Die Rechnungen für die Pflegeleistungen sind meist sehr pauschal. Wie kommen die zahlenden Angehörigen zu einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten?
Daniel Domeisen : Es empfiehlt sich, mit der Heimleitung Kontakt aufzunehmen. Diese ist verpflichtet, Auskunft zu geben. Ihre Rechnung muss so gestaltet sein, dass sie für die Zahlenden nachvollziehbar und verständlich sind. Im Normalfall müssen die Aufenthalts-, Betreuungs- und Pflege-Kosten unterschieden sein. Es muss aufgeführt werden, wer die Pflegekosten zu welchem Anteil übernimmt. Zuletzt dürfen Nebenkosten aufgelistet werden.
Wie sollen die Heimkosten finanziert werden? Müssen alle Besitztümer des Heim-Bewohners liquidiert und das ganze Vermögen aufgebraucht werden?
Domeisen: Grundsätzlich sollten die Heimkosten aus den laufenden Einkünften finanziert werden: Der AHV-Rente, der Pensionskassen-Rente und allfälligen Vermögens-Erträgen. Bevor vom Staat sogenannte Ergänzungsleistungen bezahlt werden, muss das eigene Vermögen bis zur «Vermögens-Freigrenze» aufgebraucht werden. Das ist der Betrag, der nicht angetastet werden darf. Für Alleinstehende beträgt er 37'500 Franken, für Ehepaare 60'000 Franken. Liegenschaften-Besitzer haben eine Vermögens-Freigrenze von 300'000 Franken. Diese wurde mit der Einführung der neuen Pflege-Finanzierung angehoben.
Soll man kurz vor dem Heimeintritt noch schnell alles vererben?
Domeisen: Nein. Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen wird geprüft, ob in den letzten Jahren grössere Vermögenswerte an die Nachkommen abgegeben wurden. Dies wird dann einberechnet.
Müssen Kinder und Grosskinder für die Heim-Finanzierung der Eltern aufkommen?
Domeisen: Nein. Angehörige sind grundsätzlich nicht verpflichtet, den Heim-Aufenthalt der Eltern mitzuzahlen. Das System ist so aufgebaut, dass jede Person für sich selbst die Heimkosten-Finanzierung sicher stellen können sollte.
Weitere Antworten zu Fragen zur Pflege-Finanzierung finden Sie im Protokoll des Live-Chats vom 26.11.2013.