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Ihre Fragen Expertenchat: Die Rechte von Heimbewohnern und ihren Angehörigen

Vier Expertinnen und Experten beantworteten Ihre Fragen. Hier geht es zum Protokoll.

Fachpersonen im Live-Chat

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Gabriela Baumgartner
Rechtsexpertin «Kassensturz/Espresso»

Marisa Lenherr
UBA Fachkommission Zentralschweiz, ehemalige Leiterin Pflegedienst in einer Psychiatrie

Jürg Naef
UBA Fachkommission Nordwestschweiz, Arzt FMH für Allgemeinmedizin, spezialisiert auf Geriatrie

Daniel Rosch
Prof. Dr. iur. Hochschule Luzern (Schwerpunkt Kindes- und Erwachsenenschutz), dipl. Sozialarbeiter

Protokoll

Könnten nicht Stellen geschaffen werden für Mensch mit Herz ohne Fachausweis, die Zeit mit Bewohnenden verbringen. Anstellung 20-40% ähnlich eines Peers. Spazieren gehen, spielen, beschäftigen, dann hätte das Fachpersonal mehr Zeit für die schwierigen Fälle. Es braucht beides Fachpersonal und Personal mit Herz und Zeit.

Marisa Lenherr: Es gibt bereits jetzt sehr viele freiwilligen HelferInnen, die das Pflegepersonal unterstützen. Sie machen Botengänge, spazieren mit den BewohnerInnen, lesen vor oder spielen.

Guten Abend Frau Baumgartner und Team Diese Sendung war sehr wichtig und zeigt auf wie es auch in den Behindertenheimen zu und her geht. Mein mehrfach schwerbehinderter Sohn (30ig jährig) wird zu wenig/kaum bewegt. Kommt nicht jeden Tag raus an die frische Luft. Die Frage, ob und wie oft behinderte Menschen pro Tag bewegt werden wurde mir bisher nicht beantwortet. Weder die KESB, noch die EPI Klinik, noch der Wagerenhof noch das Tobias Haus, wo mein Sohn lebt geben mir zu diesem Thema Auskunft. Die KESB meinte das gehörte zur Menschenwürde und die Heimleitung sei dafür verantwortlich. Im Gesetz ist das Thema nicht geregelt. (Fehler!!!) Wie wir gerade gesehen haben in diesem Beitrag über Pflegeheime mit Demenz und in der Psychiatrie, hat das Personal keine Zeit. Bewegung in der Natur und draussen sind das A und O für die Gesundheit und Erhaltung der Beweglichkeit. Gibt es dazu eine Regelung? Oder ist es in Ordnung, dass die Bewohner nicht jeden Tag ordentlich bewegt werden draussen an der frischen Luft? Was kann man tun? Vielen DAnk und Grüsse

Gabriela Baumgartner: Eine Institution schliesst einen Betreuungsvertrag mit der Patientin oder ihren Angehörigen ab. In diesem Vertrag müssen diese Punkte – Aktivität, Bewegung – geregelt sein. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Hallo mein Vater ist seit ca. 2 Jahren im Pflegeheim in 8887 Mels. Meine altere Schwester Margrit die auch in Mels wohnt hat in schon vorher immer mit Essen etc. betreut. Jedoch ich habe meinem Vater wo er noch in sein Haus wohnt jeweils das Haus 1 bis 2x im Monat gereinigt etc. Das war meiner Schwester Margrit Zuwenig, sodass wir uns seither nicht mehr kontaktiert nur noch zum wichtigsten. Ich und mein Ehemann besuchten den Vater jeweils 1x pro Woche im Pflegheim . Jetzt zu meiner Frage bin ich nicht berechtigt vom Pflegeheim die Kopie zu erhalten vom Pflegebericht und deren Kosten etc. wenn meine Schwester die Vollmacht hat davon was wir vermuten. Wir haben sie x mal gefragt und sie weigert sich diese uns jeweils eine Kopie zu geben. Auch wenn wir das Pflegeheim ohne die Schwester Margrit zu informieren erhalten ich auch keine Berichte etc. Ich Danke im voraus auf Ihre Antworten. freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Es kommt darauf an, wer Ihr Vater als Vertrauensperson angegeben hat. Wenn er Ihre Schwester angegeben hat, so müssen Sie sich wohl oder übel an sie halten.

Guten Abend Anfang Novemnber letzten Jahres wurde ich notfallmässig hospitalisiert im Schaffhauser Kantonsspital. Nebst Corona hatte ich massive Blutdruckprobleme, zu meiner Person: weiblich, 63 Jahre alt, seit Jahren auf Blutdrucksenker angewiesen. Am ersten Abend war ich im Notfall bis gegen 01.oo Uhr des nächsten Tages und wurde gut versorgt. Danach wurde ich stationär aufgenommen. Auf Station war ich dann eigentlich gut betreut bis ich am ersten Abend auf Station eine kleine blaue Pille zur Einnahme bekam. Diese löste bei mir totale Albträume und Horrorvisionen aus welche mich heut noch quälen. Trotz mehrmaligem Nachfragen bekam ich weder von der Pflegekraft die mir das Medikament brachte noch von der Aertztin Auskunft darüber was es für ein Medikament war. Wie kann ich diese Info noch erhalten? Darf eine Aertztin ohne genaue Vor Info etwas verabreichen? Vielen Dank für eine Rückmeldung und einen guten Abend

Gabriela Baumgartner: Als Patientin haben Sie ein Einsichtsrecht in Ihre Krankenakte. Schicken Sie dem Spital ein schriftliches Gesuch um Akteneinsicht. Sie müssen das Gesuch nicht begründen. In der fraglichen Nacht hätte man Sie darüber informieren müssen, um welches Medikament es sich handelt.

