Jahr 2020 nicht geltend gemacht werden. Sollte sich daran etwas ändern, werden die Durchführungsstellen auf den jeweiligen Internetseiten informieren. Alles Gute.

P. B.: Ich habe in der Medienbranche eine Teilzeitanstellung und arbeite nebenbei als Freelancer. Nun fällt ein beträchtlicher Teil der Einnahmen weg, weil keine Veranstaltungen mehr stattfinden. Habe ich Anrecht auf Erwerbsersatz?

Adrian Kieffer: Guten Tag. Wenn die Veranstaltungen aufgrund der Massnahmen des Bundesrates abgesagt worden sind und Sie bei einer Ausgleichskasse als Selbständigerwerbender gemeldet sind, können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse die Anmeldung für die Erwerbsersatzentschädigung mitsamt den Nachweisen(z.B. Flyer, Werbung) einreichen. Alles Gute.

V. M.: Wir sind eine Familie, in der beide Elternteile arbeitstätig sind. Mein Mann im öffentlichen Dienst, ich nicht. Wir haben kein Anrecht auf Kinderbetreuung im Kindergarten oder in der Kita, weil dort die Auflagen sind, dass beide Elternteile im öffentlichen Dienst (Gesundheit, Blaulicht...) stehen müssen, damit die Kinder betreut werden. Gibt es eine Weisung des Bundes, dass in einem solchen Fall ein Elternteil zu Hause bei den Kindern bleiben darf inkl Arbeitszeitanrechnung?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, wenn Sie Kinder betreuen müssen, haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings müssen Sie Betreuungsmöglichkeiten suchen. Vielleicht macht die Kita des Arbeitgebers Ihres Mannes gerade in dieser speziellen Situation eine Ausnahme. Die Massnahmen des Bundes finden Sie hier: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#1311478477 Alles Gute.

M. N.: Guten Tag Mir ist unklar, wie lange wir bei persönlicher Krankheit (Husten, Erkältung, ...) zur Arbeit gehen müssen. Habe verschiedene Infos erhalten. Was gilt wirklich? Wo sind die Grenzen (auch zum persönlichen Schutz von Arbeitnehmern/-nehmerinnen? Danke für Ihre Rückmeldung.

Adrian Kieffer: Guten Tag, in Ihrem Fall sollten Sie sich mit Ihrem Hausarzt telefonisch in Verbindung setzen und diesen um Rat fragen. Dieser kann Ihnen kompetente Antworten geben. Gute Besserung.

M. S.: Ich war im Jahre 2017 an Krebs erkrankt. Im 2018 ein Revidiz. Mein Krankenttageld wurde ausgeschöpft. Seit Anfang 2020 war ich bis kurz vor Ausbruch des Corona fest angestellt. Laut Onkologin gehöre ich nicht zu der Risikogruppe. Momentan habe ich keine Arbeitstelle. Bin Familienvater und auf Unterstützung angewiesen. Habe ich Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung da ich die letzten 2 Jahre nicht arbeiten konnte? Oder an welche Einrichtung kann ich mich wenden? Herzlichen Dank

Marco Geu: Hallo. Melden Sie sich unbedingt beim RAV an. Die Arbeitslosenkasse wird dann ermitteln, auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. Letzte Hilfe kann Ihnen die Sozialhilfe geben. Alles Gute für Sie!

P. d. C.: Guten Abend, ich habe ein 1- Mannbetrieb und gestalte und handle mit Angebotskarten (z. B. Speise/Weinkarten) für die Hotellerie und Gastgewerbe. Seit ca. 2 Wochen sind die Anfragen total zusammengebrochen und ich habe ebenfalls Sorge, dass die ausstehenden Rechnungen bezahlt werden. Habe ich die Möglichkeit irgend eine Entschädigung zu erhalten? FG

Stephan Nauer: Wenn es sich bei Ihrem Betrieb um eine Selbständigkeit handelt, können Sie einen Antrag wegen Erwerbsunterbruchs bei Ihrer Ausgleichskasse, wo Sie die AHV abrechnen, geltend machen. Wenn es sich um eine GmbH oder AG handelt, können Sie Kurzarbeitsentschädigung beim Kant. Arbeitsamt Ihres Domizils beantragen.

M. H.: Guten Abend. Unsere Firma aus der MEM-Industrie hat heute informiert, dass wir den Betrieb freiwillig (nicht vom Bund verordnet) für zwei Wochen schliessen. Die Angestellten müssen während dieser Zeit Ferien nehmen. Nach Ostern könnte es dann mit Kurzarbeit weitergehen wurde zudem heute verkündet. Sind zwei Wochen Zwangsferien erlaubt?

David Aeby: Guten Abend. Die kurzfristige Anordnung von Zwangsferien ist im Fall der Coronakrise wohl erlaubt, weil ein dringendes betriebliches Bedürfnis vorliegt (keine Arbeit aufgrund der Pandemie). Es dürfen den Arbeitnehmern aber nicht mehr Ferien abgebucht werden, als diese noch zur Verfügung haben. Niemand darf dadurch ins Minus fallen. Wenn Sie z.B. Ihren Feriensaldo für 2020 bereits im Januar/Februar bezogen haben sollten, dürften Ihnen keine Ferien während dieser Zwangsschliessung abgebucht werden.

N. W.: Ich arbeite in einer Tierarztpraxis. Mein Chef sagte zu uns, falls er die Praxis geschlossen werden müsste, so müssen alle unsere Ferien dran geben. Ist die zulässig? Wenn nein, wo finde ich die recthliche Grundlage dazu? Vielen Dank

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, das ist so nicht zulässig. In dieser speziellen Situation kann Ihr Chef verlangen, dass Sie Überstunden abbauen oder sogar Ferien nehmen. Allerdings maximal so viele Tage, wie Sie bis jetzt "erarbeitet" haben. Bei einem Ferienanspruch von 4 Wochen wäre das also etwa eine Woche. Alles Gute.

M. B.: Ich habe für Kurzarbeit unterschrieben. Jedoch habe ich ab 4.4. noch 2 Wochen Ferien. Bekomme ich für meine Ferien den vollen Lohn?? Also 100% ausbezahlt?

Marco Geu: Hallo. In den Ferien wird Ihnen Ihr Lohn voll bezahlt, allerdings beträgt Ihr voller Lohn im Moment nur 80% Ihres regulären Lohns.

E. C. F.: Ich bin arbeitslos und meine Rahmenfrist läuft Mitte April aus. In der aktuellen Situation werde ich kaum eine neue Anstellung finden, zumal auch der Stellenmarkt im März total eingebrochen ist. Ist es vorgesehen, dass die Aussteuerung während der Krise "vertagt" wird?

