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Faxformular
Legende: Macht einen offiziellen Eindruck, ist aber reiner «Bschiss». Seco

Services Betrügerischer Fax von «Handelsregisterdatenbank»

Und wieder warnt das Seco vor Fax-Mitteilungen, welche mit «Handelsregisterdatenbank Schweiz» betitelt sind. Diese haben absolut nichts mit den offiziellen Handelsregisterämtern zu tun. Hier sind Adressbuchschwindler am Werk. Erfahren Sie hier, wie Sie sich wehren können.

In letzter Zeit muss sich das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco erneut mit diversen Beschwerden gegen Adressbuchschwindler herumschlagen. Dieses Mal macht ein Fax von einer sogenannten «Handelsregisterdatenbank» oder «Handelsregisterdatenbank Schweiz» die Runde.

Unternehmen werden darin aufgefordert, auf dem zugestellten Formular ihre Angaben zu kontrollieren und dann das Papier zurückzusenden. Im schlecht lesbaren Kleingedruckten wird aber klar, dass man einen Vertrag abschliesst. Wer in der Hitze des Gefechts das Formular unterschreibt und zurückschickt, bekommt bald eine Rechnung über 2000 Franken.

Musterbriefe:

Solche Verträge sind oft ungültig

Wehren lohnt sich. Und zwar am besten mit einem eingeschriebenen Brief an den Registerhai und – falls später ein Inkassobüro das Geld eintreiben will – auch an dieses. Musterbriefe dazu finden Sie in der nebenstehenden Box. Sollte eine Betreibung eingeleitet werden, ist es wichtig, sofort Rechtsvorschlag zu erheben. Dann liegt es an der Firma, die Schuld vor Gericht zu beweisen. Diesen Aufwand und vor allem das Risiko nehmen unseriöse Unternehmen wie Branchenregisterhaie jedoch nicht auf sich. Der Trick mit dem Fax ist rechtlich gesehen eine Täuschung, der Vertrag deshalb ungültig.

Tipps:

  • Prüfen Sie Dokumente sehr genau, bevor Sie sie unterschreiben. Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie das Kleingedruckte aufmerksam durch.
  • Falls Sie unsicher sind, ob es sich um einen Registerhai handelt oder nicht: Recherchieren Sie im Internet nach dem Namen. Allenfalls finden Sie dort bereits negative Berichte.
  • Beachten Sie zudem: Seriöse Adressverlage sind in der Schweiz mit dem Gütesiegel des Schweizer Adressbuch- und Datenbankverleger-Verbands SADV gekennzeichnet, das für seriöses Geschäftsgebaren im Bereich der Adressverzeichnisse steht. Die Mitglieder des SADV sind unter www.sadv.ch aufgeführt. Diese halten sich an den Ehrenkodex.
  • Wenn Sie in der Hitze des Gefechts das Dokument eines Adressbuch-Schwindlers unterschrieben haben: Teilen Sie ihm per Einschreiben mit, dass Sie sich getäuscht fühlen und deshalb mit seiner Forderung nicht einverstanden sind (siehe Musterbrief in der Linkbox).
  • Wenn ein Inkassobüro die Forderung eintreiben will: Teilen Sie auch diesem schriftlich mit, dass Sie die Forderung bestreiten. Legen Sie dazu eine Kopie des Einschreibens an die Registerfirma bei (Musterbrief siehe Linkbox).
  • Falls trotz allem eine Betreibung gegen Sie eingeleitet wird: Erheben Sie innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag. Es liegt dann an der Firma, die Berechtigung der Forderung vor Gericht zu beweisen. Das könnte schwierig werden und ist mit Kosten verbunden.
  • Senden Sie eine Beschwerde an das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

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