Guten Abend Meine Frage zur heutigen Sendung: Wie kann ich in meiner Patientenverfügung festhalten, dass ich im Fall einer Demenz nicht in die Psychiatrie verlegt werden möchte oder sedierende Medikamente erhalten möchte? Wird dieser Entscheid getroffen, möchte ich mein Leben beenden. Wie kann ich diesen Willen durchsetzen, aktive Sterbehilfe? Besten Dank für Ihre Antworten

Daniel Rosch: Sie können in einer Patientenverfügung die Zustimmung zu medizinischen Massnahmen erteilen oder darauf hinweisen, welche medizinischen Massnahmen Sie nicht angewendet haben möchten. Dem ist Folge zu Leisten, soweit es rechtlich erlaubt ist. Aktive Sterbehilfe ist jedoch nicht erlaubt und kann auch nicht mit einer Patientenverfügung «angeordnet» werden. Zudem lohnt es sich mit einer Gesundheitsfachperson auszutauschen, um möglichst gut informiert zu sein, was Sie möchten oder eben nicht möchten.

Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Mutter ist 94 Jahre alt/jung. Seit einer Rückenoperation hat sich die Demenz einwenig verstärkt. Zuerst hatten wir Sie nach der Operation in einem Altersheim/Ferienbett. Dort mussten wir sie jedoch nach zwei Wochen in der Nacht abholen, weil sie vollkommen verwirrt nicht zur Ruhe kam und das Heim uns anrief, weil sie nicht mehr weiter wussten. Wir brachten unsere Mutter noch in der Nacht nach Hause und bereits vor der Haustüre war sie wieder ansprechbar. Seit dem haben wir eine 24 Stunden Betreuung und sie ist zu Hause. Probleme bereiten uns jedoch die Nächte, weil sie dort sehr unruhig ist und damit auch die Betreuung an den Anschlag kommt. Seit einigen Wochen haben wir nun noch eine zweite Person eingesetzt, aber es wir immer schwieriger jemanden zu finden. Das Problem sind also die Nächte, so haben wir alles versucht, doch sobald wir Medikamente geben, verschlimmert es sich. Wie sollen wir uns verhalten? Was können wir machen oder ihr geben, damit alle eine Nachtruhe haben. Wo können wir uns beraten lassen? Von Demesta bis Baldrian wurde alles versucht, doch dies verschlimmert die Nacht nur.

Jürg Naef: Wenn sie mobil ist wäre eine körperliche Aktivität tagsüber möglicherweise dazu geeignet, dass sie abends entsprechend müde und somit ruhig ist. Wenn dies nicht möglich ist, wäre einer medikamentöse Sedierung mit Leponex (zB 12,5 – 50 mg) probatorisch angezeigt.

Ich pflege meine Frau schon seit ca.10 Jahren seit einem eptilepischen Anfall ist sie totalpflegebedürftig. Sie kann nicht mehr reden ist inkontinent. Mit der Spitex zusammen ist es mir möglich meine Frau zu Hause zu pflegen. Dafür bezahle ich einen Kostenbeteiligubg von Fr. 15.35 pro Tag in einiges was wir zur Pflege brauchen muss ich selber bezahlen. Ich werde für meine Pflege von Bund und Kanton bestraft. Dabei ist eine Pfege zu Hause das günstigste was es gibt. Man müsste so rasch wie möglich die Demenz Betreuung zu Hause mit dem System Kanton Luzern rasch schweizweit einführen.

Marisa Lenherr: Im Kt. Luzern gibt es ein Pilot-Projekt zum Thema «Entschädigung für betreuende Angehörige». Ich bin mir sicher, dass dies eine gute Sache ist und hoffentlich bald schweizweit übernommen wird.

Mein Vater ist dement, seit 2 Jahren im Altersheim. Körperlich total fit. Anfang Dez. hat sich sein Zustand verschlechtert, sprich er hat andere Bewohner vermehrt gestört und meine Mutter wurde in der Cafeteria von ihnen sowie deren Angehörigen „schräg“ angeschaut. Das führte dazu, dass sie sich nicht mehr in die Cafeteria traut. Seit da bekommt er auch Beruhigungstabletten. Und kann mittlerweile kaum noch aufstehen. Aber er ist natürlich ruhig gelegt. Meine Mutter wird sporadisch durch die Stationsschwester informiert-aber nur durch Nachfrage. Selten proaktiv. Sie wurde auch noch nie gefragt, ob es ok sei, wenn mein Vater diese Medis bekommt. Wir trauen uns auch kaum, dies im Altersheim zu bemängeln-wir müssen ja froh sein, dass er dort sein kann. Vor Weihnachten wollten sie ihn nämlich auch in eine psychiatrische Klinik einweisen-das hat aber meine Mutter kaum verkraftet so kurz vor Weihnachten. Nie hat der Heimleiter mal ein Wort mit jemandem von uns gesprochen. Das finde ich nicht in Ordnung. Ich wäre der Meinung, dass man zusammen über die Vorgehenserreden sollte. Aber wir wollen den Betreuenden nicht in den Rücken fallen, die sind ja auch unter Druck und geben sicherlich ihr Bestes. Was können wir am besten machen? Haben Sie uns einen guten Rat? Vielen Dank und beste Grüsse

Marisa Lenherr: Ich kann Ihnen den Rat geben, suchen Sie baldmöglichst das Gespräch mit der Heimleitung, am Besten zusammen mit der Pflegedienstleitung. Diese sind angewiesen auf Rückmeldungen. Bereiten Sie sich vor, was sie gerne gerne ändern möchten, aber auch was Sie positiv in der Pflege sehen.