Stephan Nauer: Diesbezüglich sind noch keine Massnahmen angedacht. Die aktuellen Unterstützungen sind auf die Unternehmen und Selbständigerwerbenden fokussiert. Änderungen beim Taggeldbezug der Arbeitslosenversicherung hätten eine Gesetzesänderung zur Folge, womit die Hürde hoch ist.

M. G.: Ist bei einer allfälligen Ausgangssperre Ferien als Erholung zumutbar (Betrieb ohne Kurzarbeit, 100% Pensum)?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, grundsätzlich ja. Aber nur so viele Tage, wie Sie sich in diesem Jahr bereits "erarbeitet" haben. Bei einem Anspruch von 4 Wochen pro Jahr wäre es also etwa eine Woche. Er darf nicht verlangen, dass Sie jetzt Ihre ganzen Ferien beziehen. Er darf aber verlangen, dass Sie Überstunden abbauen. Alles Gute.

P. R.: Guten Abend, ich bin selbständig erwerbender, im bereich hauswartungen und umzugsreinigungen. Seit gestern positiv getestet auf corona und zuhause in isolation. Da ich als einzelfirma eingetragen bin und keine angestellten habe, weiss ich nicht ob ich für diese zeit einen anspruch von bund oder kanton erhalte? Aufträge kann und darf ich nicht mehr ausführen. Besten dank.

Adrian Kieffer: Guten Tag. Sollten Sie sich in ärztlich verordneter Quarantänte befinden, können Sie bei Ihrer zuständigen Ausgleichskasse die Anmeldung für Erwerbsersatzentschädigung mit Beilage einer Kopie des Attestes vom Arzt einreichen. Alles Gute.

M. M.: Ich arbeite nur noch 5Stunden pro Tag anstatt 8.5 mein Arbeitgeber hat Kurzarbeit angemeldet. Muss ich jetzt meine überstunden dafür opfern?

Stephan Nauer: Im Grundsatz ist es natürlich sinnvoll, wenn man vor Kurzarbeit die Überstunden abbaut. Aufgrund der aktuellen aussergewöhnlichen Lage hat der Bundesrat aber am 20.3. beschlossen, dass die Überzeit zur Zeit unberücksichtigt bleibt.

R. F.: Kann ich als selbständig Erwerbender in dieser speziellen Notlage meine gebundene A- Vorsorgeversicherung belehnen?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, diese Frage müssen Sie Ihrer Vorsorgeeinrichtung oder einem Vorsorgespezialisten stellen. Das hier ist ein Arbeitsrechts-Chat. Alles Gute.

G. U.: Ich bin selbständig und habe heute das Formular zur Entschädigund eingereicht.Ich habe gelesen dass, das Beitragspflichtige Einkommen von 2019 massgebend ist. Das ist bei mir 37'400.-, im Jahr 2018 ist aber der definitiven Beitragspflichtigen Betrag 41'400.-. Im Jahr 2019 ist es ja gar nicht definitiv. Wie ist das?? Ausserdem verliere ich den collen Umsatzt, der viel höher ist! Muss man das auch noch versteuern? Gilt auch bei uns selbständigen ein Mindestbetrag von 3320.-???

Michael Affentranger: Guten Tag. Massgebend für die Berechnung ist das durchschnittliche Erwerbseinkommen vor Beginn des Anspruchs. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen ist dies das Jahr 2019. Somit wird die Entschädigung auf Basis Ihres provisorischen Einkommens 2019 berechnet. Noch offen ist, ob analog der Erwerbsersatzordnung (EO) eine Anpassung der Entschädigung erfolgt, sobald das Jahr 2019 definitiv ist. Die Corona Erwerbsersatzentschädigung ist analog der EO in den Steuern zu deklarieren. Einen Mindesbetrag gibt es nicht, der Maximalbetrag beläuft sich auf CHF 196.00/Tag. Alles Gute.

U. B.: Frage zu Entschädigung Kinderbetreuung: erhalte ich eine Entschädigung wenn ich infolge fehlender Kinderbetreuung (Grosseltern fallen weg) zu Hause bleiben muss und nicht ins Büro zur Arbeit fahren kann. Theoretisch wäre ich zu Hause eingerichtet um Home Office zu machen - nur komme ich während dem Tag nicht dazu da ich zu den Kindern schaue. Am Abend oder am Wochenende könnte ich Home Office leisten - da ist der Nutzen aber nicht sehr gross, da das Büro nicht besetzt ist. Besten Dank.

David Aeby: Guten Abend. Ja wenn Sie wegen Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen, muss Ihnen der Arbeitgeber während den ersten drei Abwesenheitstagen den Lohn weiterzahlen und ab dem vierten Tag erhalten Sie von der für Sie zuständigen Ausgleichskasse Corona-Erwerbsersatzentschädigung, sofern ihre Kinder nicht älter als 12jährig sind und Sie keine andere Möglichkeit zur Kinderbetreuung haben. Melden Sie sich bei ihrer Ausgleichskasse.

J. M.: Wir haben einen Mitarbeiter aus dem Ausland (per Kurzaufenthalt), der befristet bis zum 15.03.2020 angestellt war. Aufgrund der Situation gibt es für den Mitarbeiter keine Möglichkeit in sein Heimatland zurück zukehren. Da wir seit den Massnahmen des Bundes keine Aufträge mehr haben, können wir ihn nicht weiter beschäftigen. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, damit der Arbeitnehmende Leistungen erhält? Z.B. beantragen B Visa und aufsetzen unbefristeter Vertrag?

Marco Geu: Hallo. Wenn Ihr Mitarbeiter nur einen befristeten Vertrag hatte, der nun ausgelaufen ist, ist er arbeitslos und hat Anrecht auf ALV-Taggelder. Allenfalls könnte das aber wirklich seinen Aufenthaltsstatus hier in der Schweiz gefährden. Ein unbefristete Vertrag mit Kurzarbeitsanmeldung könnte ev. eine Lösung sein.

T. M.: Ich bin eine Ein-Frau-GmbH (Schulung, Beratung und Neurofeedback) und musste alle Kurse absagen und praktisch alle Kliententermine absagen. Zudem gab es schon vor dem März kaum Neuanmeldungen. Welches ist der richtige Kanal für mich für finanzielle Unterstützung?

Stephan Nauer: Seit dem letzten Bundesratsbeschluss vom 20.3. können Sie ebenfalls Kurzarbeitsentschädigung geltend machen. Das Formular dazu finden Sie unter www.arbeit.swiss.ch. Einreichen können Sie Voranmeldung beim Kant. Arbeitsamt Ihres Domizils.

