Früher erhielt man nach der Fahrprüfung den Ausweis und war definitv berechtigt, mit dem Auto zu fahren. Heute gibt es die Fahrerlaubnis nur noch auf Probe. Während dieser Probezeit müssen zwei obligatorische Kurse absolviert werden. Doch worum geht es da genau? «Kassensturz» hat bei Ernst R. Anderwert, Geschäftsführer des Strassenverkehrsamtes Thurgau, nachgefragt.
Was ist das Ziel dieser Kurse?
Mit der Zweiphasenausbildung sollen die Unfallzahlen der Neulenkerinnen und Neulenker gesenkt werden. Sie haben gemessen an den übrigen Verkehrsteilnehmenden die höchste Unfall- und Todesrate. Der Grund liegt oft in einem fehlenden oder falschen Gefahrenbewusstsein (Abstand halten, Bremsweg planen, vorausschauend Kurven fahren).
Ausserdem fahren überdurchschnittlich viele junge Fahrzeuglenkende übermüdet oder unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol. Dies führt insbesondere an Wochenenden regelmässig zu schweren Unfällen. Schliesslich fehlen bei vielen die Erfahrungen im Umgang mit dem Fahrzeug. Es wird schlecht gewartet oder ist falsch ausgerüstet.
Wer genau muss diese Kurse absolvieren?
Die Kurse müssen alle Personen besuchen, die am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) stellen sowie alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden.
Gibt es Junglenker, die diese Kurse nicht besuchen?
Es gibt Neulenkerinnen und Neulenker die die Kurse nicht absolvieren. Gründe sind: Einzelne fahren nicht mehr, ein grosser Teil befindet sich im Ausland und letztlich sind noch diejenigen, die den Kursbesuch schlicht vergessen haben.
Seit Beginn der Zweiphasenausbildung im Jahr 2005 haben von rund 290‘000 Neulenkenden etwa 8‘500 – das sind rund 2,9 Prozent – die Kurse nicht besucht. Einige dieser «Nichtabsolventinnen und Nichtabsolventen» haben die Führerausbildung bereits wieder begonnen oder inzwischen auch schon wieder abgeschlossen.
Was passiert, wenn ich den Kurs nicht besuche?
Wer die Weiterausbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung. Das Verfahren beginnt grundsätzlich wieder von vorne: Es muss ein erneutes Gesuch für einen Lernfahrausweis gestellt werden, alle Prüfungen werden wiederholt.
Auf begründetes Gesuch (unverschuldetes, nicht rechtzeitiges Absolvieren der Weiterausbildung) kann eine Nachfrist von drei Monaten gewährt werden. Für die Teilnahme an den WAB-Kursen innerhalb dieser Nachfrist ist eine auf die entsprechenden Kurstage beschränkte Fahrberechtigung vom kantonalen Strassenverkehrsamt erforderlich.
Wer führt diese Kurse durch?
Insgesamt sind das 41 Kursveranstalter in der ganzen Schweiz. Das sind Fahrausbildungscenter, die beispielsweise auch Schleuderkurse anbieten. Darunter sind grosse nationale Anbieter wieder der TCS, aber auch viele kleine, regionale Firmen. Eine Auflistung finden Sie hier .
Welche Bedingungen müssen Kursgeber erfüllen?
Kursveranstalter haben klar definierte Vorgaben an Kurslokalitäten und Kursanlage für den 1. Kurs wie auch für die Kursprogramme für beide Kurse einzuhalten. Auch haben die Moderatorinnen und Moderatoren eine anspruchsvolle Ausbildung zu absolvieren und sie müssen sich laufend einer vorgeschriebenen Weiterbildung unterziehen.
Wer garantiert für die Qualität der Kurse?
Die Kantone sind beauftragt, die Kursqualität zu beurteilen. Diese Aufgabe wird durch Audits in den Kursen wahrgenommen. Vereinzelt müssen die Kursveranstalter aufgrund der Audits auch Korrekturen vornehmen.
Wie finde ich den richtigen Kursanbieter?
Objektive Rückmeldungen und Beurteilungen von Neulenkenden, welche die Kurse absolviert haben, dürften in der Auswahl der Kursveranstalter nach meiner Beurteilung das grösste Gewicht haben.