Guten Abend, ist es rechtlich in Ordnung dass während einer Isolation die Angehörigen nicht zum Besuch zugelassen werden? Könnte man allenfalls zusammen mit einem Rechtsexperten einen Besuch erzwingen? Danke für Antwort

Gabriela Baumgartner: Die Klinik müsste medizinisch nachvollziehbar begründen können, weshalb Besuche nicht zugelassen werden. Einschränkungen beim Besuchsrecht sind vorstellbar, wenn sie dem Patienten schaden oder wenn der Patient andere gefährdet. Ein generelles Besuchsverbot halte ich nicht für zulässig.

Wie kann eine demenzkranke Person verhindern, dass sie am Fernsehen gezeigt wird (insbesondere Bilder aus dem Spital)?

Jürg Naef: das könnten wohl nur die Angehörigen – und nur, wenn sie zuvor darüber informiert werden.

Ich bin seit drei Monaten wöchentlich 2 bis 3x pro Woche auf Besuch in der Alterspsychiatrie in St. Urban... das Personal sitz vor den Comptern und einige gamen andere sitzen mit ihrem Handy im Stationszimmer, und das schlimmste – sie finden es nicht mal nötig die Türe zu schliessen. Eine Besprechung mit einem Arzt ist gar nicht möglich, man wird schon beim Anfragen abwimmelt. Das mit der Überlastung kann ich nicht bestätigen, es ist einfacher, die Patientin an den Esstisch zu setzen, morgens um 9.30h und dort bleiben sie bis das Mittagessen kommt. Es hat aber sieben Pflegefachfrauen und Männer im Stationszimmer.... gegrüsst wird nicht, wenn man kommt, Auskünfte sind ungenau oder man erhält gar keine Auskunft. Die Patientin, die ich besuche wird so vollgepumpt mit Medis, aber Auskunft, wie Frau Baumgartner das erklärt hat, gibt es nicht. Wenn ich je in die Alterspsychiatrie muss, werde ich mich erschiessen. Ich glaube das Gejammer mit der Überlastung schlicht weg nicht mehr. Ist einfach nur tragisch. Die Ärzte sprechen unsere Sprache nicht, wie soll da ein «Gefühlsgespräch» möglich sein??? Das Hilfspersonal benimmt sich so als ob ihnen die Klinik gehört und sie kommandieren auf der Abteilung herum, aber immerhin jemand der mit den Leuten spricht, einfach nur unwürdig und traurig.

Marisa Lenherr: Gut wäre, wenn Sie Ihr Anliegen an die Klinikleitung anbringen. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem entsprechenden Stationsarzt oder Stationsleitung schon das Gespräch gesucht haben. Sollten Sie da nicht gehört werden, (was ich nicht hoffe) schreiben Sie einen Brief an die Klinikleitung.

Nach 40 Jahren Arbeit im Gesundheitswesen: eigentlich gibts nur eine Frage: woher die Leute nehmen? Es liegt weder an der Ausbildung, noch am fehlenden Wille, es gibt schlicht viel zuwenig Leute die in der Pflege arbeiten wollen. Da nützt auch eine Bundeshausdemo nichts. Jammern und lamentieren über all die Mängel hilft nicht weiter. Darum nochmals, woher sollen die benötigten Leute kommen? Nur wenn wir darauf eine Antwort finden kommen wir ev einen Schritt weiter. Pflegeinitiative umsetzen wäre ein Fundament!!!

Marisa Lenherr: Danke für Ihren wertvollen Beitrag. Das sehe ich genau so. Ich bin mir sicher, dass unsere Anliegen mit der Pflegeinitiative, endlich im Bundesrat angekommen ist.

Guten Abend Habe gerade den Bericht «Demenz» gesehen und erschreckende Parallelen zu meinem im November 2022 verstorbenen Vater festgestellt. Stichwortartig: Eintritt ins Heim in Luzern (Demenzabteilung). Dort wurde er übergriffig und man steckte ihn mit Polizei Eskorte ins St.Urban. Dort wurde er regelrecht «zugeballert», sass fortan im Rollstuhl und konnte kaum noch einen Satz sagen. Nach zwei Wochen Psychiatrie notfallmässige Einweisung ins Spital Langenthal in welchem er nach einigen Tagen verstarb. Mich macht das so unglaublich wütend wie da mit Menschen so unwürdig umgegangen wird und dies bestimmt nicht mit rechten Mitteln. Ich möchte nun eine Aufarbeitung. Meine Frage: Was kann ich alles an Akten einfordern und für welche Dokument habe ich das Recht als Sohn? Wie gehe ich da vor? Werde auch noch eine Mail an den Kassensturz senden welcher detaillierter sein wird. Mit freundlichen Grüssen

Daniel Rosch: Sie können in die Akten Einsicht nehmen, wenn sie dieses begründen (sog. besonders schützenswertes Interesse). Dafür schreiben Sie ein Gesuch, das beantwortet werden muss.

Meine Schwiegermutter wurde im Heim aus versehen aus dem Rollstuhl fallen gelassen. Sie brach dich dabei den Oberschenkel. Was müssen wir als Angehörige unternehmen? Die Kosten übernimmt ja die Krankenkasse.

Gabriela Baumgartner: Es stellt sich die Frage, ob die Pflege Sorgfaltspflichten verletzt hat. Sie haben das Recht, Tagesrapporte zu verlangen. So können Sie nachvollziehen, wie es zu diesem Unfall gekommen ist. Suchen Sie das Gespräch mit der Heimleitung. Sollten Sie über das Resultat nicht zufrieden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für das Alter wenden und sich dort beraten lassen (www.uba.ch).