S. R.: Guten Tag, ich bin selbständige Physiotherapeutin und arbeite alleine. Mein Arbeitsplan ist seit dieser Woche auf fast null geschrumpft, da ich viele ältere Patienten oder auch sog.Risikopatienten betreue. Laut BAG habe ich aber keinen Anspruch auf Entschädigung, da ich im Gesundheitswesen arbeite und eigentlich arbeiten "sollte" aber trotzdem nicht "darf"- mein Einkommen fällt daher völlig aus. Was kann ich tun? Kurzarbeit gibts nur für Angestellte... besten Dank für Ihre Antwort!

Adrian Kieffer: Guten Tag. Ich empfehle Ihnen die Informationen der nächsten Tage abzuwarten. Eine Entschädigung für weitere Erwerbsausfälle wird zur Zeit vom Bundesrat diskutiert und in den nächsten Tagen entschieden. Die Informationen finden Sie dann auf den Internetseiten der Durchführungsstellen. Alles Gute.

P. M.: Guten Abend - Verstehe ich das richtig? 1-Personen GmbH u. AG bezahlen zwar 100% ALV, können nun aber bei der Corona-bedingten Erweiterung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nur eine Pauschale von 3320.- Franken als Kurzarbeitsentschädigung für eine Vollzeitstelle geltend machen? D.h. nicht wie die übrigen KAE-Anspruchsberechtigten 80% des Verdienstausfalls?

Martin Brügger: Guten Abend. Ja, die Möglichkeit, dass arbeitgeberähnliche Stellungen (innerhalb GmbH oder AG) bezahlt werden können, ist neu - bis vor wenigen Tagen war dies nicht der Fall. In Anbetracht der Notsituation suchte der Bundesrat eine pragmatische, schnell umsetzbare Lösung (ohne viel Deklarations- und Abrechnungsaufwand.. - voila. Dass dies in vielen Fällen nicht 80% des Verdienstausfalls sein kann, ist logisch - der Betrag ist wohl etwas mehr, als etwa ein minimales Grundeinkommen,,, und des kann Grundauslagen decken helfen. Alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

R. M.: Ich arbeite in einer Kita. Da wir nur noch 5 Kinder pro Gruppe betreuen dürfen will unser Vorstand Kurzarbeit anmelden. Ist dies zulässig, solange alle Eltern noch den ganzen Beitrag bezahlen müssen?

Stephan Nauer: Die Kurzarbeit deckt keine Umsatzeinbussen, sondern verkürzte Arbeitszeiten der Arbeitnehmer.

H. H.: Hat das Transportgewerbe auf Grund fehlender Aufträge Anrecht auf Kurzarbeit?

Danilo Martinelli: Guten Abend. Das Instrument der Kurzarbeitsentschädigungen ermöglicht, vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen und die Arbeitsplätze Ihrer Angestellten zu erhalten. Unter Umständen kann Kurzarbeitsentschädigung neu auch für arbeitgeberähnliche Angestellte ausgerichtet werden. Alles Gute.

A. F. .: Mein Arbeitgeber hat gestern informiert, dass ab dem 1. April Kurzarbeit gilt. Für meine Abteilung gilt das nicht, sondern diese sollen aus Solidarität 44h anstelle von 42h arbeiten. Ist das legal?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, grundsätzlich kann Ihr Arbeitgeber nicht ohne Einhaltung der Kündigungsfrist die Arbeitszeiten und Pensen einseitig abändern. In dieser sehr speziellen Situation kann er aber mehr Entgegenkommen von seinen Angestellten verlangen, sofern ihnen das möglich ist. Alles Gute.

K. H.: Wie gehe ich bei meiner Putzfrau korrekt mit der Situation um? Sie darf nicht mehr kommen, da wir über 70J. alt sind. Muss ich sie weiter bezahlen und wenn ja, wie lange? Wäre es besser, wenn ich ihr kündige?

Marco Geu: Hallo. Wenn Ihre Putzfrau bei Ihnen angestellt ist, schulden Sie ihr den vollen üblichen Lohn, auch wenn sie nicht mehr zu Ihnen putzen kommen kann. Allenfalls müssten Sie für sie Kurzarbeit anmelden. Kündigungen sind zu vermeiden, aber Ihre Angestellte hätte in diesem Fall mindestens Anrecht auf ALV-Leistungen.

K. F.: Guten Abend. Wir haben bei uns im Betieb seit Montag, 16.3.20 Kurzarbeit. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch 268 Überstunden und 39 Ferientage zugute. Ich bin 100% angestellt (42Stunden Woche). Wir dürfen pro Woche noch 20% arbeiten. Das heisst, mir werden 33.6 Stunden pro Woche von meiner Überzeit abgezogen. Gleichzeitig arbeite ich noch 8.4 Stunden. Vom Lohn werden mir noch 84% ausbezahlt. Darf mein Arbeitgeber mir die Überstunden abziehen und gleichzeitig nur den Kurzarbeitlohn bezahlen?

Stephan Nauer: Seit dem letzten Bundesratsbeschluss vom 20.3. bleiben Überstunden bei der Kurzarbeitsentschädigung unberücksichtigt.

N. R.: Guten Abend, ich bin selbstständig im Nebenerwerb. Da ich bis dato nicht sehr viel verdient hatte, habe ich mich nicht bei der AHV angemeldet. Hab ich trotzdem Anspruch auf Entschädigung oder wo kann ich mich melden? Ich hoffe fest, dass sie meine Frage beantworten können. Freundliche Grüsse.

Michael Affentranger: Guten Tag. Anspruchsberechtigt sind Sie, sofern Sie als selbständig Erwerbende Person bei der Ausgleichskasse angemeldet sind und Beiträge auf Ihrem Einkommen abrechnen. Eine rückwirkende Anmeldung müssten Sie bei der Ausgleichskasse prüfen lassen. Am besten informieren Sie sich dazu bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Alles Gute.

S. R.: Wenn mein Arbeitgeber an dem Auftrag festhält flächendeckend ComputerArbeitsplätze (Tastatur, Maus, Bildschirm, Laptop oder Computer) bei unseren Kunden auszutauschen und wir diesen ausführen: machen wir uns strafbar? Die abgebaute Hardware kommt zurück an den Hauptsitz. Bin ich panisch oder vorsichtig?

Marco Geu: Hallo. Ihr Arbeitgeber muss in diesem Fall alles unternehmen, damit Ihr Gesundheitsschutz bei diesem Auftrag garantiert ist. Solange er dies tut, müssen Sie diesen Auftrag ausführen. Falls er es nicht tut, müssten Sie entweder die SUVA oder das Kant. Arbeitsinspektorat einschalten.

