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Schild mit der Aufschirft Zollamt
Legende: Autoreparaturen im Ausland müssen beim Zoll gemeldet werden. Keystone

Services Auto-Reparaturen ennet der Grenze: Das sollten Sie wissen

Nicht nur Lebensmittel, sondern auch Reparaturarbeiten sind im Ausland oft günstiger. Viele Schweizer, die in Grenznähe wohnen, fahren deshalb mit ihrem Auto für Reparatur- oder Servicearbeiten über den Zoll. «Kassensturz» sagt, worauf Sie dabei achten müssen.

Falls Sie Ihr Auto im Ausland reparieren lassen wollen, könnte Sie folgendes interessieren:

Die Fahrt ins Ausland

  • Fahrzeuge mit Schweizer Kontrollschildern können ohne Formalitäten aus der Schweiz verbracht werden.
  • Ausnahmen sind: Veteranenfahrzeuge, Cars, Lastwagen, Lieferwagen, Sattelschlepper etc. Diese Fahrzeuge benötigen einen sogenannten Vormerkschein. Hier erfahren Sie mehr dazu.
  • Auch Spezialfahrzeuge wie Reparatur- oder Kranwagen, Reklamefahrzeuge und Rennfahrzeuge werden gesondert behandelt. Sie benötigen einen sogenannten Freipass. Weitere Infos finden Sie hier .

Mehr zum Thema:

Mit dem reparierten Auto zurück in die Schweiz

  • Für die Einführung eines reparierten Fahrzeuges gelten die gleichen Vorschriften wie für den normalen Reiseverkehr, also wie wenn Sie beispielsweise Lebensmittel im Ausland einkaufen.
  • Die Reparaturen müssen am Schweizer Zoll unaufgefordert angemeldet werden. Legen Sie dazu eine Rechnung der Reparatur vor. Darauf aufgeführt muss sein: Art, Gewicht und Wert der montierten Teile sowie Arbeitskosten.
  • Das im Ausland beigefügte Material ist zollpflichtig (gemäss Tarifliste)
  • Die im Ausland durchgeführten Arbeiten und das Material sind zudem Mehrwertsteuer-pflichtig (ab 300 Franken: 8 Prozent).

Abgabefrei sind:

  • Rechnungen (Material und Arbeit) mit einem maximalen Gesamtwert von 300 Franken.
  • Betriebsmittel (Öl, Treibstoff, Kühlwasser, Frostschutz etc.)
  • Garantiereparaturen

Unfall oder Panne im Ausland

  • Wenn Ihr Auto vom Ausland in die Schweiz abgeschleppt werden muss, ist dies abgabefrei, sofern keine Reparaturen vorgenommen wurden.
  • Falls das Auto repariert wurde, gilt auch hier: Die Reparatur muss beim Schweizer Zoll mit einer entsprechenden Rechnung angemeldet werden. Die Einfuhr erfolgt zollfrei. Auf dem Wert der im Ausland montierten Teile und den Arbeitskosten muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

Ein paar Tipps zum Schluss

  • Halten Sie für den Zöllner Ihren Ausweis bereit
  • Verlangen Sie von Ihrem Garagisten ennet der Grenze eine ausführliche Rechnung und halten Sie diese am Zoll bereit.
  • Melden Sie Ihre Reparatur unaufgefordert an; ansonsten drohen happige Bussen.
  • Die genauen Zollvorschriften sind übrigens auch auf der Rückseite Ihres Fahrzeugausweises aufgedruckt.
  • Möchten Sie wissen, ob sich eine Reparatur im Ausland lohnt? Hier finden Sie die Möglichkeit, die Schweizer Zollgebühren für Fahrzeugreparaturen zu berechnen.
  • Ausführliche Informationen rund um die Einfuhr von Waren gibt es auch via App «Reisen & Waren» für das Smartphone. Lesen und hören Sie mehr dazu im Beitrag von «Espresso» .

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