Habe keine ? sondern seit 6 Jahren Erfahrung in dieser Thematik als Direktbetroffener einer Demenzkranken Person. Habe vor Jahren selber Medikamentenabgabe überwacht und 1x durchgegriffen mit Erfolg. Heute erhält diese Person von mir persönlich vorgeschlagen und mit Apotheker plus Einwilligung des Heimarztes sog. Cannabis-Tropfen und zwar 3x2 Tropfen täglich. Gute Resultate und Rückmeldungen vom Pflegepersonal !!! Somit wäre es an der Zeit, endlich von diesen Neuroleptikas etc. Abstand zu nehmen und dank der Freigabe durch das BAG ab 1.Aug.2022 vermehrt auf Cannabis in minimalster Konzentration zu setzen. Apotheke Fankhauser in Langnau/kt.BE ist federführend und hat über 14 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet. Es existiert sogar eine Ministudie zum Thema Altersheim mit Demenz/Alzheimer-Patienten ---> ist auf Englisch und einsehbar. Mit Gruss

Marisa Lenherr: Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Vielleicht hilft sie anderen Betroffenen auch.

Sehr geehrte Damen und Herren Mich bewegen zwei Sachen. Zum einen bedaure ich sehr, dass dieser Herr aus dem Pflegeheim, diesen leidvollen Weg gehen musste. Ich hoffe so, er wird nun in seinem ehemaligen Pflegeheim kompetent und der Herzlichkeit und dem Verständnis betreut, welches er verdient hat. Zum andern möchte ich Ihnen schreiben, ich mache selbst eine Ausbildung zur Aktivierungs- und Betreuungskraft. Inhalte dieser Ausbildung sind je zwei mal ein Praktikum in einem APH. Meine Zeugnisse davon sind hervorragend, doch aus finanzieller Sicht, ist es momentan nicht möglich, eine Anstellung zu vergeben. Zum einen fehlen FAGE und Pflegefachpersonal im Gesundheitswesen, doch soll dieses Personal auch noch Aktivierung gestalten, damit man das Aktivierungspersonal einsparen kann?! Vielen Dank für Ihre Antwort Freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Vielen Dank für Ihre wertvolle Rückmeldung.

Guten Abend Frau Baumgartner Mit grossem Interesse haben wir die Sendung verfolgt. Mein Vater ist in einem Demenzheim, das uns pro Monat CHF 5'000.-- kostet. Weitere CHF 5'000.-- bezahlt der Kanton. Der Betrag bezahlen eir gerne, ich frage mich jedoch, was mit diesem stolzen Betrag alles finanziert wird. Freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Danke für Ihre Frage. Zu Heimfinanzierungen kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich an die Ombudsstelle für das Alter (www.uba.ch). Dort wird man Sie beraten können.

hallo mein freund ist zwar noch kein senior, (34) aber er wird in der psychiatrie jetzt genau auch mit dem resperidon behandelt, was ich bereits auch schon bemängeld habe zudem auch noch mit div anderen neuroleptikas , was soll ich tun?

Daniel Rosch: Die medizinische Behandlung bedarf einer Aufklärung des Patienten oder der Patientin. Der informierte Patient oder die informierte Patientin kann dann der medizinischen Massnahme zustimmen. Sie kann sie jedoch auch ablehnen. Gegen den Willen eines Patienten oder einer Patientin kann nur im Rahmen einer Notfallsituation oder einer fürsorgerischen Unterbringung Medikamente verordnet werden. Im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung kann Beschwerde eingelegt werden; ansonsten kann der Patient oder die Patientin auch eine Vertrauensperson beiziehen, die im Rahmen der ärztlichen Aufklärung über Sinn und Zweck der Massnahme nachfragen darf. Ist Ihr Freund gefährdet, kann auch eine Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gemacht werden.

Tip für Demenz Patienten Nursery Home carewell in Phuket Antita Somani Inhaberin Schweizer Führung. Mein Mann , Alzheimer Demenz Patient lebt seid 1 Jahr im Heim . Liebevolle und professionelle Betreuung. Liebe Grüsse

Marisa Lenherr: danke für Ihre Rückmeldung

Warum wird immer nur von den Pflegefachpersonen HF gesprochen. Nicht diese machen die Hauptarbeit, sondern die Pflegehelfer,innen und die Fages. Und alle Medis die verabreicht werden, laufen über den Arzt. Das Heim setzt das um was der Arzt verschreibt. Es wäre gut, alle die über dieses Thema diskutieren/reden, sollten mal 24 Std. in ein Altersheim auf der Pflege Einblick nehmen und Mitarbeiten.

Marisa Lenherr: Danke für Ihre Rückmeldung. Das sehe ich auch so, nur das Zusammenarbeiten aller Berufsgruppen ergibt eine angepasste Betreuung für die Menschen in allen Institutionen.

Guten Abend Falls Zwangsmassnahmen angeordnet werden,ist dann regelmässig die Verhältnismässigkeit zu prüfen, bzw. abzuklären, ob nicht weniger weit gehende Massnahmen ausreichend wären? Sind diese Abklärungen zu protokollieren und den Angehörigen mitzuteilen? Besten Dank und freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Bewegungsbeschränkende Massnahmen sind zu protokollieren und – wie Sie richtig schreiben – regelmässig auf ihre Notwendigkeit und ihre Verhältnismässigkeit hin zu prüfen. Bei der Anordnung ist der Patient anzuhören, darüberhinaus sind Angehörige zu informieren.