I. S.: Könnten Sie bitte erklären, wie eine Gehaltsabrechnung aussehen sollte. 3500.-- Brutto-Gehalt, Sozial-Abzüge 392.90, Netto-Gehalt 3107.10.Arbeitgeber sagt: 80 % von 3500.-- = 2800.-- - die Abzüge seien gleich - also 392.90. Auszahlung wäre 2407.10. Damit kann ein Einzelhaushalt nicht leben. Wo bleibt die Differenz von 20 %...Wo kann man die genaue Berechnung nachschauen? DANKE und freundlicher Gruss

Stephan Nauer: Ihre Berechnung ist korrekt. Die 20% muss leider der Arbeitnehmer tragen. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass Sie mit der Einführung der Kurzarbeit auch einverstanden sind, ansonsten bleibt der Arbeitgeber voll lohnzahlungspflichtig. Der Vorteil, dass trotzdem 100% Sozialversicherungsabzüge vorgenommen werden ist, dass Sie z.B weiterhin Arbeitslosenversicherungsbeiträge auf den 100% Lohn zahlen. Somit wäre bei einem Stellenverlust die Basis für das Arbeitslosengeld nicht die 80% sondern die 100% Lohn.

B. Z.: Guten Abend, ich habe eine Buchbinderei/Einrahmerei, Einzelfirma, 1 Frau-Betrieb. Unsere Branche arbeitet. Da ich zu der Risikogruppe gehöre, habe ich die Buchbinderei geschlossen, aber arbeite. Somit habe ich keinen Kundenkontakt und kann auch nicht liefern und im Moment kein Einkommen da ich keine Rechnungen schreiben kann. Habe ich Anspruch auf Entschädigung? Vielen Dank und alles Gute.

Adrian Kieffer: Guten Tag. Leider haben den Anspruch auf Entschädigung nur die von den Massnahmen des Bundesrats geschlossenen Betriebe. Gerne können Sie die Informationen der nächsten Tage abwarten und auf Publizierungen auf den Internetseiten der Durchführungsstellen achten. Alles Gute.

E. R.: Guten Abend, mein Betrieb ist geschlossen bis 19.april womöglich noch länger. Mein Arbeitgeber beantragt jetzt Kurzarbeit. Darf ich in dieser Zeit in einem Spital aushelfen zum Stundenlohn? Ich würde gerne was sinnvolles in dieser Zeit machen. Vielen Dank

Marco Geu: Hallo. Grundsätzlich sind sie immer noch bei Ihrem Arbeitgeber angestellt und müssen sich zu seiner vollen Verfügung halten, um jederzeit die Arbeit für Ihn wieder aufnehmen zu können. Wenn nur Sie nur teilzeit arbeiten, müssen Sie nur im Rahmen des normalen Pensums zur Verfügung stehen, ansonsten voll. Reden Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber, ev. ergibt sich eine sinnvolle Lösung.

R. F.: Ich bin selbständig und habe einen Laden (geschlossen) kann mich aber noch mit gewissen arbeiten (Werkstatt) sicher zu 20-30% selber finanzieren … wie muss ich vorgehen ? Bei der SVA den Standard Antrag machen... ?

Marina Huber: Guten Abend. Nein, wenn Sie Ihren Betrieb nicht aufgrund der Massnahmen des Bundes schliessen mussten, haben Sie keinen Anspruch auf die Erwerbsausfallentschädigung. Auch wenn Sie massive Umsatzeinbussen haben. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

A. N.: Was ist nun die Lösung fürs elbstständige Taxifahrer?

Michael Affentranger: Guten Tag. Stand jetzt können selbständige Taxifahrer leider keinen Anspruch auf die Corona Erwerbsersatzentschädigung geltend machen. Sollte sich diesbezüglich etwas ergeben, werden die Durchführungsstellen auf den jeweiligen Internetseiten informieren. Alles Gute.

E. S.: Eine Einzelfirma (selbständig erwerbend) besteht aus der Geschäftsinhaberin und zwei Angestellten. Einer der Angestellten ist der Ehemann der Geschäftsinhaberin. Muss man hier Kurzarbeit anmelden oder über die SVA?

Marina Huber: Guten Abend. Sie können für den Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin die Kurzarbeitsentschädigung beim zuständigen Amt für Wirtschaft und Arbeit einreichen.

A. W.: Ich bin freischaffender Fotograf. Selbstständig seit 2000. Rechne AHV mit der sva Aarau selber ab. Keine GmbH, keine AG, Einzelfirma ohne Angestellte. Ich habe keine Aufträge mehr. Alle Sportveranstaltungen abgesagt, keine GV, keine Events, keine Aufträge und absolut KEIN Einkommen. RAV hat mich abgewiesen, genauso Amt für Wirtschaft AWA. Stefan Nauer (einer der Experten heute, den ich kenne) hat mir gesagt, dass es eine Entschädigung auch für freischaffende selbstständig erwerbende gibt....

Danilo Martinelli: Guten Abend. Selbständigerwerbende, deren Betrieb geschlossen wurde oder die aufgrund der Absage einer Veranstaltung einen Erwerbsausfall erleiden, werden mit einem Taggeld entschädigt. Dies gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Bitte reichen Sie die Anmeldung bei der SVA Aargau an. Am besten verwenden Sie dafür die Online Anmeldung, welche in wenigen Tagen zur Verfügung stehen wird. Ihr Antrag wird dann geprüft. Besten Dank und alles Gute.

S. K.: Guten Abend, wie sieht es aus mit freischaffenden Fotografinnen? Haben auch diese Anspruch auf Ersatzleistungen? (Viele geplante Produktionen wurden aufgrund des Coronavirus abgesagt). Besten Dank für Ihre Antwort.

Marina Huber: Guten Abend. Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall. Bitte melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an, bei welcher Sie Ihre AHV-Beiträge einzahlen.

M. S.: Kann ich als Inhaber einer GmbH auch Taggeld anfordern oder muss ich Kurzarbeit anmelden aufgrund der starken Ertragsausfälle?

Marina Huber: Guten Abend. Ja, Gesellschafter einer GmbH oder AG, die im Betrieb mitarbeiten und einen Lohn beziehen, können auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/kurzarbeit.html Ich wünsche Ihnen alles Gute.

I. B.: Hallo, ich bin selbständiger Veranstaltungstechniker. Seit dem Veranstaltungsverbot vom 28.2.2020 wurden mir sämtliche Aufträge storniert und es kommen auch keine neuen Aufträge mehr rein. Kann ich Kurzarbeit oder Erwerbsersatz beantragen? Besten Dank, I

Marina Huber: Guten Abend. Selbständigerwerbende, deren Betrieb geschlossen wurde oder die aufgrund der Absage einer Veranstaltung einen Erwerbsausfall erleiden werden mit einem Taggeld entschädigt. Dies gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Bitte melden Sie sich bei der Ausgleichskasse an, bei welcher Sie Ihre AHV-Beiträge einzahlen.

