In der Schweiz ertrinken jährlich drei Kinder im Alter von 0 – 9 Jahren. Bei diesen tragischen Unfällen war gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu mangelhafte oder fehlende Aufsicht der verantwortlichen Personen die Hauptunfallursache.
«Espresso» besuchte mit zwei Experten das Wyler-Bad in Bern und nahmen einen ganz normalen Badi-Alltag unter die Lupe. Hansjürg Thühler von der bfu und Bademeister Martin Jenny trafen dabei auf die eine oder andere brenzlige Situation und erklärten, worauf es beim Baden mit Kindern zu achten gilt. Hier das Wichtigste zusammengefasst:
Die häufigsten Eltern-Fehler:
- Viele Eltern unterschätzen, wie schnell das Ertrinken gehen kann. Ein Kind kann in weniger als 20 Sekunden lautlos untergehen. Reagiert man nicht sofort, kann es zu schweren Unfällen kommen.
- Oft wird vergessen, dass Kinder auch in wenig tiefem Wasser in Gefahr kommen können. Die ideale Wassertiefe für kleine Kinder liegt bei circa 20 Zentimeter.
- Schwimmhilfen werden oft überschätzt: Flügeli helfen zwar beim Schwimmenlernen, sie bieten aber nicht totale Sicherheit. Kinder die Schwimmringe oder –Flügeli tragen, müssen dennoch immer beaufsichtigt werden.
Viele sind sich nicht bewusst: Schwimmen alleine hilft vor dem Ertrinken nicht. Die Gefahren im Wasser sind vielfältig. Zur Wasserkompetenz gehört deshalb mehr als nur die Fähigkeit zu schwimmen.
Genau für diese Wasserkompetenz bietet das bfu übrigens den sogenannten Wasser-Sicherheits-Check WSC an. Bei diesem Test müssen die Kinder beweisen, dass sie wissen, wie sie sich nach einem Sturz im Wasser unter der Oberfläche orientieren können, wie sie richtig auftauchen und wie sie sich ans Ufer retten. Der WSC wird in Schulen und bei verschiedenen Partnern angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des bfu .
Wichtige Regeln
Hilfreiche Links
Laut Hansjürg Thüler liessen sich 90 Prozent der Todesfälle wegen ertrinken vermeiden. Und zwar, wenn die Eltern eine einfache Überwachungsregel beherzigen würden, die da heisst: Kinder immer im Auge behalten und nur begleitet ans Wasser lassen. Konkret:
- Kinder bis 3 Jahre in Griffweite beaufsichtigen. Das heisst, die Aufsichtsperson sollte mit drei Schritten beim Kind sein.
- Kinder bis circa 9 Jahre sollten in Sichtweite bleiben, sodass man sie immer im Auge behalten kann.
Diese Regel gilt übrigens nicht nur für das Planschen in der Badi. Bei Biotopen, Swimmingpools, Kinderbädli, bei Bächen und kleinen Teichen besteht genauso Ertrinkungsgefahr.
Ausserdem sollten Aufsichtspersonen folgendes beachten:
- Bademeister sind keine Babysitter. Eltern, Lehrer oder andere Begleitpersonen tragen die Verantwortung für die Kinder.
- Beim Bootfahren immer eine gut sitzende Rettungsweste tragen.
- Auch in Kleingewässern im eigenen Garten oder in dem des Nachbarn passieren tragische Unfälle. Oft könnten Tragödien durch Schutzvorrichtungen vermieden werden. Eine entsprechende Broschüre des bfu finden Sie hier .
Selbstverständlich gelten auch bei Kindern die allgemeinen Baderegeln der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG (siehe Bildergalerie oben).