Wie viele Pflegepersonen empfehlen Sie in einem Heim pro 10 Gäste? Gibt es Vorgaben? Und wie viele nachts? • Welche „Sicherungsmassnahmen“ (Schranken bei Betten, an (Roll-)Stühle fixieren) usw. sind sinnvoll? • Welche Aktivierungs-/Mobilisierungsmassnahmen der Gäste darf ich von der Pflege erwarten? Ich bin mir des Fachkräftemangels durchaus bewusst und weiss, dass die Idealsituation wohl stark von der Realität abweicht, möchte mit meinen Fragen mehr anderen betroffenen Angehörigen Anhaltspunkte geben.

Marisa Lenherr: Das ist schwierig zu sagen. Das hängt vom Pflegeaufwand ab. Bei geringen Pflegeaufwand wird weniger Personal gebraucht, unter Umständen braucht es für eine Zeitlang eine «eins zu eins» Betreuung. Die ganze Situation hängt vom Stellenschlüssel des jeweiligen Heimes ab. Auch was die Sicherheit der Bewohner betrifft, muss in der jeweiligen Situation bestimmt werden was am Besten ist. Ich denke, dass die Pflegenden ihr Bestes geben um die BewohnerInnen zu aktivieren.

Meine Mutter ist dement und vorallem während der Nacht extrem aktiv. Sie halluziniert und ist unglaublich unruhig mit ständigem Drang etwas zu arbeiten. Seit etwa zwei Wochen bekommt sie Demestas, was ihr aber überhaupt nicht hilft, sondern ehe eine paradoxe Wirkung hat. Sie hat immer noch Halluzinationen ist die ganze Nacht aktiv und nachts schwer unter Kontrolle zu halten. Nun werden wir in dieser Woche ein Gespräch mit der Heimleitung und ihrem Hausarzt haben. Sie möchten mit uns eine Lösung finden und haben eine eventuelle Unterbringung während zwei oder drei Wochen in einer Psychiatrie angedeutet. worauf muss ich achten? Was gibt es für Alternativen? Ihr Beitrag macht mir Angst. Es ist mir bewusst, dass dies nicht so laufen muss, aber es kann durchaus passieren. Für ein kurzes Feedback bin ich Ihnen dankbar. Besten Dank! Freundliche Grüsse

Jürg Naef: Die Abgabe von Bezodiazepinen (wie zB Temesta) ist leider häufig. Allerdings scheint ihre Mutter für die Nacht ein Sedativum zu benötigen. In dieser Situation würde ich die Einnahme von Leponex (in tiefer Dosierung in Erwägung ziehen. Alternativ wäre ein Versuch mit deutlich ermüdender körperlicher Aktivität tagsüber angezeigt, damit sie abends müde ist. Dies würde aber das (zt fehlende) Personal stark beanspruchen.

Darf die Heimleitung bzw. der Arzt/Ärztin die Medikamentierung meines Vater zurückhalten?

Daniel Rosch: Der Patient muss die Zustimmung erteilen zu medizinischen Massnahmen. Er muss über die Gründe, den Zweck, die Modalitäten, Risiken, Nebenwirkungen und Kosten aufgeklärt werden. Wenn ein Patient aber darüber nicht mehr entscheiden kann (urteilsunfähig), sieht das Gesetz vor, dass bestimmte Angehörige die Zustimmung erteilen können, wenn keine Patientenverfügung gemacht wurde.

Ich frage mich, ob ich mit einer Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag rsp. einer beglaubigten Generalvollmacht meiner Eltern gegen die Entscheide, Einweisungen, Medikamentenabgabe rsp. den Zurtritt erwirken kann, sollten meine Eltern so behandelt werden, wie Herr Müller. Danke für die Antwort.

Gabriela Baumgartner: Eine Patientenverfügung ist ein gutes Instrument, damit eine Heimleitung Sie als Angehörigen informieren und in Entscheide mit einbeziehen muss. Ich wünsche Ihnen natürlich, dass es nie soweit kommen mag.

Meine Mutter war mit 95 auf einer Demenzabteilung als ein 70 jähriger Mann auf die Abteilung kam. Der Mann war noch so kräftig und in seiner Demenz unberechenbar wenn er zum Beispiel Stühle herumtrug dass die alten Menschen stark gefährdet waren. So waren wir alle erleichtert dass er auf eine Psychiatrie verlegt wurde. Die Pflegenden verdienen unsere höchste Anerkennung

Marisa Lenherr: Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich erlebe das in meiner Tätigkeit auch so.

Guten Abend – können die Pflegeheim einfach Medikamente verabreichen ohne Einverständnis vom Patienten oder Angehörigen? Kann man sich dagegen wehren als noch zurechnungsfähiger Patient?

Daniel Rosch: Nein, das dürfen sie nicht. Medizinische Massnahmen ohne die Einwilligung des Patienten oder der Patientin verletzten die Persönlichkeitsrechte und können auch strafrechtliche Folgen haben. Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist einzuwilligen, kann eine Patientenverfügung helfen oder das Gesetz erlaubt bestimmten Angehörigen, dass diese die Zustimmung erteilen dürfen. Zudem müssen Patient*innen ausreichend über die medizinischen Massnahmen aufgeklärt werden.

Guten Abend Unsere Mutter ist im Pflegeheim, sie ist Demenzkrank. Im Heim hat es seit Monaten zu wenig Personal auf der Pflege, Betreuung und Aktivierung. Pflege vergisst Beine einzubinden, wechselt die Windeln selten, wird nicht mehr gekämmt usw. Es finden keine Spaziergänge und kaum mehr Aktivierungstherapien statt. Dürfen wir einen Minderpreis verlangen?