B. D.: Guten Abend ich reinige Privat Wohnungen wo Kinder sind. Da jetzt alle In diesen Wohnungen zuhause sind gehe ich jetzt nicht mehr putzen. Ich bin 59 Jahre alt. Bekomme ich von irgendjemandem jetzt einen Lohn oder müsste ich trotzdem putzen gehen? vielen Dank und freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, wenn Ihre Arbeitgebenden auf Ihre Arbeit verzichten, weil sie selber zu Hause sind, müssen sie Ihnen den Lohn dennoch so bezahlen, wie wenn Sie gearbeitet hätten. Bieten Sie Ihre Arbeit an und weisen Sie Ihre Arbeitgeber darauf hin, dass Sie ansonsten trotzdem den Lohn zu gute haben. Viel Erfolg.

C. M.: Guten Tag Ich habe eine Anstellung auf Abruf und leistete bis anhin monatliche Einsätze in kleinem Pensum. Muss ich mich nun beim RAV anmelden, wenn mein Betrieb auf Kurzarbeit umgestellt hat? Besten Dank!

Stephan Nauer: Für eine Anmeldung beim RAV muss das Arbeitsverhältnis aufgelöst sein, dann können Sie sich als Stellensuchender melden.

R. O.: Guten Abend, mein Arzt hat mir ein Schreiben zukommen lassen das ich Risikopatient. Ich habe es meinem Chef gezeigt und er meinte ich müsse selber wissen was ich mit dem anfangen wolle. Da ich mit vielen FrendenChauffeuren zu tun habe und kein Homeoffice machen kann bin ich jetzt zu Hause. Wie sieht das jetzt aus mit der Lohnfortzahlung aus?

Marco Geu: Hallo. Wenn Sie als Risikopatient zuhause bleiben müssen und Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Lohn zahlt, haben Sie Anrecht auf EO-Taggelder. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Ausgleichskasse.

Y. S.: Guten Abend! Herzlichen Dank für Ihren Einsatz! Ich arbeite im Kt.Thurgau als angestellte Spielgruppenleiterin. Nach der Weisung des Bundes mussten wir den Betrieb schliessen. Meine Chefin sagt, wir hätten keine Ausfallsentschädigung zugute. Stimmt das? Ich bin im Stundenlohn angestellt. Ich bin Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie sich Zeit nehmen, da das Einkommen von mir nötig ist. Vielen Dank und ich wünsche allen alles Gute.

David Aeby: Guten Abend. Auch wenn der Betrieb auf Weisung des Bundes schliessen musste, so ist er dennoch verpflichtet, seinen Angestellten weiterhin den Lohn zu zahlen, denn der Arbeitgeber trägt das wirtschaftliche Risiko einer Betriebsschliessung und nicht die Angestellten. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie im Monatslohn oder im Stundenlohn angestellt sind. Sie können von ihrem Arbeitgeber ihren Durchschnittslohn der letzten Monate vor der Coronakrise einfordern. Ihnen auch alles Gute.

M. E.: Guten Tag. Ich bin Gemüsegärtner und besitze einen Gemüsebaubetrieb mit bis zu 6 Mitarbeitern (in normaler Saison). Meine Umsätze sind um 90-95% eingebrochen. Die momentan 3 Angestellten kann ich weiter beschäftigen. Kann ich von der Ausfallentschädigung/Erwerbsentschädigung des Bundes gebrauch machen? Besten Dank, Marco Etter

Marina Huber: Guten Abend. Für die betroffenen ArbeitnehmerInnen können Sie Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Amt für Wirtschaft und Arbeit. Herzlichen Dank & alles Gute!

C. J.: Leite eine Kita im Kanton Bern. Wir arbeiten reduziert, da weniger Kinder kommen. Kanton verlangt, dass Kita offen ist. Kann ich Kurzarbeit anmelden? Danke

Stephan Nauer: Kurzarbeit infolge Corona muss mit einer behördlichen Massnahme zusammen hängen. Wenn die Eltern aus freien Stücken weniger Kinder schicken, besteht kein Kausalzusammenhang. Das Kant. Arbeitsamt kann aber im Rahmen der "normalen Kurzarbeit" prüfen, ob dies trotzdem ein aussergewöhnlicher Umstand ist. Ich rate Ihnen ein Gesuch einzugeben, dann kann es im Detail begutachtet werden.

s. d. b.: guten abend, ich bin selbständige coiffeuse und habe bezüglich corona erwerbsersatzentschädigung eine frage, von welchem einkommen erhalte ich die Entschädigung? (brutto einnahmen oder steuerbares einkommen oder anhand der ahv beitragshöhe ) falls es anhand des steuerbaren einkommen ist oder der ahv höhe wie bezahle ich die Geschäftskosten wie miete , Strom etc...??

Michael Affentranger: Guten Tag. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor Beginn des Anspruchs, höchstens aber CHF 196.00 pro Tag. Auf Ihre Frage bezogen heisst das, das Einkommen, auf welchem Sie die Beiträge für das Jahr 2019 bei der AHV abrechnen. Der Sinn der Entschädigung ist es, den Lebensbedarf zu decken. Anderweitige geschäftliche Fixkosten müssen z.B. über Kredite finanziert werden. Alles Gute.

B. G.: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann z.B. ein selbständiger Taxifahrer (Einzelfirma) keine Entschädigung beantragen, da sein Betrieb nicht geschlossen werden musste. Auch wenn keine Nachfrage mehr besteht und er grosse Umsatzeinbussen hat. Hätte er eine GmbH, könnte er auch als Betriebsinhaber Entschädigung aus Kurzarbeit erhalten. Ist das richtig? Wenn ja, wäre das aus meiner Sicht skandalös

Adrian Kieffer: Guten Tag. Leider ist dies aktuell korrekt. Ich würde Sie jedoch bitten die Informationen vom Bundesrat der nächsten Tage zu beobachten und bei Veränderungen Kontakt mit Ihrer Ausgleichskasse aufzunehmen. Alles Gute.

V. G.: Guten Abend, ich bin zu 60% bei einer IT Firma angestellt und arbeite momentan im HomeOffice. Mein 60% Lohn wird daher normal ausgezahlt. Seit dem Juni 2019 habe ich eine GmbH im Bereich Handel mit Occasionenfahrzeugen. Ich bin der Innhaber dieser GmbH zahle mir aber im Moment noch keinen Lohn aus. Wegen dem Entschluss des Bundesrats habe ich mein Geschäft geschlossen, durch die Betriebsschliessung habe ich in meiner GmbH einen Verdienstausfall. Werde ich in meinem Fall entschädigt?

Marco Geu: Hallo. Sie haben nur Anrecht auf Leistungen aus der EO, wenn Sie angestellt sind bei Ihrer GmBH. Wenden Sie sich unbedingt an Ihre Ausgleichskasse und klären Sie Ihren Anspruch.

