Heute gibt es gute Nachricht für Wohnungsmieter: Der Durchschnitts-Zins für die Hypotheken («Referenzzinssatz») ist auf historisch tiefe 1,5 Prozent gesunken. Die Hausbesitzer müssen immer noch sehr wenig Zins für ihre Hypotheken zahlen.
Schlichtungsstelle gibt häufiger Mietern Recht
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Mietzinse müssten somit billiger werden. Doch viele Vermieter geben die Senkung aber nicht automatisch an die Mieter weiter. Doch es lohnt sich für Mieter eine Mietzinssenkung zu verlangen und sogar den Gang vor die Schlichtungsstelle zu wagen.
Basiert eine Miete noch auf einem höheren Zinssatz als 1,5 Prozent (steht im Mietvertrag), müssen Mieter mit einem eingeschriebenen Brief eine Senkung beantragen (Musterbrief oben).
Lehnt dies ein Vermieter ab, ist der Gang zu Schlichtungsstelle angesagt. Dort bekommen Mieter in den meisten Fällen Recht. «Kassensturz» sagt, wie Mieter vorgehen sollten. Zum Artikel
Vermieter sträuben sich
Mit welchen faulen Ausreden Vermieter versuchen, eine Mietreduktion zu verhindern, hat «Espresso» aufgelistet. Mietrechts-Experten sagen, wie man die Ausreden mit guten Erfolgschancen kontert.
Das kann sich lohnen: Eine beispielsweise 80 Franken tiefere Miete pro Monat bringt pro Jahr eine Ersparnis von fast 1000 Franken. Zum Artikel