Jürg Naef: Wohl kaum ... in Frage käme ein Wechsel in ein Heim mit besseren Bedingungen; das hiesse vor allem mit mehr qualifiziertem Personal.

Guten Abend, vor kurzem ist meine Mutter im Altersheim gestorben Bei der Endabrechnung wurde noch 400 Fr. für die Endreinigung des Zimmers verrechnet, diese waren aber weder im Vertrag, noch in der Hausordnung und auch nicht in der Preisübersicht die wir erhalten haben ersichtlich, auch nicht in den Statuten. Muss ich diese 400 Fr. akzeptieren? Wir mussten schon 30 Tage das Heim bezahlen nach dem Todestag. Freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Ich rate Ihnen, bei der Heimleitung eine schriftliche Begründung für die Forderung zu verlangen. Sollte ein Heim für eine Endreinigung einen Pauschalbetrag verlangen, müsste es dies im Vertrag so festgesetzt haben.

Ich bin selber Patient im Ambulatorium Wil Sg. Mir fählt immer mehr auf dass die Psychiater überlastet sind, pro Patient ca 20 Min gespräch. Wie will man in dieser Zeit dem Patient helfen können?! Ich brauchte ein Termin und telefonierte mir die Finger wund, dh nach 3 Tagen kam ich entlich durch. Das Personal ist total überarbeitet!!! Ich bin schon viele Jahre Patient ambulant und es wierd immer schlimmer in der Psychiatrie. Eigentlich sollten Sie helfen, aber bei solchen Zuständen, ein Ding der unmöglichkeit, LEIDER.

Jürg Naef: Seit Jahrzehnten ist die Anzahl der Medizinstudenten an den Schweizer Universitäten beschränkt. Das kompensatorische Zuziehen von ausländischen Ärzten ist gerade in der Psychiatrie nicht unproblematisch, da sie sehr oft mit unseren Eigenarten und Gepflogenheiten zu wenig vertraut sind, und gerade Psychiatriepatienten nicht unbedingt nur auf «ausländische Ärzte reagieren. Facit: Erhöhung der Anzahl Studienplätze für Medizin – das hätte allerdings eine jahrelange Latenzzeit für die Verbesserung der Situation.

Meine Mutter hat Demenz. Bisher war es möglich sie mit einer 24 Stunden Pflegekraft zu betreuen. Sie war auch noch relativ selbstständig und Körperlich sehr fit. Silvester hatte sie einen Unfall. Mit einem Schädelbasisbruch und gebrochenen Rippen kam sie erst in ein holländisches Krankenhaus, danach in ein deutsches, dann wurde es dem Krankenhaus zu anstrengend mit ihrer Betreuung (und natürlich auch wegen des Pflegenotstandes auf der Station) , jedenfalls kam sie dann in eine geschützte Station der Geriatrie. Jetzt hat sie Corona und wird isoliert. Ihr Zustand verschlechtert sich immer mehr und das psychologische Gutachten des Krankenhauses (Sturzgefahr, reagiert nicht auf Anweisungen; weglaufgefährdet, Tag Nacht Rhythmus gestört) macht uns Sorgen. Zum einen weil ich denke, dass die ungewohnte Umgebung, die Verletzungen und die Medikamente ihren Zustand verschlechtern, zum anderen weil wir nicht wissen, ob sie sich erholen kann von diesem Zustand. Und die grösste Sorge ist, dass es nicht mehr möglich sein wird ihre Betreuung mit einer 24 Stunden Pflege zu meistern. Ein Altersheim sie mit einem solchen Gutachten vielleicht aber garnicht mehr nehmen will, bzw. sie ruhigstellt und es so weiter bergab geht mit ihrer Demenz. Auch ob die Demenz schon zu weit fortgeschritten ist für eine DemenzWg. Gibt es irgendeine Hoffnung, dass sich die Demenz zuhause wieder bessern kann? Müssen wir auf der geriatrischen Station( die wir im Moment nicht betreten dürfen) insistieren dass bestimmte Medikamente nicht gegeben werden? Müssen wir das Gutachten des Krankenhauses als gegeben hinnehmen und es den Betreuungsstellen zur Verfügung stellen? Und gibt es in „normalen“ Altersheimen überhaupt eine gute Pflege für Demenz Erkrankte oder macht man sich da etwas vor?

Jürg Naef: Idealerweise eignet sich für solche Demenzbetroffene ein Altersheim mit einer speziellen Demenzabteilung, wo sich die Betroffenen zB auch in einem Geschützen «Demenzgarten» körperlich abreagieren können.

Was kann bei Demenzerkrankten, welche ab und zu «verhaltensauffällig» sind und zuhause betreut werden, als Beruhigungsmassnahmen empfohlen werden? Insbesondere, wenn diese «bockig» tun und/oder schreien? Im Beitrag wurden Medikamente zur Beruhigung erwähnt; was für rezeptfreie Alternativen kann in Apotheken (etc.) bezogen werden?

Jürg Naef: Am besten scheint mir in solchen Fällen die Aufnahme von (absorbierender) körperlicher Aktivität; wenn möglich zB ausgedehnter und «rascher» Spaziergang ...

Während der Coronapendemie waren verschiedene Institutionen stark gefordert und ich habe grosses Verständnis dafür, dass Entscheidungen rasch und nach bestem Wissen und Gewissen getroffen werden mussten. Dennoch habe ich mich immer wieder gewundert, wie es sein kann, dass ältere Menschen in Altersheimen isoliert werden, selbst wenn sie selbst gar nicht geschützt werden wollten, sondern Lebensqualität höher gewichteten als Lebensquantität (Anzahl der noch zu lebenden Jahre). Wie ist es rechtlich möglich, dass man gegen seinen Wille in seinem Zimmer im Altersheim eingesperrt wird und keinen Besuch mehr empfangen darf? Mir ist bewusst, dass dies nicht überall der Fall war und einige ältere Menschen sehr froh waren um diesen Schutz. Ich kenne aber doch auch ein paar Gegenbeispiele. Vielen Dank für Ihre Antwort!