G. C.: Guten Abend, wir arbeiten zur Zeit Kurzarbeit im Geschäft. Da ich zu den Risikopatienten zähle, möchte ich wissen ob ich nun Anspruch auf vollen Lohn habe oder nur 80% wegen der Kurzarbeit, falls die Firma mich den ganzen Monat zu hause lässt.

Stephan Nauer: Für Kurzarbeit muss ein Arbeitnehmer einverstanden sein, ansonsten der Arbeitgeber volle Lohnzahlungspflicht hat. Wenn Sie Ihr Einverständnis gegeben haben, bekommen Sie vom Ausfall nur 80% Lohn.

G. U.: Hallo, meine Kollegin ist selbständige Coiffeuse. Da sie ihe Geschäft schliessen musste bringt sie ihren Sohn nicht mehr in die KITA. Sie muss aber trotzdem den ganze Betrag weiterzahlen bei der KITA! Ist das richtig???

Marco Geu: Hallo. Es kommt drauf an, was mit der Kita vertraglich vereinbart ist. Grundsätzlich müssen Sie keine Leistung bezahlen, die Sie nicht erhalten.

M. S.: Guten Abend, wir (GmbH ohne Angestellte) mussten unseren Sportevent absagen (Spitzensport), der im Sommer geplant gewesen wäre. Gibt es auch für solche Fälle Unterstützungsmöglichkeiten? Herzlichen Dank!

Marina Huber: Guten Abend. Da es sich um eine GmbH handelt, können Sie die Anmeldung beim zuständigen Amt für Wirtschaft und Arbeit einreichen. Diese werden die Anmeldung prüfen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

E. C. F.: Ich werde nächsten Monat vom RAV ausgesteuert. Mein Plan war es, mich per 1. Mai selbständig zu machen. In der aktuellen Situation ist das jedoch ohne grosse Aussichten auf ein Einkommen. Könnte die Rahmenfrist nicht verlängert werden, sofern sie in die aktuelle Corona-Krise fällt?

Martin Brügger: Guten Abend. Der Bundesrat hat die Situation für Arbeitslose hinsichltich ALV-Bezug. Auf Grund der Krise nicht verändert. Ihnen bleibt es offen, weiterhin beim RAV angemeldet zu bleiben und die Vermittlung/Beratung und das Vermittlungssystem weiterhin nutzen zu können. Der Schritt in die Selbständigkeit ist gut zu überlegen und wie sie selbst feststellen, mit Risiken und Investitionen verbunden. Einzelne Kantone bieten kostenlose Beratungsstellen /Fachstellen zur selbständigen Erwerbsaufnahme an. Eine solche Beratung und ein ehrlicher Businessplan ist unbedingt zu empfehlen. Bei rechtzeitiger Einreichung einers Gesuches (in den ersten 19 Wochen der Arbeitslosigkeit könnte auch eine Übernahme des Verlustrisikos mit Taggeldern über die ALV erfolgen - dafür ist es wohl zu spät). Ihnen alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

S. M.: Ich bin bei einer öffentlichen Schule im Bereich ausserschulische Kinderbetreuung im Stundenlohn angestellt. Vertraglich ist ein Pensum von ca. 10 % vereinbart. Bis zu den Sommerferien war ich fix für 3,5 Stunden pro Woche eingeteilt. Weitere Stunden nach spontaner Vereinbarung. Seit die Schulen geschlossen sind, fällt meine Arbeit weg. Lohn wird mir keiner bezahlt und auf Kurzarbeit habe ich keinen Anspruch. Ist das rechtens?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, die Betriebsschliessung fällt in den Risikobereich Ihres Arbeitgebers, deshalb haben Sie Anspruch auf den Lohn für die vereinbarten Arbeitseinsätze. Alles Gute.

B. B.: Ich bin seit einem Jahr in einem Gesundheitszentrum welches eine Gmbh ist, als Fusspflegerin zu 40% im Stundenlohn angestellt. Meine Arbeiten verrichte ich ausschliesslich in Pflegeheimen, welche uns durch die CoronaKrise nicht mehr zugänglich sind. Dadurch kann ich nicht arbeiten. Habe ich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung, wenn ja, in welcher Höhe? Besten Dank

Marco Geu: Hallo. Ja, Ihnen muss auch jetzt Ihr durchschnittlicher Lohn der letzten Monate bezahlt werden.

E. f.: Ich arbeite in der Pflege in einem Kantonsspital. Ich bin Risikogruppe. Seit einer Woche bin ich Beurlaubt. Dürfen erst meine Treueprämieferien oder nichtverplante Ferien oder Überzeiten abgebaut werden?

David Aeby: Guten Abend. Sofern Sie einer Riskogruppe angehören und der Arbeitsplatz im Spital entsprechend für Sie nicht zumutbar ist, dürfen Sie zuhause bleiben und der Arbeitgeber muss Ihnen weiterhin den Lohn zahlen. Er darf Ihnen in dieser Zeit weder Ferien noch Überzeiten abziehen.

J. T.: Guten Abend. Ich hätte per 1. April eine neue Stelle antretten sollen. Nun hat mich der Arbeitgeber informiert, dass Sie den vertraglichen Arbeitsbeginn um mindestens einen Monat nach hinten schieben wollen, da eine Einarbeitung aufgrund der Corona- Krise nicht möglich ist. Habe ich für die Überbrückung dieser Zeit Anrecht auf Arbeitslosengeld und wo könnte ich dieses beantragen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Stephan Nauer: Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, beginnt das Arbeitsverhältnis am 1.4. und der Arbeitgeber ist im Sinne des Annahmeverzugs lohnzahlungspflichtig. Arbeitslosengeld kann nur beansprucht werden, wenn Sie arbeitslos sind und das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist während der Probezeit aufgelöst ist.

D. D.: Guten Abend ich bin als selbständige Übersetzerin/Dolmetscherin (auf eigene Rechnung) tätig, zugleich aber auch bei vielen Kantonen auf Auftragsbasis angestellt. Wie sieht die Unterstützung in meinem Fall aus? Wie muss ich vorgehen, damit meine Leistungen aus der selbständigen und der unselbständigen Tätigkeit berücksichtigt werden? Besten Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse, D.D.

Adrian Kieffer: Guten Abend. Der Anpruch auf die Erwerbsersatzentschädigung gilt nur für die vom Bundesrat bestimmten Betriebe. Sollte sich die Situation vom Bundesrat ändern, finden Sie auf den Internetseiten der Durchführungsstellen neue Informationen.

P. A. E: Guten Abend. Habe einen jährlichen Lehrauftrag 35% an der Universität Bern. Dies ist mein Haupterwerb. Zusätzlich arbeite ich im Nebenerwerb auf Auftrags-, Mandatsbasis für verschiedene Institutionen. Dies sind diese nun im März / April / Mai gestrichen worden. Habe ich Anrecht auf Corona Erwerbsausfallentschädigung? Danke vielmals.

