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Services Preselection: Lassen Sie sich keinen Vertrag aufschwatzen

Sie sind ein Dauerbrenner auf der Redaktion von «Kassensturz» und «Espresso»: Telekomanbieter, die mit rasanten Wortschwallen versuchen, Konsumenten von ihren Angeboten zu überzeugen. Viele sind überfordert und gehen darauf ein. Hier erfahren Sie, wie Sie sich schützen und wehren können.

Was ist Preselection

Auf Ihrem Festnetzanschluss können Sie frei wählen, welcher Anbieter Ihre Anrufe abwickeln soll, unabhängig vom Anbieter Ihres Telefonanschlusses. Mit der Preselection-Methode wählen Sie dazu ein bestimmtes Telekom-Unternehmen, welches Ihnen Ihre Verbindungen in Rechnung stellt.

Service:

Dem Anbieter Ihres Telefonanschlusses bezahlen Sie weiterhin eine Anschlussgebühr. Bei der Swisscom beispielsweise 25.25 Franken pro Monat.

Die starke Konkurrenz im Telekommunikationsmarkt hat leider einige Dienstanbieter dazu verleitet, manchmal aggressive Methoden anzuwenden, um neue Kundschaft zu gewinnen.

Folgende Informationen helfen Ihnen, auf ein solches Vorgehen angemessen zu reagieren.

Kassensturz-Beitrag

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Wie können Sie sich vor ungewollten Vertragsabschlüssen schützen

  • Wenn Sie von Telefonmarketing-Gesellschaften angerufen oder sogar zu Hause besucht werden: Bleiben Sie kurz angebunden und beantworten Sie keine Fragen. Sagen Sie klar, dass Sie keinen Vertrag wollen.
  • Unterschreiben Sie keine Dokumente. Bei Telefonmarketing-Anrufen: Sagen Sie nie auf Kommando «ja» oder «nein». Wiederholen Sie auch keine vorgesprochenen Sätze.
  • Falls Sie interessiert sind, können Sie sich Unterlagen geben oder zuschicken lassen. Sagen Sie aber auch hier ganz klar, dass Sie keinen Vertrag abschliessen und Bedenkzeit brauchen.
  • Sollten Sie an einem Angebot interessiert sein und einen Vertrag eingehen wollen, lesen Sie diesen sehr aufmerksam durch. Beachten Sie vor allem die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsfrist. Falls Unklarheiten bestehen, lassen Sie sich diese schriftlich erklären und bestätigen.
  • Wichtig: Wenn Sie einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abschliessen, wird Ihr aktueller Preselection-Vertrag dadurch nicht automatisch aufgelöst. Wenn Sie die vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhalten, müssen Sie allenfalls Gebühren für die vorzeitige Vertragsauflösung bezahlen.

Tipps vom Bakom:

Wie reagieren, wenn da plötzlich ein ungewollter Vertrag ist

  • Bezahlen Sie die Rechnung nicht.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen Preselection-Vertrag eingegangen sind, können Sie über die Gratis-Nummer 0868 868 868 prüfen, welcher Anbieter Ihre Verbindungen abwickelt.
  • Bei Verträgen, die zuhause unterschrieben wurden: Hier gilt ein siebentägiges Widerrufsrecht. Widerrufen Sie deshalb den Vertrag unverzüglich.
  • Überprüfen Sie, wie lange Sie der Vertrag an den neuen Anbieter bindet.
  • Wenn Sie ungewollt per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben oder die Widerrufsfrist verpasst haben: Teilen Sie Ihrem neuen Preselection-Anbieter umgehend per Einschreiben mit, dass Sie nie einen Vertrag eingehen wollten und dieser somit ungültig ist (siehe Musterbrief in der Service-Box). Fordern Sie den Anbieter auf, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
  • Sie können auch im Internet über ein spezielles Formular bei der Seco Beschwerde einreichen. Je mehr solche Beschwerden eintreffen, umso eher kann das Staatssekretariat etwas gegen den Telekombetreiber unternehmen.
  • Bei Streitigkeiten mit Preselection-Anbietern können Sie sich auch an die Schlichtungsstelle Ombudscom wenden. Diese kann Ihnen helfen, Probleme aussergerichtlich zu regeln.

    Adresse:

    Ombudscom

    Bundesgasse 26

    3011 Bern

    Telefon: 031 310 11 77

    Fax: 031 310 11 78

    Zum Kontaktformular

  • Vergessen Sie nicht, einen neuen Preselection-Antrag beim Anbieter Ihrer Wahl einzureichen, selbst wenn es die Swisscom ist! Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie nach Ablauf des gekündigten Vertrages keine Telefonverbindungen mehr herstellen können.

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