Marisa Lenherr: Diese Pandemie war für alle Beteiligten eine sehr grosse Herausforderung und Belastung. Sie sprechen mir aber aus der Seele, auch ich fand dieses Vorgehen nicht immer gut. In meiner Tätigkeit bei der UBA, hatte ich mit einigen Heimen in dieser Zeit Kontakt. Alle versicherten mir, dass sie diese Auflage (über die jeweilige Gemeinde) vom Bundesrat bekommen hatten und sie dieser Folge leisten müssen. Auch wenn sie dies sehr bedauerten. Im Einzelfall war es aber auch möglich Kompromisse einzugehen, sehr zur Freude der BewohnerInnen

Genügt es, wenn ich auf meiner Patientenverfügung angebe, dass ich keine Medikamente und keine Psychopharmaka ohne meine Zustimmung bekommen will? Was muss ich tun, dass ich keine Medikamente verabreicht bekomme, die ich nicht will?

Daniel Rosch: Die Patientenverfügung kommt erst zum Zuge, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbständig zu entscheiden. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie wegen einer Demenz urteilsunfähig sind. Dann haben die Ärzte weitestegehend dem Inhalt der Patientenverfügung Folge zu leisten. Solange Sie jedoch noch entscheidfähig sind (also urteilsfähig), dürfen Ihnen so oder so nur Medikamente gegeben werden, wenn Sie damit einverstanden sind. Dazu gehört auch, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sie insbesondere über die Gründe der Behandlung, den Zweck, die Risiken und Nebenwirkungen aufklärt. Ausnahme hiervon ist nur, wenn Sie mit einer sogenannten fürsorgerischen Unterbringung in einer Institution sind. Dann gelten spezielle Regeln. Für das Erstellen einer Patientenverfügung lohnt es sich, über Vor- und Nachteile sich mit einer Gesundheitsfachperson auszutauschen. Weitere Hinweise finden Sie z.B. bei der Pro Mente Sana (https://www.promentesana.ch/selbstbestimmt-genesen/klinikaufenthalt-und-selbstbestimmung/psychiatrische-patientenverfuegung )

wann kommt der zeitpunkt wo ich selber entscheiden kann wenn ich gehen möchte. kann doch nicht sein im altersheim vegetieren und stillgelegt zu werden. das bringt mich in rage! exit spontan zu hause!

Daniel Rosch: Zwei Situationen sind zu unterscheiden: Das Recht misst die Selbstbestimmung vor allem an der Urteilsfähigkeit. Wenn Sie selbständig einen Willen in Bezug auf ihre Wohnsituation bilden und diesen auch umsetzen können, dann dürfen Sie das Altersheim ohne Weiteres verlassen, soweit sie sich nicht schwer selbst gefährden. Aber auch dann müsste eine sogenannte fürsorgerische Unterbringung angeordnet werden, gegen die Sie wiederum Beschwerde einlegen können. Soweit Sie mittels einer sogenannten fürsorgerischen Unterbringung im Altersheim sein sollten, können Sie jederzeit ein Entlassungsgesuch an die Leitung stellen. Gegen ein abgelehntes Entlassungsgesuch können Sie wiederum Beschwerde beim Gericht einlegen. Dieses entscheidet dann, ob sie das Altersheim verlassen können.

Hallo, Meine Vater (91) wurde weil er starke Schamgefühle bei der Körperpflege hegte und deshalb mit Geschrei reagiert hatte, vom Hausarzt auf Haldol gesetzt. Er ist auf grund seines Alters nicht mehr fähig sich mündlich auszudrücken. Das Pflegepersonal war überfordert und nach deren Anruf an den Hausarzt wurde ohne uns zu kontaktieren mein Vater Haldol verabreicht. Ist das legitim? Vielen Dank

Marisa Lenherr: Ich empfehle Ihnen das Gespräch mit dem Hausarzt zu suchen. Sagen Sie ihm, dass Sie das nächste Mal gerne mit einbezogen werden möchten. Gemeinsam finden Sie sicher eine gute Lösung für Ihren Vater

Guten Tag! Meine Grossmutter ist 87 Jahre alt und seit 4 Monaten in einem Pflegeheim mit Demenzabteilung untergebracht. Sie selbst ist hoch dement und hat verschiedene Syndrome, die ihren Tag bestimmen (u.a. Packsyndrom, Weglaufen). Das Pflegeheim gibt an, besonders auf Demenzkranke ausgerichtet zu sein und 24/7 zu pflegen. Wenn ich meine Oma besuche, zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Sie ist nicht gewaschen, u.a. sind die Haare seit Wochen nicht gewaschen, die Fingernägel sind schwarz und ungeschnitten. Die gesamte Abteilung riecht nach Urin und Kot, die Bewohner werden nicht beim Toilettengang begleitet oder bekommen neue Einlagen, sie sitzen den ganzen Tag im eigenen Urin/Kot. Meine Oma hat innert der ersten 4 Wochen 7 kg abgenommen. Bei den anderen Bewohnern kann ich denselben Umgang feststellen. Meine Eltern und ich haben die Heimleitung mehrmals darauf aufmerksam gemacht, bekommen aber keine Antworten auf unsere Fragen und Anliegen. Die Pflege verbessert sich nicht. Was können wir tun? Wir fühlen uns sehr hilflos, sind nach langen Jahre der Pflege sehr erschöpft und haben zugleich die innere Qual, dass wir meine Oma im Stich lassen und sie es nicht gut hat. Welche Unterstützung würde es für uns geben? Vielen Dank!