Marco Geu: Hallo. Ja, Sie haben für den ausgefallenen Verdienst Anrecht auf eine Entschädigung. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Ausgleichskasse.

A. G.: Ist bei einem Arbeitswechsel Corona anzusprechen? Was passiert, falls wegen eines Corona bedingten Arbeitsstopps, die neue Arbeit nicht aufgenommen werden könnte? Spricht man dies beim neuen Arbeitgeber an?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, wenn Sie aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, müssen Sie das Ihrem Arbeitgeber melden. Ob Sie bei einem Ausfall während der Probezeit Anspruch auf Lohn haben, bestimmt sich nach Ihrem Arbeitsvertrag, respektive danach, ob eine Krankentaggeldversicherung bestehst. Alles Gute.

D. R.: Unser Verein bietet Kurse und Lehrgänge für Erwachsene an. Nun entfallen Kurse. Die Mitarbeitenden arbeiten im Bereich Erwachsenbildung auf Honorarbasis. Ein Teil der KursleiterInnen sind zusätzlich festangestellt. Ihre Kurshonorare werden via Jahreslohn bei der AHV, PK gemeldet und ist somit versichert. Kann der Verein diese entfallenen Kurshonorare ebenfalls in Kurzarbeit anmelden? Wie ist es für Kursleiter, welche bei uns als Selbständige arbeiten, die AHV nicht über uns beglichen werden?

Stephan Nauer: Die festangestellten Kursleiterinnen können via Kurzarbeitsentschädigung angemeldet werden. Die Selbständigerwerbenden haben neu die Möglichkeit, ihren Ausfall bei der Ausgleichskasse geltend zu machen, bei der sie die AHV abrechnen.

P. B.: Guten Abend, ich bin selbständiger Ergotherapeut. Aufgrund der Covid 19 Verordnung 2 darf ich zwar weiterarbeiten, darf aber keine Risikopatienten und nur dringende Behandlungen durchführen. Daraus resultiert fast 100% Arbeitsausfall. Ich darf also weiter praktizieren, es wird mir aber per Verordnung untersagt, meine Patienten zu behandeln. Ich habe also die Wahl auf alle Einnahmen zu verzichten oder gegen Verordnung Bund und Weisung Berufsverband zu verstossen. Das kann ja nicht sein?

Michael Affentranger: Guten Tag. Anspruch auf die Entschädigung haben Stand jetzt nur Betriebe, die aufgrund der Massnahmen des Bundesrates die Tätigkeit einstellen mussten. Gesundheitseinrichtungen wie z.B. jene von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten zählen momentan nicht dazu. Sollte sich daran etwas ändern, werden die Durchführungsstellen auf den jeweiligen Internetseiten informieren. Alles Gute.

B. B.: Guten Abend, ich arbeite in einer Physiotherapipraxis. Dürfen wir aus Angst vor Ansteckung zu Hause bleiben? Bekommen wir in so einem Fall weiterhin den Lohn oder gilt dies als Arbeitsverweigerung? Vielen Dank

David Aeby: Guten Abend. Sofern Sie nicht einer Risikogruppe angehören, dürfen Sie der Arbeit aus reiner Angst vor einer Ansteckung nicht fernbleiben, sonst kann er Ihnen die Lohnzahlung verweigern und/oder Ihnen kündigen.

R. B.: Ich bin Servicetechniker auf Medizinischen Laborgeräten. Nun hat die Firma Kurzarbeit angemeldet! Jetzt will unser Chef, dass wir zuerst unsere Überzeit und die Ferien vom letzten Jahr abauen! Jedoch auf eine komische Art, das heisst wenn ich eine Leerzeit habe, gerade nichts zu tun für z. B. für 3 Std. soll ich meine Überzeit abbauen und nachher meine Ferien also Stundenweise.! Aber Gleichzeitig erreichbar sein für unsere Kunden! Dies kann es doch nicht sein?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, normalerweise muss ein Arbeitgeber Ferien mit einer längeren Vorlaufszeit anordnen. In dieser speziellen Situation kann man aber von Angestellten verlangen, dass sie Überstunden abbauen und Ferien vom letzten Jahr beziehen. Allerdings ist es nicht zulässig, die Ferien tage- oder stundenweise abzubauen. Alles Gute.

E. D. M.: Mein Sohn ist Airbnb-Gastgeber. Seit dem Corona-Virus hat er keine Gäste und somit kein Einkommen mehr. Kann er beim Bund Entschädigung beantragen ?

Stephan Nauer: Massgebend ist der Status gegenüber der AHV. Eine Anspruchsprüfung auf Erwerbsausfallentschädigung infolge Corona ist nur möglich, wenn er als Selbständigerwerbender Einkommen abrechnet.

R. I.: Guten Abend wir sind ein Familienbetrieb im Bereich Wohnmobilvermietung und Ferienhausvermietung in Sardinien. Der Frühling ist für uns eines der wichtigsten Zeiten (Ostern, Früühlingsferien Ofingsten). Wir waren in dieser Zeit bereits ausgebucht und nun durch den Coronavirus wurde alles storniert. Wir brauchen dringend Hilfe. Können wir uns fürs Taggeld anmelden? besten dank

Marco Geu: Hallo. Als Betrieb sollten Sie in diesem Fall Kurzarbeit anmelden, sofern Sie bei Ihrer Tätigkeit der Schweizerischen Gesetzgebung unterstehen.

C. K.: Guten Abend ich arbeite Stundenweise in einer Bar die niöun logischerweise schliessen musste. Nun habe ich mich beim RAV Winterthur angemolden. Nun sagt mein Berater das ich wie gewöhnlich 10-12 Bewerbungen schreiben muss,obwohl ich wieder in der Bar arbeiten kann sobald die Kriese vorbei ist. Muss ich tatsächlich die Bewerbungen schreiben?

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, Sie müssen wohl diese Anordnung befolgen. Würden Sie eine andere zumutbare Stelle finden, wäre es zulässig, Sie zu verpflichten, diese anzunehmen. Alles Gute.

B. S.: Guten Abend ich habe eine Ballettschule. Viele meiner Lehrer haben einen Vertrag auf Abruf. Sie unterrichten aber ein fixes Pensum seit Jahren und auch bis zu den Sommerferien ist die Stundenanzahl klar zugesagt.Ich zahle AHV etc. ein. Kann ich Kurzarbeit für sie beantragen? Wenn nein, was können sie resp. ich für sie machen? Und wo soll man sich melden? Vielen Dank!

Gabriela Baumgartner: Guten Abend, melden Sie Kurzarbeit an. Zuständig ist das kantonale Amt für Arbeit. alles Gute.

