Die Dozenten in meinem Management-Lehrgang überzeugen mich überhaupt nicht. Zudem wird der Lehrplan immer wieder kurzfristig abgeändert. In der Klasse herrscht deshalb eine schlechte Stimmung. Wir finden, der Lehrgang sei sein Geld nicht wert. Wie müssen wir vorgehen?
Wer mit den Leistungen einer Ausbildung nicht zufrieden ist, muss die Mängel so rasch als möglich schriftlich rügen und der Schule so Gelegenheit geben, die Mängel zu korrigieren. Kommt die Schule ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz einer Mängelrüge nicht nach, können Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Geringfügige Abweichungen vom Lehrplan müssen sich Teilnehmer gefallen lassen. Grössere oder ständige Abweichungen wie zum Beispiel Verlegung der Klassenräume oder das Weglassen einzelner Fächer dagegen nicht. Viele Schulen behalten sich Änderungen in ihren Vertragsbestimmungen ausdrücklich vor.
Ich besuche eine Weiterbildung im Gesundheitsbereich. Nun bin ich überraschend schwanger geworden. Weil ich nach der Geburt vorerst nicht zurück in den Beruf gehe, möchte ich den Kurs abbrechen. Muss ich das restliche Schulgeld trotzdem bezahlen?
Ja. So lange die Schule in der Lage ist, die vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen, ist auch das Schulgeld geschuldet. Wer einen Kurs nicht antreten oder vorzeitig abbrechen muss, kann versuchen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Erfüllt ein Ersatzteilnehmer die Voraussetzungen für den Kurs, muss ihn die Schule aufnehmen.
Von der Ausbildung zur Wellness-Beraterin bin ich total enttäuscht. Ich habe mir etwas ganz anderes vorgestellt. Kann ich aussteigen und das Kursgeld zurück verlangen?
Nein. Ein Anspruch auf Rücktritt und Rückerstattung des Kursgeldes besteht nur, wenn die Schule ihre Pflichten verletzt: Wenn sie den Lehrplan nicht einhält, ständig Stunden ausfallen lässt oder verschiebt oder wenn ihr beispielsweise die Anerkennung für einen Ausbildungsabschluss entzogen wird. Wer dagegen erst im Laufe des Kurses feststellt, dass ihm der Inhalt nicht entspricht, kann das Geld nicht zurück verlangen. Ausser er stellt einen Ersatzteilnehmer.
Ich habe mich für einen Kommunikationslehrgang angemeldet. In drei Wochen findet das erste Modul statt. Nun ist mein Mann schwer krank geworden und auf meine Hilfe angewiesen. Kann ich den Kurs absagen oder wenigstens verschieben?
Eine Verschiebung des Kurses ist grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Schule möglich. Gewisse Schulen haben diesen Punkt in ihren Vertragsbestimmungen geregelt.
Wer einen Kurs nicht antreten oder vorzeitig abbrechen muss, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung des Schulgeldes. Selbst dann nicht, wenn er den Grund nicht selber verschuldet hat.Trotzdem ist es in einer solchen Situation ratsam, das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen.
Vor einem halben Jahr habe ich mich für einen Computerkurs angemeldet. Der Kurs wurde schon zweimal verschoben, weil es zu wenig Anmeldungen hat. Meine Geduld ist langsam am Ende. Kann ich mein Geld zurück verlangen?
Ja. Die Schule kommt ihren vertraglichen Pflichten nicht nach. Als Kunde kann man in dieser Situation vom Vertrag zurücktreten und das Geld zurück verlangen.