Gabriela Baumgartner: Wenden Sie sich an die Ombudsstelle für das Alter (www.uba.ch) und bitten Sie um Unterstützung. Sie können auch eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einreichen. Dann muss die Behörde Ihren Vorwürfen nachgehen und prüfen, ob Ihre Angehörige korrekt gepflegt wird.

Guten Tag Darf eine Institution in dem urteilsfähige und noch gesunde Personen wohnen, ihre Eingangshaustür von innen verriegeln, so dass die Personen von 22.00h bis 06.00 Uhr nicht mehr rausgehen können? Es besteht ein Interessenskonflikt zu Recht ,da viele Bewohnende sich eingespeert fühlen und klar mitteilen, dass ihr Recht sich frei zu bewegen nicht gewahrt wird. Ebenso besteht die Sorge bei einem Brandfall, dass die zuständige Dienstperson, welche nur den Schlüssel besitzt nicht 40 Personen auf vier Stockwerken evakuieren kann. Was können die Bewohnenden juristisch unternehmen? Vielen Dank im Voraus Freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Bewegungseinschränkende Massnahmen wie das Verschliessen von Türen müssen notwendig, vor allem aber verhältnismässig sein. Wenn die Patientinnen einen Schlüssel haben und das Haus frei verlassen können, sehen ich kein Problem. Ist das nicht der Fall, ist das Einschliessen nicht zulässig. Suchen Sie das Gespräch mit der Heimleitung.

Guten Tag Meine Mutter ist dement und ist (leider) seit zwei Jahren in einem Altersheim. Seit sie im Heim ist geht es motorisch und körperlich leider nur noch bergab. Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass man als Angehörige eigentlich ständig kontrollieren und nachfragen muss, wie die Medikation aussieht, dass man kontrolliert, dass alles mich rechten Dingen zu und her geht. Inwieweit darf ich verlangen, dass man die Medikation – wenn ich sehe, dass es mehr schadet als etwas bringt – reduziert? Und wenn eine Pflegeheim eine Demenz-Abteilung hat: gibt es eine Kontrolle, dass die Pflegenden dort auch entsprechend weitergebildet werden bzw. darf ich Ausbildungsnachweise verlangen?

Gabriela Baumgartner: Die Pflegenden dürfen Ihrer Mutter nur von Ärzten verschriebene Medikamente verabreichen. Als Angehörige haben Sie das Recht nachzufragen, weshalb Ihre Mutter welche Medikamente bekommt und weshalb in dieser Dosis. Suchen Sie das Gespräch mit der Heimleitung und schildern Sie Ihre Beobachtungen und Ihre Bedenken. Wenn Sie sich nicht verstanden fühlen, können Sie sich an die Unabhängige Ombudsstelle für das Alter wenden, die UBA (https://uba.ch/cms/). Dort kann man Sie beraten und Sie beim Gespräch mit der Heimleitung unterstützen.

Guten Tag, Meine Frage als ehemalige Pflegefachfrau mit langjähriger Expertise, geht dahin, was unternommen wird um ein für alle mal mehr Stellen für die Begleitung von an Demenz erkrankten Menschen geschieht??? Ich meine, dass schwer Betroffene, in fortgeschrittenem Stadium von Demenz lebend, ebenso intensive Pflege brauchen wie Patienten auf der Intensivstation!!! Angehörige sind die „ Anwälte“ ihrer Nächsten. Wenn sich diese in der Institution einsetzen, dann werden sie häufig als „schwierig“ und anspruchsvoll erlebt. Verständlich bei den Stellenschlüsseln… Es braucht dringend politische Entscheidungen. Mehr Stellen und spezielle Aus/ Weiterbildungen. Die Uno-Menschenrechte gelten für diese vulnerablen Menschen hier besonders. Ich erwarte keine schnelle und konkrte Antwort. Es war, ja ist mir wichtig meine Gedanken auszudrücken. Der heutige Artikel zum Thema Ruhigstellung mit Medikamenten lässt mich nicht mehr schweigen. Ich bin regelmässig auf einer Wohngruppe für Demenzbetroffene Menschen zu Besuch als Musiktherapeutin. Was ich da erlebe, bekräftigt meine oben beschriebenen Worte. Freundliche Grüsse

Gabriela Baumgartner: Vielen Dank für Ihren wertvollen Beitrag!

Guten Tag Meine Mutter 90J im Weiherpark Steinhausen seit bald 2J, ist gerade neu von BESA 3 auf Sufe 5 eingestuft worden absolut ohne jegliche VorInfos für uns und gerade neuer Leitung u neuer Leitungsstv. u alles neues Personal. Wie können wir uns gegen 2Stufen wehren, auch wenn Arzt unterschrieben hat u mehr Querschnittleistungen auf Bedarfsmeldung aufgeschrieben worden ist? Und Sie hat immer mehr Medis u ist viel müde u schlaft viel auch am Tag, haben keine Ergotherapien. Wir suchen bald ein Gespräch mit neuer Leitung, da anderes auch schief lauft.... Vielen Dank für ihre Mithilfe.

Marisa Lenherr: Ich kann Sie nur unterstützen, dass Sie das Gespräch mit der neuen Leitung suchen. Die Pflegedienstleitung soll Ihnen anhand der erbrachten Leistungen an ihrer Mutter, erklären wie die neue Stufe zustande gekommen ist.

Kassensturz, 24.01.23, 21:05 Uhr

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