A. F.: Guten Abend, kann mir der Arbeitgeber zu diesen Zeiten des Coronavirus kündigen, wenn ich aus eigener Sicherheit (und auch zur Sicherheit der Mitarbeitenden) zu Hause bleiben würde? Ich muss jeden Tag mit den ÖV's (Zug und Bus) zur Arbeit. Leider habe ich nicht die Möglichkeit Home Office zu machen noch hab ich den Fahrausweis. Wie sieht das aus?

David Aeby: Guten Abend. Sofern Sie nicht zu einer Risikogruppe gehören und an Ihrem Arbeitsplatz die Schutzmassnahmen des Bundes umgesetzt werden (mind. 2 Meter Abstand zu anderen, Möglichkeit, die Hände zu desinfiszieren), dürfen Sie der Arbeit nicht fernbleiben, sonst kann ihnen der Lohn verweigert und/oder gekündigt werden. Suchen Sie aber das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber, dass Sie nicht zu den Stosszeiten den ÖV benutzen müssen (also z. B. später zur Arbeit und nach hause gehen).

S. D.: Eine Gesellschafterin, die bei der AG angestellt ist, kann man sie bei KA anmelden? Für welchen Betrag? Wieviel Prozent KA entspricht der Pauschalbetrag? Und wir die Differenz normal ausbezahlt?

Stephan Nauer: Seit dem letzten Bundesratsbeschluss vom 20.3. ist eine Anspruchsstellung auf Kurzarbeit möglich. Die weiteren Details müssen anhand Ihrer Angaben gegenüber dem Kant. Arbeitsamt näher geprüft werden.

V. v. R.: Ich bin Teilinhaberin einer Physiotherapiepraxis und Fitnesscenter, gleichzeitig bin ich von dieser GmbH angestellt. Wird mein Antrag Für Kurzarbeit gleich behandelt wie der meiner Mitarbeiter. Und wer kommt für den Umsatzausfall auf?

Martin Brügger: Guten Abend. Arbeitgeberähnliche Funktionen einer GmbH , wie Ihre, können neu über die Kurzarbeitsabrechnung geltend gemacht werden. Der Ansatz ist durch den Bundesrat mit einem Maximal-Betrag definiert worden und dient nicht dem Umsatzausfall, sonder soll einen Beitrag zur Erhaltung eines intakten Produktionsapparates dienen.. (Auszug aus der Zielsetzung gemäss Kreisschreiben). Ihnen alles Gute und freundliche Grüsse

P. P.: Guten Abend, ich bin ein wenig verunsichert. Ich habe eine Herzinsuffizienz und zu Hause eine 2 1/2 Jahre alte Tochter mit einem angeborenen Herzfehler. Ich arbeite in einer Lackfabrik und bin seit einer Woche zu Hause da ich ein Arztzeugnis habe. Jetzt erwartet aber mein Arbeitgeber von mir dass ich morgen wieder arbeiten gehen. Bin ich dazu verpflichtet oder kann ich mich auf mein Zeugnis berufen? Danke Ihnen für Ihre Antwort.

Marco Geu: Hallo. Wenn Sie ein gültiges Arztzeugnis haben, das Ihre Krankheit bestätigt, müssen Sie grundsätzlich nicht arbeiten, es sei denn, Ihr Arbeitgeber zweifelt Ihr Zeugnis an. Dann müssen Sie das Gesprächt mit Ihm suchen. Wenn Sie aber "gültig" krankgeschrieben sind, haben Sie für eine bestimmte Zeit Anrecht auf Ihren Lohn oder Leistungen der Krankentaggeldversicherung.

E. L.: Unser Arbeitgeber möchte vom ganzen Team die Zustimmung, dass die Löhne (aber nicht das Pensum) ab April um 20% gekürzt wird. Falls das Team nicht zustimmt, werden sie per Ende März mehrere Kündigungen aussprechen müssen. Wir haben dies gestern erfahren und müssen uns bis Ende Woche entscheiden. Was sind unsere rechtlichen Möglichkeiten als Team und individuell?

Stephan Nauer: Kurzarbeit ist richtigerweise nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmenden möglich. Aber dabei muss die Arbeitszeit verkürzt sein und NICHT nur die Löhne. Machen Sie den Arbeitgeber auf seine Lohnzahlungspflicht aufmerksam.

M. W.: Guten Abend. Meine Tochter arbeitet 50 % und hat 2 Schulpflichtige Kinder zu denen ich normalerweise schaue. Da dies im Moment nicht möglich ist, ich bin 73 Jahre, macht sie Homeoffic. Kann der Arbeigeber ihr dies verbieten, und sie zwingen im Büro zu arbeiten? Die Arbeit lässt sich gut im Homeoffic erledigen. Freundliche Grüsse M. Wentzel

David Aeby: Guten Abend. Egal ob die Möglichkeit zu Home Office besteht oder nicht, Ihre Tochter hat das Recht zuhause zu bleiben, wenn Sie schulpflichtige Kinder betreuen muss und kann für diese Zeit weiterhin den Lohn bzw. ab dem vierten Abwesenheitstag Corona Erwerbsersatz fordern. Fragen Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse ihrer Tochter für weitere Informationen nach.

A. K.: Ich arbeite seit September 2019 als Hallenbadaufsicht im Stundenpensum von 8 Stunden in der Woche. Nun musste das Hallenbad auf bundesrätlicher Weisung bis auf weiteres geschlossen werden. Habe ich Anrecht auf Lohnausfallzahlungen? Wenn ja, wie hoch sind diese?

David Aeby: Guten Abend. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Kurzarbeitsentschädigung anzufordern. Dies wäre dann 80% ihres gewöhnlichen Lohnes. Falls ihr Arbeitgeber keine Kurzarbeitsentschädigung anmeldet, haben Sie weiterhin den Anspruch auf ihren gewöhnlichen Lohn von ihm.

L. B.: Ich bin arbeitslos und falle in Kürze aus der Arbeitslosenversicherung raus. Jetzt finde ich sowieso keine Arbeit wegen der aktuellen Situation. Ist es möglich, Geld vom RAV zu verlängern?

Martin Brügger: Guten Abend. Nach der sogenannten Aussteuerung sind die möglichen Taggelder durch die Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft. Eine mögliche Verlängerung (z.B. eine neue Rahmenfrist) gibt es nur, falls genügend Beitragszeiten durch sogenannte Zwischenverdienste erwirtschaftet wurden. Das kann die Arbeitslosenkasse (ALK) feststellen. Falls eine finanzielle Notlage besteht, bleibt wohl oder übel nur die Anmeldung bei der Sozialbehörde der Gemeinde. Zur Vermittlung kann man weiterhin beim RAV angemeldet bleiben. Ihnen alles Gute und freundliche Grüsse, Martin Brügger

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