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Services Neuerungen 2014: Das müssen Sie (nicht) wissen!

Wie jedes Jahr gibt es auch 2014 hunderte Änderungen in Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Bestimmungen. «Espresso» zeigt mehr oder weniger wichtige Änderungen, die Konsumenten 2014 in Ihrem Alltag zu spüren bekommen könnten – Ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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Neuerungen 2014: Das müssen Sie (nicht) wissen!
aus Espresso vom 03.01.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 58 Sekunden.

Die am meisten beachteten Änderungen aufs neue Jahr betreffen den Strassenverkehr. Mit dem zweiten Massnahmenpaket von Via sicura gibt es unter anderem neue Promille-Grenzen für Neulenker oder Chauffeure («Espresso» hat darüber berichtet).

Neu ist aber auch das Einschalten des Lichts am Tag Pflicht. Daneben ändert sich auch abseits der Strasse einiges:

  • Die CO2-Abgabe auf Brennstoffe steigt an. Insbesondere Heizöl und Erdgas wird zum Teil massiv teurer.
  • Lebensmittel im Offenverkauf dürfen nicht mehr mit der Verpackung gewogen werden. Bei Hofläden oder Marktständen gibt es jedoch noch eine Übergangsfrist bis Ende 2017.
  • Wer seine Pakete mit selbst ausgedruckten Briefmarken (Webstamps) frankiert, bezahlt seit Anfang 2014 gleich viel, wie wenn er die Pakete am Postschalter abgibt. Das billigere Einführungsangebot der Post gilt nicht mehr.
  • Die Kontrollpraxis für die Arbeitszeiterfassung von vollamtlichen Projektleitern und anderen Kadermitarbeitern ist gelockert worden. Deren Arbeitgeber müssen nur noch effektiv geleistete Stunden pro Tag erfassen.
  • Anrufe auf die Pannendienstnummer 140 werden seit Anfang Jahr gleichmässig auf vier Unternehmen verteilt. Hilfesuchende konnten bislang wählen, ob sie mit dem TCS oder seinen Mitbewerbern verbunden werden möchten.

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